Zu den Kapiteln
Das Leben des in Hüls (heute Stadt Krefeld) geborenen und gestorbenen Dr. theol. Heinrich Joeppen, während des Ersten Weltkrieges Feldpropst der preußischen Armee, war Jahrzehnte nur durch heimatkundliche Literatur dokumentiert. Der Respekt, den die Verfasser dieser heimatkundlichen Beiträge Joeppen entgegenbrachten, verbot diesen, sich kritisch mit seiner Person und seinem Wirken, insbesondere seiner beruflichen Tätigkeit als Feldpropst des Heeres, auseinanderzusetzen. Neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen und Archivfunde ermöglichen indes eine kritischere Beurteilung Joeppens.
Peter Heinrich Joeppen wurde am 9.3.1853 als Sohn des Johann Tilmann Andreas Joeppen und seiner Ehefrau Maria Magdalena geborene Adams im elterlichen Hause, dem „Cleefschen Haus“ an der Moerser Straße geboren. Kindheit und Jugend verbrachte er in Hüls, besuchte dort 1858-1863 die Elementarschule und von Herbst 1863-1866 die kurz zuvor errichtete Höhere Kommunalschule, die sogenannte Rektoratsschule. Ab Herbst 1866 besuchte er die bischöfliche Anstalt Collegium Augustinianum in Gaesdonck bei Goch, die Reifeprüfung legte er am 5.7.1871 am Gymnasium Paulinum in Münster ab. Es folgten vom Wintersemester 1871/1872 bis Sommersemester 1874 das Studium der Theologie und Philosophie an der theologischen und philosophischen Akademie (der nachmaligen Universität) in Münster und als Alumnus des bischöflichen Collegium Borromaeum. Sodann besuchte er ab Herbst 1874 das dortige bischöfliche Priesterseminar bis zu dessen Schließung im Rahmen des Kulturkampfes Anfang Juni 1876. Der im katholischen Milieu allgegenwärtige Kulturkampf wirkte sich auch unmittelbar auf Joeppen aus: Am 10.8.1875 wurde er mit päpstlicher Dispens - er hatte das für die Weihe erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht - in aller Heimlichkeit im Dom zu Osnabrück vom dortigen Bischof Johann Heinrich Beckmann (Episkopat 1866–1878) zum Priester geweiht. Seine erste Messe las er einen Tag später in der Liebfrauenkirche in Münster-Überwasser, die Primiz feierte er am 13.8.1875 in der Hülser Konventskirche, wegen des Kulturkampfes hinter verschlossenen Türen, unter strenger Beobachtung der örtlichen Obrigkeit. Joeppen gehörte offensichtlich zu den fünf Geistlichen, die sich zu Privatbesuchen im Landkreis Kempen aufhielten und wegen vermeintlicher geistlicher Amtshandlungen außerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises angeklagt (aber nicht verurteilt) wurden.
Nach Schließung des Priesterseminars in Münster Anfang Juni 1876 sah sich Joeppen ohne Beschäftigung. Ab dem 19.6.1876 fand er jedoch als Erzieher der Söhne des Freiherrn Georg Arbogast von und zu Franckenstein (1825–1890), Zentrumspolitiker, Reichstagsabgeordneter und Vizepräsident des Reichstags, auch erbliches Mitglied der Kammer der Reichsräte der Krone Bayerns, auf Schloss Ullstadt in Unterfranken eine neue Betätigung. In dieser Stellung blieb er bis zum 6.8.1886, zudem bekleidete er in Ullstadt die Stelle eines Hauskaplans. Von 1884 bis 1886 setzte er nebenbei seine Studien an der Universität München fort, wo er am 31.7.1886 mit einer Dissertation über „Die sittliche Erlaubtheit des Eides“ zum Doktor der Theologie promoviert wurde. Am 30.10.1886 überwies ihn der Münsteraner Bischof Johannes Bernhard Brinkmann (Episkopat 1870–1889) der Liebfrauenpfarre in Münster-Überwasser, und nur wenige Tage später, am 4.11.1886, berief er ihn zum Repetenten in das wieder eröffnete Priesterseminar. Gleichzeitig übernahm Joeppen die Redaktion des Pastoralblattes für die Diözese Münster, die er bis zu seinem Fortgang aus Westfalen im Jahr 1910 behielt.
