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Walther Wolff war ein evangelischer Theologe. Als Präses der Synode der preußischen Rheinprovinz prägte er die Politik der rheinischen Kirche nach dem Ersten Weltkrieg und trat dem Separationsstreben wie dem verbreiteten Kulturpessimismus energisch entgegen.
Friedrich Walther Paul Wolff wurde am 9.12.1870 in Neuwerk (heute Stadt Mönchengladbach) als Sohn des Volksschullehrers Friedrich Wolff und seiner Ehefrau Bertha Schüßler geboren. Von 1880 bis 1889 besuchte er das Gymnasium in Mönchengladbach und studierte anschließend evangelische Theologie in Greifswald, Marburg und Halle. Da er „dauerhaft untauglich“ für den Dienst in Heer und Marine war, konnte er 1894, nach den Examina und dem Vikariat in Soest, seine erste Stelle in der niederrheinischen Diaspora-Gemeinde Otzenrath (heute Gemeinde Jüchen) antreten. 1896 heiratete er Elisabeth Metzner aus Halle an der Saale; dem Ehepaar wurden die Söhne Walther und Martin sowie die Tochter Hanna geboren. 1901 folgte Wolff einem Ruf nach Aachen, wo die evangelische Gemeinde ebenfalls eine Minderheit, aber in starkem Wachsen begriffen war. Voller Tatendrang begann Wolff mit der Herausgabe eines Gemeindeblatts und initiierte zahlreiche neue Gemeindegruppen und –kreise. Als sich abzeichnete, dass das reichsweite Verbot der Jesuiten aufgehoben werden würde, gründete er 1913 einen Zweigverein des Evangelischen Bundes „zur Verteidigung der evangelischen Interessen und zur Kräftigung des evangelischen Einflusses im öffentlichen Leben.“ Der Aachener Zweigverein zeichnete sich bald durch eine betont antirömische Haltung und eine enge Verbindung von Protestantismus und Deutschtum aus. Jährlicher Höhepunkt war die Feier des Kaisergeburtstages, auf der Wolff die von hohem Pathos durchwirkte „Kaiserrede“ hielt. Für ihn war die Allianz von Thron und Altar selbstverständlich, in ihr sah er die von Gott verliehene Stärke und Kraft Deutschlands manifestiert.
Überhaupt predigte Wolff eine Theologie der Macht und Herrlichkeit Gottes. Er rühmte die „Kraft Gottes“ als seine „Seinsweise“. Gott sei Stärke, die er an Menschen weitergebe, damit diese ihre Kraft und ihren Mut im Kampf für sein Reich einsetzten. Einige Menschen seien von Gott geradezu als „Kraftzentren“ ausgestattet worden. So sei Gottes Macht in der Geschichte zum Beispiel in Luther, Goethe und Bismarck – alle drei protestantische Genies – wirksam geworden. Aber auch Kollektive wie Preußen und Deutschland könnten von Gott mit Macht ausgestattet und zur Herrschaft bestimmt werden.
Der Erste Weltkrieg verstärkte diese Ideologie. Der Krieg führe – so Wolff – zu einer ungeheuren Kraft- und Willenssteigerung, und alle Kräfte, die er freisetze, strebten einer neuen und besseren Zeit entgegen. Im Kriege begegneten die Gläubigen Gott, ihr Kampfesmut und ihre Opferbereitschaft werde zu einer religiösen Erneuerung und Vertiefung führen und Gottes Reich näher bringen. Die Heilsgewissheit des Aachener Pfarrers steigerte seine Begeisterung und Siegesgewissheit und war bis zum Kriegsende im Oktober 1918 ungebrochen. Jedes Bemühen um einen vorzeitigen Frieden lehnte er strikt ab und brandmarkte es als Schwäche des Glaubens und Verrat am Deutschtum.
