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Roderich von Stintzing war Professor für Römisches Recht in Basel, Erlangen und Bonn. Er gilt als der „bedeutendste Historiograph der deutschen Rechtswissenschaft" (Bernd Müllenbach). Sein Ruhm gründet vor allem auf der von ihm begonnenen, von seinem Schüler Ernst Landsberg (1860-1927) vollendeten „Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft".
Stintzing wurde als Johann August Roderich Stintzing am 8.2.1825 in Altona geboren. Nach der Schulzeit am Gymnasium in Altona und, zur Vorbereitung auf das Studium, am Akademischen Gymnasium in Hamburg studierte er von 1843-1848 Rechtswissenschaft in Jena, Heidelberg, Kiel und Berlin. Nach bestandenem „Amtsexamen" (juristisches Staatsexamen) ließ er sich in Plön als Anwalt nieder; 1850 wurde er zudem Notar. Im selben Jahr heiratete er Franziska Karoline, geborene Bokelmann. Dem Ehepaar wurden sieben Kinder geboren, fünf Söhne und zwei Töchter; der jüngste Sohn starb aber schon in jungen Jahren. 1851 übersiedelte die Familie nach Heidelberg, wo Stintzing 1852 promoviert wurde. Noch im selben Jahr habilitierte er sich mit einer Untersuchung zum Eigentumsrecht in römischer Zeit. Zu Ostern 1854 nahm er einen Ruf nach Basel auf ein Ordinariat für Römisches Recht an; im Herbst 1857 wechselte er an die Universität Erlangen. Schon in Basel hatte Stintzing eine viel beachtete Biographie veröffentlicht, und zwar über den bedeutendsten Juristen der Stadt, Ulrich Zasius (1461-1535). Mit diesem Werk begründete Stintzing seinen Ruf als Historiograph des deutschen Rechts.
In Erlangen verblieb Stintzing bis zum Ende des Wintersemesters 1869/1870, also beinahe 13 Jahre. Rufe nach Kiel (1861) und Gießen (1868, als Nachfolger Rudolf von Jherings) schlug er aus. Sowohl in Basel (1856) als auch in Erlangen (1864/1865) bekleidete Stintzing das Rektorat. Noch in der Erlanger Zeit wurde er mit Verleihung des „bairischen St. Michael- und Civilverdienst-Ordens" in den persönlichen Adelsstand erhoben.
Am Sylvestertag 1869 erreichte ihn der Ruf an die Universität Bonn auf einen Lehrstuhl für Römisches Recht. Zunächst als eigenes Ordinariat gedacht, folgte Stintzing dann aber Eduard Böcking nach, der am 3.5.1870 verstorben war. Für das Studienjahr 1875/1876 wurde Stintzing nun auch in Bonn zum Rektor der Universität gewählt. In die Bonner Zeit fällt der Beginn der Arbeiten an der Allgemeinen Deutschen Biographie, deren juristischen Teil Stintzing betreute. Selbst steuerte er 53 Biographien bei. Ebenfalls in Bonn entstanden die ersten beiden Bände der „Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft". Band 1, der die Zeit von der Rezeption bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts umfasst, erschien 1880. Band 2, der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gewidmet, erschien posthum 1884. Der dritte Band, der die Zeit von 1700 bis 1870 umspannt, wurde 1898 durch Ernst Landsberg vorgelegt. Ein unerwartet früher Tod am 13.9.1883 verhinderte, dass Stintzing selbst das Werk vollenden konnte. Bei einer Wanderung mit einem seiner Söhne, in der Sommerfrische in Oberstdorf, stürzte Stintzing, als er seinem Sohn zu Hilfe kommen wollte, ab. Der Sohn überlebte, der Vater starb. Roderich von Stintzing wurde in Bonn beerdigt.
Zu Beginn seiner akademischen Laufbahn arbeitete Stintzing, der zeitgenössischen Gepflogenheit entsprechend, zu dogmatischen Fragen des römischen Rechts. Römisches Recht war das Kerngebiet des an Universitäten gelehrten Rechts, zudem galt Römisches Privatrecht in vielen Ländern des Deutschen Bundes und später des Deutschen Reichs unmittelbar. Allerdings beschäftigte sich Stintzing auch mit rein rechtshistorischen Themen, vor allem mit antikem römischen Prozessrecht. Mit seiner Zasius-Biographie entdeckte er ein weiteres Forschungsfeld für sich, das der juristischen Historiographie, der Rechtsgeschichte im engeren Sinn. Dem Buch über Zasius folgten zwei weitere wichtige Monographien. Daneben machte Stintzing als Herausgeber bedeutender Korrespondenzen von sich reden.
Sein Hauptwerk schließlich, die „Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaft", setzte dort an, wo Friedrich Carl von Savignys (1779-1861) „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" (1834-1851) endet, nämlich bei der juristischen Literatur der frühen Neuzeit, als sich durch die Rezeption des römischen Rechts auch in Deutschland eine Rechtswissenschaft etablierte. Stintzing konzentrierte sich darin auf die Biographien und Bibliographien einzelner Juristen und verzichtete auf eine kontinuierliche wissenschaftsgeschichtliche Darstellung. Gleichwohl ist das Werk bis heute in seiner Art „unübertroffen" (Kleinheyer / Schröder) und grundlegend für jeden, der sich mit der deutschen Rechtsgeschichte seit dem 15. Jahrhundert beschäftigt. Landsbergs Ergänzungsband steht in Methode und Umfang dem Werk Stintzings in nichts nach, geht vielmehr insoweit darüber hinaus, als Landsberg die Biographien in einen problem- und ideengeschichtlichen Zusammenhang stellt.
Werke (Auswahl)
Das Wesen der Bona fides und Titulus in der römischen Usucapionslehre, Heidelberg 1852.
Ulrich Zasius. Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtswissenschaft im Zeitalter der Reformation, mit urkundlichen Beilagen, Basel 1857.
Geschichte der populären Literatur des römisch-kanonischen Rechts in Deutschland am Ende des fünfzehnten und im Anfang des sechzehnten Jahrhunderts, Leipzig 1867.
Hugo Donellus in Altdorf. Festschrift zur Wächter’s fünfzigjährigem Lehramtsjubiläum, Erlangen 1869.
Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Bd. 1, München, Leipzig 1880, Bd. 2, München, Leipzig 1884.
Literatur
Kisch, Guido, Roderich Stintzing zum Gedächtnis, in: Guido Kisch. Ausgewählte Schriften, Band 3: Forschungen zur Rechts- und Sozialgeschichte des Mittelalters, Sigmaringen 1980, S. 474-475.
Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan (Hg.), Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten. Eine biographische Einführung in die Geschichte der Rechtswissenschaft, 3. Aufl., Heidelberg 1989, S. 366.
Müllenbach, Bernd, Zum 100. Todestag von Roderich von Stintzing, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germanistische Abteilung) 101 (1984), S. 312-316.
Schulze, Reiner, Artikel „Stintzing, Roderich von", in: Erler, Adalbert/Kaufmann, Ekkehard (Hg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band 4, 1. Auflage, Berlin 1990, S. 1994-1997.
Wach, Adolf, Roderich von Stintzing (Nachruf), in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 26 (1884), Spalten 161-180 (Nachruf mit ausführlichem Verzeichnis der Publikationen v. Stintzings).
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Schermaier, Martin, Roderich von Stintzing, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/roderich-von-stintzing/DE-2086/lido/57c955bd7a4af8.96107791 (abgerufen am 10.12.2024)