Am 2.2.1894 wurde Joeppen als Garnisonspfarrer in Wesel eingesetzt (das Patent seiner Ernennung datierte vom 30. Januar). Der katholische Feldpropst Dr. Heinrich Vollmar (1839–1915) urteilte später (zunächst nach Aktenlage) über den Garnisonspfarrer Joeppen, er „ist auf allen Gebieten der Militärseelsorge [es folgt von Hand Vollmars durchgestrichen: mit Ausnahme der schriftstellerischen Tätigkeit] ungemein rührig und scheint mit bestem Erfolg zu wirken.“ Mit dieser guten Conduite ließ eine weitere Beförderung nicht lange auf sich warten: Zum 1.7.1908 wurde Joeppen als Divisionspfarrer zur 13. Division nach Münster versetzt. Der dortige Divisionär, Generalleutnant Friedrich Sixt von Armin (1851–1936), bescheinigt ihn zum 1.12.1909: „Divisionspfarrer Jöppen ist eine schlanke, außergewöhnlich große Erscheinung. Taktvoll [,] von guten Formen und heiterem Wesen erfreut er sich allgemeiner Beliebtheit. Pflichttreu und gewissenhaft in Ausübung seines Amtes füllt er seine Stelle sehr gut aus, und ich halte ihn für durchaus geeignet zur Beförderung.“ In der Zwischenzeit hatte wohl Feldpropst Dr. Vollmar Joeppen persönlich kennen und schätzen gelernt, denn er ergänzte diese Qualifikation wie folgt: „Er besitzt eine außergewöhnliche Bildung, redigiert seit vielen Jahren das münstersche Pastoralblatt, ist in seinem Amt als Divisionspfarrer unermüdlich tätig, in gesellschaftlicher Beziehung äußerst angenehm. Er verdient die rascheste Beförderung; er würde als Oberpfarrer nicht allein durch seine körperlich große Erscheinung, sondern auch durch seine geistige Größe den ihm unterstellten Geistlichen in wohltuendster Weise imponieren.“ Schon zum 1.11.1910 erfolgte die weitere Beförderung, zum Militär-Oberpfarrer beim VI. Armeekorps in Breslau, zugleich zuständig für das V. Armeekorps in Posen. Zum 1.12.1911 liegt eine letzte Beurteilung des mittlerweile mit dem Roten-Adler-Orden 4. Klasse ausgezeichneten Militär-Oberpfarrers Joeppen vor, vom Kommandierenden General des VI. Armeekorps in Breslau, General der Infanterie Kurt von Pritzelwitz (1854–1935): „Militär-Oberpfarrer Dr. Joeppen ist eine nach Erscheinung, Auftreten und Umgangsformen durchaus würdige Persönlichkeit. Er faßt die Pflichten seines Amtes richtig auf und ist mir in den die katholische Militärseelsorge betreffenden Fragen ein schätzenswerter Mitarbeiter. Seine Kanzelreden sind von erziehlicher Wirkung, wennschon ihre Diktion auf einfacher, nüchterner Grundlage beruht. Seine Stellung füllt er gut aus.“ In einem ergänzenden Votum fügte Feldpropst Dr. Vollmar hinzu, dass er Joeppen für den vorrangigen Kandidaten bei einer Neubesetzung der Feldpropstei halte.
Auf Vorschlag der preußischen Regierung ernannte Papst Pius X. (Pontifikat 1903-1914) am 27.10.1913 Joeppen um Titularbischof von Cisamo (Kreta). Am gleichen Tag wurde ihm das Recht zugesprochen, die Bischofsweihe „extra urbem“ (also außerhalb Roms) vornehmen zu lassen. Am 13.1.1914 bestellte Kaiser Wilhelm II. (Regentschaft 1888-1918) ihn zum Feldpropst der preußischen Armee und der deutschen Kriegsflotte. Der genaue Titel lautete „Kath. Feldpropst der Armee, beauftragt mit der Wahrnehmung des Amtes eines Kath. Marinepropstes und Kath. Feldpropstes der Schutztruppen“. Mit päpstlichem Breve vom 6.12.1914 wurde Joeppen auch kirchenrechtlich als Feldpropst bestallt.
Die Bischofsweihe erhielt Dr. Joeppen am 22.3.1914 in der katholischen Garnisonkirche in Berlin. Das preußische Heer war durch eine Delegation unter Führung von Joeppens unmittelbarem militärischen Dienstvorgesetzten, dem preußischen Kriegsminister Erich von Falkenhayn (1861–1922), die Reichsmarine durch eine Abordnung von Admiralen in Vertretung des verhinderten Staatssekretärs im Reichsmarineamt, Großadmiral Alfred von Tirpitz (1849–1930), zahlreiche sonstige Behörden durch ihre Repräsentanten vertreten. Die Bischofsweihe nahm der Erzbischof von Köln, Dr. Felix von Hartmann vor, assistiert von Joeppens Heimatbischof, Dr. Johannes Poggenburg (1862–1933), Bischof von Münster (Episkopat 1913-1933), und Dr. Karl Augustin (1847–1919), Weihbischof von Breslau (Episkopat 1910-1919), Joeppens letztem geistlichen Standort.