Folglich wurde die militärische Niederlage wie die Revolution 1918 von ihm als Apokalypse und Weltende empfunden. Doch Wolff verharrte nicht in der Klage wie viele andere evangelische Pfarrer. Er war bald bereit, sich neu zu orientieren. Der Zusammenbruch Deutschlands berührte das Fundament seines Glaubens an einen mächtigen Gott nicht. Angesichts der Revolution und der militärischen Niederlage Deutschlands veränderte sich jedoch die Einstellung des Aachener Pfarrers zur Kirche. Diese Einrichtung erhielt jetzt in seinem Denken ein größeres Gewicht, weil sie in allem Wandel und allem Chaos als einzige Instanz den Menschen Schutz und Schirm bieten konnte. Dazu musste sie allen Anfeindungen, gerade im Rheinland, das von den Siegermächten teilweise besetzt und von separatistischen Tendenzen bedroht war, trotzen und allem Volk eine Heimstatt bieten, also wirkliche „Volkskirche“ werden. Mit einer solchen Kirche im Rücken könne auch Deutschland politisch wieder genesen. Auf den rheinischen Kirchentagen in Köln 1924, in Essen 1926 und in Saarbrücken 1930 fand diese enge Verzahnung von Deutschtum und evangelischer Kirche bei ihm einen pathetischen Ausdruck.
Der schärfste Kritiker dieser nationalprotestantischen Auffassung war der Schweizer Theologe Karl Barth (1886-1968), der seit 1930 an der Universität Bonn lehrte. Seiner Auffassung nach redeten Kirchenmänner wie Wolff zu viel über die Kirche und zu wenig über die Inhalte des Glaubens. Merkmal der Kirche sei nicht ihre äußere Macht, sondern ihre Schwäche, ihre Unsicherheit, ihre Zweifel und Anfechtungen, auch ihre Bereitschaft zur Buße. In der wahren Kirche seien nicht die Mächtigen, sondern die Sünder versammelt. Wenn die Kirche etwas in der Welt tun könne, dann nicht mehr als die Aufrichtung von Zeichen. Wolff hat auf diese Kritik zwar reagiert, doch zeigt seine Reaktion, dass er sie offensichtlich nicht verstanden hat.
Die Kirche als feste Burg und Bollwerk im Sturm der Zeit, wie Wolff sie erstrebte, war nun allerdings durch den Wegfall des Summepiskopats schwer getroffen worden. Es galt, sie wieder fest und neu zu bauen. Dieser Aufgabe mussten sich die Presbyterien und Synoden annehmen, die von der Novemberrevolution von 1918 nicht erfasst worden waren und die den Rechtszusammenhang zum Alten bewahrten. Und beim „Bau der Kirche“ wollte der wortgewaltige Aachener Pfarrer kräftig mit anpacken. Bei den Verfassungsberatungen sowohl für die Kirche Preußens als auch für die der Rheinprovinz, die schon vor dem Krieg eine Sonderstellung behauptet hatte, spielte Wolff eine wichtige, vielleicht sogar eine entscheidende Rolle. Bereits 1914 war er zum Mitglied der rheinischen Provinzialsynode gewählt worden; die erste rheinische Synode nach dem Krieg, die im März 1919 in Barmen (heute Stadt Wuppertal) stattfand, das nicht von den alliierten Siegermächten besetzt war, wählte ihn sogar zu ihrem Präses. Wolff vertrat dezidiert die Auffassung, die rheinisch-westfälische Kirchenordnung aus der Vorkriegszeit brauche nicht völlig neu errichtet zu werden, sie sei „ausreichend mit demokratischem Öl gesalbt“ und vertrage allenfalls einen Ausbau. Doch nicht den einzelnen Gläubigen sei eine größere Beteiligung an kirchlichen Entscheidungen zu geben, sondern – in guter rheinischer Tradition - den Gemeinden: „Heute ist Demokratisierung in Wahrheit Radikalisierung“. Wolff forderte stattdessen - und mit ihm die Mehrzahl der Synodalen - mehr Souveränität für die Gemeinde und die Abschaffung aller Einrichtungen, die ihre Existenz nur dem landesherrlichen Kirchenregiment verdankten, also der Konsistorien, des Königlichen Kommissars, des Generalsuperintendenten und der Königlichen Sanktionen. Jede Behörde und jede Maßnahme der Kirche müsse auf der presbyterial-synodalen Ordnung basieren, also ihre Legitimität letztlich aus der Gemeinde ableiten. Eine erweiterte rheinische Ordnung mit ihrer ausschließlichen Verwurzelung in der souveränen Gemeinde könne – so Wolff - als Modell für eine neue Verfassung der gesamten preußischen Landeskirche dienen.
