Der Dauner Hof zu Endenich bei Bonn
Zu den Kapiteln
Schlagworte
1. Die Herren von Daun
Nach Daun in der Vulkaneifel nannten sich im Mittelalter mehrere Adelsfamilien ministerialischer, das heißt ursprünglich unfreier Herkunft. Die frühesten Belege stammen aus dem 12. Jahrhundert. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts entstanden durch Erbteilung mehrere Linien, die sich nach ihren Sitzen in Densborn, Zievel, Oberstein, Daun und Bruch benannten. Die Linie zu Densborn hatte seit 1223 das Marschallamt der Grafen von Luxemburg inne. Die Linien in Oberstein (Nahe) und Daun konnten eigene, kleine Herrschaften aufbauen. Ihre Oberhäupter führten daher den Herrentitel. Richard aus der Linie Daun war von 1247 bis 1257 Bischof von Worms, Philipp von Daun aus der Linie Oberstein von 1508 bis zu seinem Tod 1515 Erzbischof von Köln.
Der Besitz der Familie in Daun selbst geriet im 14. Jahrhundert in den Sog der expansiven Territorialpolitik der Erzbischöfe von Trier, die ja auch – wie die Mehrzahl der Erzbischöfe und Bischöfe im Heiligen Römischen Reich – Inhaber eines weltlichen Territoriums, hier des Erzstiftes Trier, waren. Eine sehr erfolgreiche Erwerbspolitik hat Balduin von Luxemburg betrieben, der von 1307/1308-1354 Trierer Erzbischof war. Von besonderem Interesse war für ihn die Vogtei über das sogenannte Kröver Reich, die in Händen des Ägidius (mundartlich: Gilles/Schiltz) Herrn von Daun (1318-1358) war. Das Kröver Reich selbst war seit 1274 Pfandbesitz der Grafen von Sponheim aus der Linie Starkenburg. Der Erwerb aller dortigen Rechte hätte den Erzbischof einem wichtigen Ziel, der Landbrücke zwischen dem Oberstift (um Trier) und dem Niederstift (um Koblenz) nähergebracht. 1324 hat Balduin versucht, die Vogtei käuflich zu erwerben, was vermutlich nicht rechtskräftig geworden ist. In den folgenden Jahren verstärkte der Erzbischof den Druck auf den Herrn von Daun, der im November 1341 umfangreiche politische Zugeständnisse machen musste. 1352 hat Balduin im Bündnis mit dem Erzbischof von Köln die Dauner Burgen erobert. Im Januar 1354 ließ er sich von König Karl IV. (1346-1378 römisch-deutscher König, ab 1355 Kaiser), seinem Großneffen, die Lehnsherrschaft über die Burg Daun übertragen, die ursprünglich ein Reichslehen der dortigen Herrenfamilie gewesen war.
Die folgenden Erzbischöfe von Trier, Grafen von Sponheim und Herren von Daun haben in den nächsten Jahrzehnten weiter um diese Besitzungen und Rechte gestritten. Im April 1398 kamen die Herrschaft Daun, die Vogtei des Kröver Reiches und weiteres Zubehör endgültig an das Erzstift Trier. Davon betroffen war auch der Besitz der Herren von Daun in Endenich (seit 1904 Stadtteil von Bonn).
2. Die Herren von Daun und ihr Hof zu Endenich
Der Besitz adliger Familien ist in der Regel das Ergebnis von Erwerbungen durch Erbschaft, Kauf, Tausch oder Gewalt. Während man versucht, Rechte und Besitzungen im Umfeld des Hauptsitzes zu arrondieren, wird der meist auf dem Erbweg erworbene Fernbesitz häufig abgestoßen, um die für die Ankäufe erforderlichen Mittel zu gewinnen. Dies lag auch darin begründet, dass es oft schwierig war, die in größerer Entfernung anfallenden Einkünfte zu sammeln und an den Hauptsitz der Familie zu transportieren – insbesondere dann, wenn die adligen Nachbarn und die hochadligen Landesherren das zu behindern suchen. Helfen konnte in einem solchen Fall der Schutz durch einen Mächtigen.