Das Amt des katholischen Feldpropsts für das preußische Heer mit Sitz in Berlin wurde nach einer Vereinbarung zwischen Preußen und dem Heiligen Stuhl durch päpstliches Breve vom 22.5.1868 geschaffen. Preußen hielt es für praktischer, die katholische Militärseelsorge in der Hand eines (hauptamtlichen) Feldpropstes ohne die Repräsentation eines nebenamtlichen Armeebischofs zu konzentrieren, und auch der Heiligen Stuhl hielt die Konstruktion einer selbständigen, exemten Militärseelsorge mit einem Feldpropst im Bischofsrang an der Spitze für günstiger. Es ist also nicht richtig, im Zusammenhang mit Feldpropst Joeppen von einem „Armeebischof“ zu sprechen, wie es oft geschieht. Der Feldpropst war die oberste Instanz der katholischen Militärseelsorge für das preußische Heer und hatte die geistliche Jurisdiktion über alle katholischen Angehörigen des preußischen Heeres sowie alle Katholiken, die nach den geltenden Vorschriften zum preußischen Heer gehörten, inne. Im Laufe der folgenden Jahre erweiterte sich – mit stillschweigender Duldung der betroffenen Regierungen und Diözesanbischöfe – sein örtlicher Zuständigkeitsbereich auch auf die Landstreitkräfte der deutschen Bundesstaaten (mit Ausnahme der drei Königreiche Bayern, Sachsen, und Württemberg) und im Reichsland Elsass-Lothringen. Spätestens seit 1911 war der katholische Feldpropst auch „beauftragt mit der Wahrnehmung des Amts eines katholischen Marinepropstes und Feldpropstes der Schutztruppen“ (was entsprechend auch für seinen evangelischen Amtsbruder galt). In Preußen war die katholische Militärseelsorge durch die katholische Militärkirchliche Dienstordnung vom 17.10.1902 festgelegt. An ihrer Spitze stand der nach Vereinbarung mit dem Heiligen Stuhl ernannte Feldpropst.
Der Ausbruch des Weltkrieges im August 1914 stellte den noch relativ kurz im Amt befindlichen Feldpropst vor erhebliche organisatorische Probleme, die ihn partiell überforderten. Auf ihn kamen organisatorische Anforderungen mit einer Geschwindigkeit und einem Ausmaß zu, dass er nur allmählich und unter großen Mühen die Militärseelsorge auf die Gegebenheiten umstellen konnte. Die Kirchliche Militärische Dienstordnung von 1902 sah den Mobilmachungsfall nicht vor, Seelsorgekonferenzen hatten sich mit ihm nicht befasst, umfassende Regelungen des Kriegsministeriums oder eine Dienstordnung für Feldgeistliche wurde nach 1914 nicht erlassen. Die Zahl der (überwiegend mit der Materie noch unvertrauten) Feldseelsorger stieg rasch auf etwa 1.200 an, die keine Orientierungshilfen hatten. Ein weiterer organisatorischer Mangel, der von vielen Betroffenen als Ärgernis empfunden wurde, war die Einstellung des militärischen „Pastoral-Blattes“ zu Kriegsbeginn, wodurch ein praktikabler Multiplikator fortfiel. Es dauerte bis zum 15.4.1916, bis Joeppen eine längst überfällige „Zusammenstellung der im Laufe des Krieges von den geistlichen und weltlichen Behörden für die mit der Militärseelsorge betrauten Geistlichen erlassenen Verfügungen, Entscheidungen usw.“ herausgeben konnte. Hierin erteilte der Feldpropst einerseits den Militärgeistlichen „zugunsten der zum Heere Einberufenen die zur Ausübung der Militärseelsorge erforderliche Jurisdiktion nebst den notwendigen Vollmachten“, beispielsweise Not- und Kriegstrauungen ohne die vorgeschriebenen Fristen und Formen, auch bei Mischehen, vorzunehmen. Zum zweiten listete er alle die von ihm erlassenen grundlegenden Entscheidungen und Verfügungen auf, die von den Militärgeistlichen zu beachten waren, darunter so grundlegende Dinge, welche Formeln in Gebete einzuflechten sind, aber auch, dass Ende 1914 „der Herr hochwürdigste Herr Feldbischof des österreichisch-ungarischen Heeres sämtlichen Feldgeistlichen des preußischen bzw. deutschen Heeres zur Ausübung der Seelsorge für die Angehörigen des österreichisch-ungarischen Heeres die Jurisdiktion erteilt hat“. Kontakte zwischen den Feldgeistlichen und dem Feldpropst scheinen fast ausschließlich schriftlich stattgefunden zu haben – durch Anordnungen des Feldpropsts beziehungsweise durch die regelmäßig, in der Regel monatlich erstatteten Berichte der Geistlichen im Felde. Konferenzen des Feldpropsts mit den Feldgeistlichen fanden, soweit bekannt, nur neunmal während des gesamten Krieges statt: fünf im Jahre 1916 an der Ostfront, vier im Herbst 1918 an der Westfront – im Rahmen seiner beiden Aufenthalte auf dem östlichen Kriegsschauplatz (15.-26.9.1916) und an der Westfront (16.-27.1918).
