Reichskreise
Reichskreise wurden ab 1500 im Zuge der Reichsreform König Maximilians I. (1459-1519) als übergeordnete territoriale Einheiten zur Verbesserung der allgemeinen Reichsverwaltung geschaffen. Sie beinhalteten zumeist mehrere Landesherrschaften, jedoch zunächst nicht die Kurfürstentümer. 1521, auf dem Reichstag zu Worms kamen diese noch hinzu. Im späteren Rheinland waren der burgundische, der kurrheinische, der niederrheinisch-westfälische sowie der oberrheinische Reichskreis vertreten. Der niederrheinisch-westfälische und der oberrheinische Reichskreis wurden bereits 1500 gebildet, 1512 kamen der kurrheinische, der unter anderem Kurköln und Kurtrier umfasste, sowie der burgundische Reichskreis hinzu.
Sollten die Reichskreise zunächst nur als Wahlbezirke für das Reichsregiment dienen, kamen später weitere Funktionen hinzu: Sie hatten die Aufsicht über das Münzwesen, mussten jeweils Armeekontingente für die Reichsarmee aufstellen oder unterhalten und Urteile des Reichskammergerichts vollstrecken. Des Weiteren waren sie für die Durchsetzung des Landfriedens von 1521 zuständig.
Beschlussorgan innerhalb des Reichskreises war der so genannte Kreistag, zu dem jede Herrschaft, unabhängig von ihrer Größe, einen Vertreter schickte. Dieses Organ wählte den Kreisobristen, der dem Militär vorstand und für die Sicherung des Landfriedens zuständig war. Das höchste Amt war jedoch das des Kreisausschreibenden, ein politisches Amt, welches schnell in den meisten Kreisen erblich und meist von einem geistlichen und einem weltlichen Fürsten gemeinsam ausgeübt wurde.