Biographie Hermann Freiherr von Lüninck Hermann Joseph Antonius Maria Freiherr von Lüninck wurde am 3.5.1893 auf Haus Ostwig (heute Gemeinde Bestwig) im ehemaligen Kreis Meschede geboren. Seine Eltern waren der Rittergutsbesitzer Karl Freiherr von Lüninck (1856–1921) und Anna-Maria, geborene von Mallinckrodt (1869–1957). Die Familie war katholisch. Hermann heiratete 1925 in Lüdinghausen Bertha Gräfin von Westerholt zu Gysenberg (1897–1945). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor. Die beruflichen Wege Hermanns und seines älteren Bruders Ferdinand (1888–1944) weisen teils verblüffende Parallelen auf: Beide waren in der Weimarer Zeit hohe Funktionäre landwirtschaftlicher Organisationen, beide wurden im Frühjahr 1933 zu Oberpräsidenten ernannt, beide waren 1944 im Widerstand.
Biographie Wilhelm Georg Nikolaus von Haw Wilhelm von Haw war der erste bedeutende Oberbürgermeister Triers in preußischer Zeit. Seine Amtszeit war geprägt von Konflikten mit der preußischen Regierung. Er vertrat die Interessen seiner Stadt wie der umliegenden Eifel- und Mosellandschaft sowohl im Rheinischen Provinziallandtag als auch im Preußischen Abgeordnetenhaus. Dort war er einer der Mitbegründer der katholischen Fraktion, aus der später die Zentrumspartei hervorging.
Biographie Hans Freiherr von Berlepsch Der Jurist Hans Freiherr von Berlepsch war ein preußischer Spitzenbeamter, zeitweilig Minister im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, kurzzeitig Oberpräsident der Rheinprovinz und schließlich preußischer Minister für Handel und Gewerbe. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit als preußischer Minister stand vor allem die Arbeiterschutzgesetzgebung der frühen 1890er Jahre. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt blieb von Berlepsch der Sozialpolitik verbunden.
Biographie Ernst von Bodelschwingh Ernst von Bodelschwingh, Spross einer alten westfälischen Ritterfamilie, war ein preußischer Spitzenbeamter, der in politisch schwierigen Zeiten in den preußischen Westprovinzen hohe Verwaltungsämter innehatte sowie zwischen 1842 und 1848 preußischer Staatsminister war, zunächst der Finanzen, dann des Innern.
Thema Die Städteordnung für die Rheinprovinz von 1856 Als Ergebnis des Wiener Kongresses 1815 fielen zahlreiche unterschiedliche Territorien in den Rheinlanden an Preußen. Die Übergangsverwaltung unter dem Generalgouverneur Johann August Sack (1764-1831) mit Sitz in Aachen behielt das tradierte gleiche Kommunalverfassungsrecht für Stadt und Land bei. Die bisherigen „Maires“ nannten sich nun „Bürgermeister“. Deren Bürgermeistereien blieben Zusammenschlüsse von mehreren Einzelgemeinden in einem Kreisverband mit ihrer gemeinsamen Verwaltung. 1816 wurden die rheinischen Gebiete von einer ordentlichen preußischen Verwaltung mit Landräten, Regierungs- und Oberpräsidenten der beiden eingerichteten Provinzen übernommen. 1822 wurden die beiden Provinzen zusammengeschlossen. Die neue Provinz hieß ab 1830 „Rheinprovinz“. Im Unterschied zur französischen Verwaltung war die neue kollegialistische Ordnung Preußens deutlich schwerfälliger.
Thema Die administrativen Beziehungen der Hohenzollernschen (1928 Hohenzollerischen) Lande zur Rheinprovinz (1852 bis 1945) Die Hohenzollernschen beziehungsweise ab 1928 Hohenzollerischen Lande waren ursprünglich die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die die dem preußischen Herrscherhaus verwandten Fürsten nach der Revolution von 1848 an Preußen 1849 abtraten. Das Gebiet wurde 1850 mit dem preußischen Staat verbunden und bildete einen Verwaltungsbezirk eigener Art: einen Regierungsbezirk, der keiner der Provinzen zugeteilt war, sondern grundsätzlich den Ministerien in Berlin unterstand. Für einzelne Zweige der Verwaltung unterstanden die Hohenzollernschen Lande jedoch bestimmten Behörden der Rheinprovinz, wohl auch wegen der relativen räumlichen Nähe.