Innerhalb des deutschen Episkopats sah sich Joeppen während des Kriegs Kritik ausgesetzt: Einmal wurde seine mangelnde Unterstützung bei der Materialsammlung des Freiburger Kirchenhistorikers Georg Pfeilschifter (1870–1936) für seine propagandistische Abwehrschrift „La Guerre allemande et le Catholicisme“ ungünstig vermerkt. Diözesanbischöfe sahen sich des Weiteren veranlasst, beim Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz, Kardinal von Hartmann, über eine schlechte Personalpolitik Joeppens hinsichtlich der Auswahl einzelner Militärgeistlicher zu beschweren. Schwergewichtig war eine Kontroverse zwischen Joeppen und dem Breslauer Fürstbischof Adolf Bertram (1859–1945, Fürstbischof von Breslau 1914-1945) im Jahr 1918, in die auch die Münchener Nuntiatur eingeschaltet wurde. Der Nuntius hatte Ende 1917 angeordnet, dass jeder Militärgeistliche seinem Heimatbischof alle drei Monate über seine Arbeit Bericht erstatten sollte. Joeppen wies darauf hin die Militärgeistlichen an, dass diese Berichte an die Militäroberpfarrer geschickt werden sollten, wo sie zu sammeln und an die Ortsordinarien weiterzuleiten seien. Bertram bezweifelte, ob diese Regelung im Sinne des Heiligen Stuhls sei, weil hierdurch das enge Verhältnis zwischen dem Heimatbischof und dem jeweiligen Kleriker beeinträchtigt würde. Die Nuntiatur favorisierte jedoch Joeppens Regelung, weil diese den Vorteil habe, dass die Berichte nicht der Kontrolle der Militärbehörde unterliegen würden. Ausdrücklich unterstützt wurde er durch das Engagement des Bischofs von Speyer (ab 1917 Erzbischof von München und Freising) und Feldpropst der bayerischen Armee, den späteren Kardinal Michael von Faulhaber (1869–1952), in der Militärseelsorge.
Die Amtsführung Joeppens als Feldpropst wird auch in der Literatur überwiegend kritisch beurteilt, namentlich seine geringe persönliche Erfahrung in der Seelsorge wird herausgestellt. Die Schwierigkeiten der Amtsführung Joeppens während des Krieges dürfen ihm jedoch nicht nur persönlich angelastet werden. Seine Tätigkeit fand ihre Grenzen durch den geringen Spielraum in einem engen militärdienstlichen Rahmen, womöglich auch amtlicherseits nicht immer die erforderliche Unterstützung. Angesichts der unvorhersehbaren (und unvorhergesehenen) Fülle der Probleme wäre aber auch eine dynamischere und charismatischere Persönlichkeit als Joeppen letztlich überfordert gewesen.
Über Joeppens persönliche Einschätzung des militärischen Zusammenbruchs und des Endes der Monarchie im November 1918 ist nichts bekannt. Er blieb im Amt mit einstweilen unveränderten Zuständigkeiten, wenngleich nach Kriegsende der bisherige organisatorische Unterbau des katholischen Feldpropstes wegen der deutschen Abrüstung nicht mal mehr im vorkriegsmäßigen Umfang fortbestand. Nachdem die Wehrangelegenheiten auf das Reich übergegangen waren, unterstand der Feldpropst dem Reichswehrminister, sein oberster Dienstherr war der Reichspräsident. Die Neuordnung des Heerwesens brachte aber auch Unsicherheiten bezüglich des Jurisdiktionsbereichs des ehemals preußischen Feldpropstes mit sich. Dieser war zwar jetzt reichsrechtlich Vorgesetzter aller deutschen Militärgeistlichen, auch der aus den Ländern mit vormals eigener Militärseelsorge, kirchenrechtlich stand ihm aber nur die Jurisdiktion im bisherigen Umfang zu, also für die bislang preußischen Truppenteile, möglicherweise auch noch über die außerpreußischen Truppenteile, die er mehr oder weniger stillschweigend mit betreut hatte. Die grundlegende Regelung dieser Fragen erfolgte jedoch erst nach der Versetzung Joeppens in den Ruhestand zum 1.5.1920 und der Neubesetzung des Amts des Feldpropsts.
