Thema Thomas Mann und die Rheinlande Die Rheinlande sind nicht die Region, die in Thomas Manns (1875-1955) Leben und Werk einen besonderen Platz eingenommen hat, kein Vergleich mit Lübeck, München, der Schweiz oder den Vereinigten Staaten. Auch seine Romane und Erzählungen spielen überwiegend an anderen Orten; die Rheinlande fallen, wie es Hans R. Vaget treffend formuliert, „völlig aus dem Rahmen des Thomas Mannschen Œuvres“ . Dennoch gibt es neben zahlreichen Besuchs- und Vortragsreisen zwischen 1903 und 1932 sowie 1954 einige bemerkenswerte biographische Beziehungen des Schriftstellers zum Rheinland, namentlich seine Freundschaft mit dem Germanisten und Schriftsteller Ernst Bertram (1884-1957) sowie das philosophische Ehrendoktorat der Universität Bonn.
Thema Deutsche Dienststellen für das Saargebiet (1919–1935) Gemäß Artikel 45 bis 49 des Versailler Vertrags von 1919 sollte das Saargebiet, dessen Kohleproduktion zugleich Frankreich zufiel, für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt werden. Nach Ablauf dieser Frist sollte eine Volksabstimmung über die weitere staatliche Zugehörigkeit des Saargebietes entscheiden. Für die Erledigung von Saarangelegenheiten und die Verbindung zum Saargebiet, für die Übergabe des Saargebiets, für den amtlichen Verkehr mit der vom Völkerbund ernannten Internationalen Regierungskommission im Saargebiet sowie schließlich dessen Rückgliederung an das Deutsche Reich wurden beim Reich und den beteiligten Ländern Preußen und Bayern offizielle, teils auch unter anderem Namen arbeitende Dienststellen errichtet, die hier vorgestellt werden sollen.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.