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Auf den Reichstagen in Trier und Köln von 1512 wurden die seit dem Jahr 1500 bestehenden sechs Reichskreise durch Kaiser Maximilian I. (Regierungszeit 1493-1519) um den österreichischen, obersächsischen, kurrheinischen und burgundischen Reichskreis erweitert. Letzterer umfasste weite Teile der spanischen Niederlande, deren Nordteil („Generalstaaten") sich 1648 abspaltete. Dieser Hauptkomplex, dessen Gebiet größtenteils dem der heutigen Beneluxstaaten entspricht, war räumlich nicht verbunden mit dem Herzogtum Luxemburg und der Grafschaft Burgund.
Der Kreis bildete insofern eine Besonderheit, als er mit dem Herzogtum Burgund Gebiete umfasste, die politisch nicht zum Reich gehörten, sondern lediglich dynastisch mit dem Haus Habsburg verbunden waren. Mit der Einrichtung des Kreises verband sich das Kalkül, Burgund langfristig in den Reichsverband zu integrieren. Der auf dem Reichstag von Augsburg 1548 geschlossene Burgundische Vertrag bestätigte jedoch Burgunds Sonderrolle und seine faktische Unabhängigkeit. Zwar wurde er zur Zahlung von Reichsumlagen verpflichtet, stand aber gleichzeitig unter dem Schutz von Kaiser und Reich.
Im 17. Jahrhundert wurde der Kreis durch die Unabhängigkeit der nördlichen Niederlanden (faktisch schon 1581, staats- und reichsrechtlich 1648) und des Verlusts von Teilen Flanderns und des Hennegaus an Frankreich erheblich verkleinert. Nach dem Übergang der Freigrafschaft Burgund an Frankreich im Jahr 1678 verlor der Kreis schließlich auch sein Namen gebendes Kerngebiet. Zuletzt umfasste er ein Gebiet von 25.880 Quadratkilometern mit circa 1,5 Millionen Einwohnern. Die Auflösung des Kreises erfolgte im Frieden von Lunéville 1801. Östlich gelegene Gebiete der Herzogtümer Limburg und Luxemburg wurden auf dem Wiener Kongress 1815 dem preußischen Staat angegliedert und waren seit 1830 Teile der preußischen Rheinprovinz. Dies gilt auch für einen Teil des seit 1548 zum burgundischen Reichskreis gehörenden Herzogtums Geldern: Das spanisch gebliebene, 1713 an Preußen gefallene „Oberquartier" Roermond unterstand dem Burgundischen Reichskreis bis zu dessen Auflösung.
Mitglieder im Rahmen der späteren preußischen Rheinprovinz waren (nach Wilhelm Fabricius):
Herzogtum Geldern (Quartier Roermond)
Herzogtum Limburg (Hochbank Walhorn, Teile der Hochbänke Baelen und Montzen)
Herzogtum Luxemburg (Quartier Bitburg, Ortschaften der Quartiere Diekirch, Echternach, Grevenmachern und Remich, Teile der Quartiere St. Vith und Vianden)
Literatur
Arndt, Johannes, Habsburgische Hausmachtpolitik im Vergleich. Die Entstehung des Erzherzogtums Österreich und des Burgundischen Kreises, in: Strosetzki, Christoph (Hg.), Aspectos históricos y culturales bajo Carlos V., Frankfurt a. M., 2000, S. 119-137.
Dotzauer, Winfried, Die deutschen Reichskreise (1383-1806). Geschichte und Aktenedition, Stuttgart 1998, S. 58-80.
Fabricius, Wilhelm, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band 2: Die Karte von 1789, Bonn 1898, Nachdruck Bonn 1965, S. 3-52.
Köbler, Gerhard, Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., überarbeitete Auflage, München 2007, S. XX, 107.
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Laux, Stephan, Burgundischer Reichskreis, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Orte-und-Raeume/burgundischer-reichskreis/DE-2086/lido/57d11bee2ff997.40646378 (abgerufen am 06.10.2024)