Thema Der Provinzialausschuss der Rheinprovinz 1888-1933 Mit der Einführung der Provinzialordnung vom 29.6.1875 in der Rheinprovinz in einer für diese Provinz modifizierten Fassung durch Gesetz vom 1.6.1887 wurden auch im Rheinland wie zuvor im übrigen Preußen die Verwaltungsgliederung und die bisher bestehende provinzialständische Verfassung grundlegend umgewandelt. Die Provinz wurde zweigeteilt in einen staatlichen Verwaltungsbezirk (Rheinprovinz) und einen kommunalen Selbstverwaltungskörper (Provinzialverband). An der Spitze des staatlichen Verwaltungsbezirks stand der Oberpräsident, der auch die Aufsicht über den Provinzialverband ausübte. Organe des Provinzialverbandes waren der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor, der ab 1897 auch in der Rheinprovinz Landeshauptmann hieß. Der Provinziallandtag wurde nicht mehr durch Wahlen des bevorrechtigten Grundbesitzes und der besonders bevorrechteten Rittergüter gebildet, sondern ging aus den Wahlen der Kreistage und der Stadtverordnetenversammlungen hervor.
Epoche 1918 bis 1933 - Die Weimarer Republik Anfang November 1918 stand das deutsche Kaiserreich sowohl militärisch als auch politisch vor dem Zusammenbruch. Bereits vor der Ausrufung der Republik in Berlin durch Philipp Scheidemann (1865-1939, „Reichsministerpräsident" Februar – Juni 1919) am 9.11.1918 und dem Waffenstillstand zwei Tage später hatte sich Anfang November 1918 von Kiel aus im Rahmen eines Matrosenaufstandes eine revolutionäre Bewegung ausgebreitet, die in kurzer Zeit das gesamte Reich erfasste. Sämtliche Dynastien mussten abdanken, die Monarchie als Staatsform hatte in Deutschland keine Zukunft mehr.
Epoche 1933 bis 1945 - Nationalsozialismus und Zweiter Weltkrieg Als die Nationalsozialisten im Januar 1933 die Macht übernahmen, konnte das Rheinland nicht als Kernland der NS-Bewegung gelten. Während die NSDAP bei den Wahlen vom 5.3.1933 reichsweit 43,9 Prozent erzielte, lag ihr Stimmenanteil in den rheinischen Wahlkreisen meist etwa zehn Prozent darunter. Ein Grund hierfür war die Stärke des politischen Katholizismus: Die katholische Zentrumspartei konnte in der Rheinprovinz 1933 fast dreimal so viele Stimmen wie im Reichsdurchschnitt erringen und gewann noch zwei Monate nach der Machtübernahme in Bonn, Aachen oder Trier mehr Wähler als die NSDAP. Auch die Linksparteien erhielten zu diesem Zeitpunkt in den rheinischen Großstädten noch starke Unterstützung, vor allem die KPD, die zwischen Köln, Duisburg und Wuppertal zwischen 18 und 20 Prozent der Stimmen bekam.
Epoche 1871 bis 1918 - Das Rheinland im Kaiserreich Von der nationalen Begeisterung, die viele Deutsche beim Beginn des Deutsch-Französischen Krieges im Sommer 1870 ergriff, blieb auch die Bevölkerung des Rheinlands nicht unberührt. Im Jahr darauf wurden die zurückkehrenden siegreichen Truppen und ihr Monarch in rheinischen Städten mit Pomp und Enthusiasmus empfangen. Aufgrund ihrer exponierten Lage an der Westgrenze des neu geschaffenen Deutschen Reichs konnte die Rheinprovinz sich der besonderen symbolischen Wertschätzung des nationalistischen Empfindens gewiss sein: Als eine inoffizielle Nationalhymne galt in den folgenden Jahrzehnten die von Max Schneckenburger (1819-1849) gedichtete „Wacht am Rhein“.