Im November 1919 fand eine zweite rheinische Synode in Barmen (heute Stadt Wuppertal) statt, auf der die Ausbaupläne für die rheinische Kirchenordnung, die inzwischen den Presbyterien und Kreissynoden vorgelegt worden waren, erörtert wurden. Der Aachener Pfarrer plante, die Leitung der rheinischen Kirche ausschließlich der Provinzialsynode zu übertragen. Eine von dieser mit Fachleuten besetzte Verwaltungsstelle sollte an die Stelle des Konsistoriums treten. Der von der Synode gewählte Präses hatte die Aufgaben des Generalsuperintendenten, dessen Amt wegfallen sollte, mit zu übernehmen, dazu war er als Leiter der Verwaltungsstelle vorgesehen.
Dieser Entwurf erntete bei den Synodalen und in den Gemeinden sowohl viel Beifall als auch heftige Kritik. Mit Beifall wurde die alleinige Geltung des synodalen Prinzips im Rheinland bedacht, kritisiert wurde, dass der Präses zu viel Macht und die rheinische Kirche zu viele Sonderrechte erhalte, sodass die Verbindung zu den übrigen Provinzen der preußischen Kirche verlorengehen könne. Nach langer Debatte stimmte die rheinische Synode dem Entwurf Wolffs mit einigen Modifikationen dennoch zu.
Doch in der preußischen Kirchenversammlung, die 1921/1922 zusammentrat, um der gesamten preußischen Kirche eine neue Verfassung zu geben, scheiterte der Entwurf. Die Vertreter der östlichen Provinzen bemängelten, dass in den rheinischen Plänen die Synoden zu viel Macht erhielten und Konsistorium sowie Generalsuperintendent wegfallen sollten. Wolff wurde zur Revision seines Plans aufgefordert; enttäuscht beugte er sich dem Votum der Kirchenversammlung.
Die revidierte rheinische Kirchenordnung, die 1923 verabschiedet wurde, verzichtete also nicht auf das Konsistorium und den Generalsuperintendenten. Sie stellte einen Provinzialkirchenrat als eine Art erweiterten Synodalvorstand an die Spitze der Provinzialkirche für die Zeit, in der die Synode nicht tagte, und schränkte damit die Macht des Präses ein. Die wesentlichen Elemente des Wolffschen Entwurfs, die ausschließliche Machtstellung der Synode und ihres Präses in der Kirche, sind erst nach dem Zweiten Weltkrieg in der inzwischen souverän gewordenen rheinischen Kirche verwirklicht worden.
In seinen Jahren als Präses bemühte sich Wolff um eine vorsichtige Modernisierung der rheinischen Kirche und stärkte ihr Eigenleben in Unterscheidung zu anderen Provinzen der preußischen Landeskirche. Er legte den Grundstein für rheinische „Funktionspfarrämter“, Spezialpfarrer für die Studenten, für die Jugend und für alle sozialen Fragen. Er setzte sich für eine umfangreiche kirchliche Tagungs- und Schulungsarbeit ebenso wie für eine organisierte Öffentlichkeitsarbeit der Kirche ein und war selbst Mitglied in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften. Schon zu Lebzeiten galt er als „rheinischer Kirchenvater“.
Walther Wolff starb am 26.8.1931 in Aachen, wo er auch begraben wurde.
Literatur
Conrad, Joachim [u. a.], (Hg.), Evangelisch am Rhein. Werden und Wesen einer Landeskirche, Düsseldorf 2007.
Helmich, Hans, D., Walther Wolff, Präses der Rheinischen Provinzialsynode 1919-1931, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 36 (1987), S. 185–230.
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Wittmütz, Volkmar, Walther Wolff, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/walther-wolff/DE-2086/lido/57c9350fbc8631.03266689 (abgerufen am 12.11.2024)