Seit Juni 1920 lebte Joeppen wieder dauernd in Hüls, das er zuvor berufsbedingt nur gelegentlich besucht hatte. „In Stille und Zurückgezogenheit hat er seine letzten Lebensjahre in seinem Heimatort verbracht. Nur bei besonderen Anlässen, bei kirchlichen und vaterländischen Festen, wie bei der Viktorstracht in Xanten, erschien er noch, um diesen Veranstaltungen durch seine Gegenwart ein besonderes Gepränge zu geben.“ Für eine Aufgabe war Joeppen durch seinen beruflichen Lebensweg geradezu prädestiniert: für die Weihe von Denkmälern für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Diese Aufgabe hat er anscheinend gern und auch öfter wahrgenommen. Höhepunkt der letzten Jahre Joeppens waren unbestreitbar die Feierlichkeiten anlässlich seines Goldenen Priesterjubiläums am 16.8.1925.
Joeppen starb am 22.2.1927 in Hüls, die Beerdigung fand vier Tage später in der Gruft der Priestergruft auf dem Hülser Friedhof statt. In der Zwischenzeit war die Leiche im vollen Ornat in der Konventskirche aufgebahrt gewesen. Im Juli 1931 konnte sein Leichnam – nach langem bürokratischen Hin und Her – in die Hülser Pfarrkirche überführt und dort in einer Seitenkapelle beigesetzt werden. Für die Ausgestaltung der Kapelle stifteten ehemalige Soldaten ein Glasfenster, das den Feldpropst zeigt, wie er an Soldaten die heilige Kommunion austeilt. In der Kapelle sind des Weiteren die Namen von 349 Hülsern verewigt, die während des Weltkrieges gefallen sind.
Quellen
Bundesarchiv-Militärarchiv, PH 32/341 (Qualifikationslisten)
Pfarrei Hüls, Pfarrarchiv Hüls Nr. 268 (Urkunden zu Joeppen) und 268a (u.a. Beisetzung in der Pfarrkirche)
Werke
Die sittliche Erlaubtheit des Eides, Diss. theol., München 1887.
Hirtenworte an die Soldaten im Felde, 3 Bände, Berlin 1915-1917.
Literatur
[Berg, Ludwig], Pro fide et Patria!". Die Kriegstagebücher von Ludwig Berg 1914/18. Katholischer Feldgeistlicher im großen Hauptquartier Kaiser Wilhelms II. Im Auftrag des Bischöflichen Diözesanarchivs Aachen eingeleitet u. hg. von Frank Betker u. Almut Kriele, Köln [u.a.] 1998.
Brandt, Hans-Jürgen, Heinrich Joeppen, in: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder 1785/1803–1945. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1983, S. 352.
Güsgen, Johannes, Die katholische Militärseelsorge in Deutschland zwischen 1920 und 1945. Ihre Praxis und Entwicklung in der Reichswehr der Weimarer Republik und der Wehrmacht des nationalsozialistischen Deutschlands unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rolle bei den Reichskonkordatsverhandlungen, Köln [u.a.] 1989.
Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat 1914, 1918.
Lilla, Joachim, Feldpropst Dr. theol. Heinrich Joeppen (1853–1927) – Eine biographische Annäherung, in: Heimatbuch des Kreises Viersen 52 (2001), S. 53–78.
Scheidgen, Hermann Josef, Deutsche Bischöfe im Ersten Weltkrieg. Die Mitglieder der deutschen Bischofskonferenz und ihre Ordinariate 1914–1918, Köln [u.a.] 1991.
Vogt, Arnold, Religion im Militär. Seelsorge zwischen Kriegsverherrlichung und Humanität. Eine militärgeschichtliche Studie, Frankfurt a.M. [u.a.] 1987.
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Lilla, Joachim, Heinrich Joeppen, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/heinrich-joeppen/DE-2086/lido/5d3702ce79bc92.52593856 (abgerufen am 12.12.2024)