Thema Burgen am Mittelrhein Die unter dem Sammelbegriff „Mittelrhein“ zusammengefasste Burgenlandschaft umfasst eine Vielzahl von Anlagen unterschiedlichster Provenienz, Eignerschaft und baulicher Ausprägung. Im Sinne der Definition einer „Burg“ als mehrteils (hoch- und spät-) mittelalterlicher Wehr-, aber auch Wohnanlage zeigt das Mittelrheingebiet eine Burgenbautätigkeit vom frühen 11. bis in das 15. Jahrhundert hinein.
Thema Burgen an der Mosel Die unter dem Sammelbegriff „Mosel“ zusammengefasste Burgenlandschaft umfasst die Gesamtheit von mittelalterlichen Wehranlagen unmittelbar an und in Nähe des Flusses Mosel vom deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Perl bis zur Mündung in den Rhein in Koblenz. Betrachtet werden sämtliche Objekte unterschiedlicher Eigenschaft (Reichsburgen, Burgen der Erz- und Hochstifte sowie Adelsburgen) und Bauform (Höhen-, Niederungs- und Stadtburgen), wobei fließende Übergänge zu hier nicht relevanten Burghäusern und befestigten Höfen vorkommen. Insgesamt lässt sich eine Burgenbautätigkeit vom 11. bis zum 14. Jahrhundert feststellen, während das 15. Jahrhundert nicht eine einzige gesicherte Neugründung hervorgebracht hat.
Thema Die rheinische Landgemeinde im Spätmittelalter Die rheinische Landgemeinde des Spätmittelalters ist ein Idealtyp. Eine einheitliche Gemeindeordnung, wie wir sie seit dem 19. Jahrhundert kennen, die es erlauben würde, Funktion und Status der Landgemeinde im staatlichen Gefüge flächendeckend für das Rheinland zu beschreiben, gab es im Mittelalter nicht. Stattdessen gab es viele einzelne Landgemeinden, die sich aber in Bezirk, Organisationsform und Zuständigkeit regional und oft von Dorf zu Dorf voneinander unterschieden. Es gab Landgemeinden, die identisch waren mit einem Dorf, andere, die sich auf zwei oder drei Dörfer bezogen oder – wie am Niederrhein und im Bergischen – Einzelhöfe und verstreut liegende Weilersiedlungen umfassten. Große Unterschiede bestanden auch hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches der Landgemeinden.