Vermutlich aus diesem Grund hat am 12.6.1307 Richard Herr zu Daun eine Hälfte seines Hofes zu Endenich, bisher Eigengut, dem Grafen Rainald von Geldern (um 1255-1326, Regierungszeit 1271-1320) zu Lehen aufgetragen. Richard dürfte den Hof geerbt haben. Der Erbweg kann jedoch nicht rekonstruiert wurden, da die Herkunft von Mutter und Großmutter Richards unbekannt sind. Der Graf von Geldern war ein mächtiger, sehr angesehener Mann, der allerdings im Umfeld von Bonn keine eigenen territorialpolitischen Ziele verfolgte. Eine Lehnsauftagung an den Erzbischof von Köln hätte den Hof vielleicht zum Objekt von dessen Territorialpolitik gemacht. Im Grafen von Geldern aber hatte der Herr von Daun einen Lehns- und Schutzherrn, mit dem er künftig kaum in Interessenkonflikte geraten dürfte.
Am 11.11.1341 war Ägidius Herr von Daun, Richards Sohn, genötigt, einen umfangreichen Vertrag mit dem Erzbischof von Trier zu schließen, der zahlreiche Zugeständnisse enthielt. Unter anderem wurde Ägidius Burgmann des Erzbischofs von Trier auf der Neuerburg bei Wittlich. Weil er dafür Eigengut zu Lehen aufzutragen hatte, verschrieb er neben einer Wiese im Gericht Daun ein Gut zu Endenich (Entnich) bei Bonn mit allem Zubehör, Leuten, Gericht, Wasser, Weide, Weingärten, Äckern, Wiesen und Gefällen. Aus dieser Aufzählung geht hervor, dass es sich um einen größeren Komplex mit Leuten (Leibeigenen) und der zugehörigen Gerichtsbarkeit handelte. Ob sich diese Auftragung auf die zweite Hälfte des 1307 dem Grafen von Geldern aufgetragenen Gutes oder auf den gesamten Hof bezog, geht aus dem Text nicht hervor. Spätere Belehnungen durch die Grafen und Herzöge von Geldern sind nicht belegt. Wenn, wie zu vermuten ist, 1341 der gesamte Hof Lehen vom Erzstift Trier wurde, ist er dem Grafen von Geldern so entzogen worden.
Die im Wesentlichen auf Balduin von Luxemburg zurückgehende Schriftgutverwaltung der Erzbischöfe von Trier gilt als vorbildlich. Dennoch findet sich kein Beleg dafür, dass das Lehnsverhältnis für das Burglehen zu Neuerburg (mit dem Hof zu Endenich) zwischen Erzbischof Kuno von Falkenstein (Episkopat 1362-1388) und Heinrich Herrn von Daun, Sohn des Ägidius, erneuert worden ist. Erst Heinrichs Sohn Johann hat das Burglehen am 19.10.1382 von Erzbischof Kuno empfangen. Am 11.4.1398 hat Johann Herr von Daun seinen Anteil an Schloss und Herrschaft Daun mit Zubehör an den Erzbischof Werner von Falkenstein (Episkopat 1388-1418) verkauft. Gleichzeitig hat er auf das Burglehen zu Neuerburg verzichtet und dessen Zubehör, darunter Hof, Gut, Leute und Gericht zu Endenich bei Bonn mit Feldern, Äckern, Weingärten, Wäldern, Büschen, Wiesen, Gewässern, Weiden und anderem Zubehör dem Erzbischof übertragen. Den Namen der ursprünglichen Besitzer hat der Hof in den nächsten Jahrhunderten behalten. Ob den Beteiligten in der Mitte des 16. Jahrhunderts noch bewusst war, was duynsch hoff bedeutete, wird man bezweifeln dürfen.
