Thema Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) im „Dritten Reich“ unter besonderer Berücksichtigung der Rheinlande Ein kleines Segment der kaum überschaubaren Sonderbehördenvielfalt des „Dritten Reiches“ will der folgende Beitrag erhellen: Organisation, Struktur und Aufgaben der „Bevollmächtigten für den Nahverkehr“, amtliches Kürzel Nbv. Der Begriff Nahverkehr war ein terminus technicus, der im Jahr 1931 durch die Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.1931 (1) eingeführt und durch das Gesetz über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (GFG) vom 26.6.1935 (2) sowie die zu diesem Gesetz erlassene Durchführungsverordnung (DVO-GFG) vom 27.3.1936 (3). Der Nahverkehr umfasste alle Transporte, die in der sogenannten Nahzone durchgeführt wurden und war im Gegensatz zum Güterfernverkehr zunächst genehmigungsfrei; zu dieser Nahzone gehörten alle Gemeinden innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern (4). Die im Güternahverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuge waren gemäß § 11 DVO-GFG mit einer entsprechenden Aufschrift zu kennzeichnen.
Biographie Otto Brass Der politische Lebensweg von Otto Brass und auch seines gleichnamigen, wenn auch weniger bekannten Sohnes Otto Brass jun. (1900-1972) ist ein Beispiel für die ebenso interessanten wie verschlungen Wege deutscher Sozialistinnen und Sozialisten im späten 19. und 20. Jahrhundert. Brass war in seiner politischen Laufbahn Funktionär in fünf verschiedenen linken Parteien, in der SPD und der USPD sogar jeweils zweimal, doch verstand er sich zeitlebens vor allem als Gewerkschafter.
Biographie Johannes Bell Johannes Bell war Jurist und betätigte sich frühzeitig in der Zentrumspartei, Von 1908 bis 1921 gehörte er dem preußischen Landtag und von 1912 bis 1933 dem Deutschen Reichstag an, dessen Vizepräsident er von 1920 bis 1926 war. Er war 1919 der einzige Reichskolonialminister der Weimarer Republik, von Juni 1919 bis Ende April 1920 deren erster Reichsverkehrsminister.