3. Niederadlige als Besitzer des Dauner Hofes
Nach dem Erwerb im Jahre 1398 konnte der Erzbischof dieses Lehen neu vergeben. Wann das erfolgte, lässt sich nicht mehr feststellen. Zu einem unbekannten Zeitpunkt belehnte Erzbischof Otto von Ziegenhain (Episkopat 1418-1430) damit Heinrich vom Walde genannt Brant von Rhens, der wohl in seinen Diensten stand, für den der Hof aber mit Sicherheit Fernbesitz war. Heinrich hat ihn daher an den Erzbischof zurückgegeben und gebeten, Hermann von Ahrweiler und Dietrich von Schöneberg, Schöffen zu Bonn, damit zu belehnen. Vermutlich steht dahinter ein Verkauf an diese beiden Männer, für den die Zustimmung des Lehnsherrn und eine Neubelehnung der Käufer Voraussetzung war. Für die neuen Inhaber lag der Hof wesentlich günstiger. Sie werden ihn als dauerhafte Arrondierung ihres Besitzes angesehen haben.
Die Belehnung durch Erzbischof Otto erfolgte am 5.4.1429. Hermann von Ahrweiler und Dietrich von Schöneberg stellten am gleichen Tag gemeinsam einen Lehnsrevers aus. Sie und ihre ehelichen Leibeserben sollten künftig je eine Hälfte des Hofes mit Zubehör, Freiheiten und Rechten zu Mannlehen empfangen und dafür die üblichen Dienste leisten. Der Hof durfte ohne Zustimmung des Erzbischofs nicht verkauft, versetzt, verpfändet oder in irgendeiner Weise veräußert werden.
Mit dieser Urkunde setzt eine Kette von Lehnsurkunden und -reversen ein, da das Lehnsverhältnis bei jedem Herren- und Mannfall (Tod des Erzbischofs beziehungsweise der Lehnsleute) erneuert werden musste. Weil es nach dem Tod des Erzbischofs Otto zu einer Doppelwahl (Raban von Helmstatt / Ulrich von Manderscheid) und militärischen Auseinandersetzungen kam, haben Hermann von Ahrweiler und Dietrich von Schöneberg den Hof zu Endenich offenbar erst am 6.8.1442 vom neuen Erzbischof Jakob von Sierck empfangen. Am 13.5.1444 trat Johann von Schöneberg in die Rechte seines verstorbenen Vaters ein. Am 21.11.1457 empfing Hermann von Ahrweiler seine Hälfte des Hofes der genant ist der dunesche hoff von Erzbischof Johann von Baden. In dieser Hälfte folgten am 11.1.1478 Johann von Ahrweiler als Vormund des Hermann von Ahrweiler und am 26.5.1487 dieser selbst.
Die Geschichte der anderen Hälfte ist wesentlich komplizierter: am 10.1.1464 empfing Reinhard von dem Burgtor (aus einer Koblenzer Stadtadelsfamilie) eine Hälfte dieses Hofes, die ihm Johann von Alsheim zugewandt hatte. Auf welche Weise dieser in die Rechte des noch bis 1470 urkundlich belegten Johann von Schöneberg eingetreten ist, lässt sich nicht ermitteln. Offenbar hatte die kurtrierische Kanzlei rechtliche Bedenken. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Verleihung an Reinhard von dem Burgtor unter der Bedingung erfolgte, dass das Lehen durch den erbenlosen Tod des Vorbesitzers dem Erzstift heimgefallen war.
Die Unklarheiten setzen sich fort: am 12.8.1481 bestätigte Erzbischof Johann von Trier auf Ersuchen des Erzbischofs Hermann IV. von Köln eine durch dessen Räte erfolgte Schlichtung im Streit um ein Viertel des Dauner Hofs zu Endenich, auf das Kaspar von Miehlen genannt von Dieblich als Vormund (momper) des Reinhard von dem Burgtor, die Witwe Ida (Itgen) von Dransdorf (seit 1904 Stadtteil von Bonn) und Gerhard von Meckenheim Anspruch erhoben hatten. Der Vater des unmündigen Reinhard von dem Burgtor war 1464 unter Vorbehalt belehnt worden; Kaspar von Miehlen war sein Stiefvater und Vormund. Gerhard von Meckenheim war mit einer Tochter des 1444 belehnten und bis 1470 in Urkunden vorkommenden Johann von Schöneberg verheiratet. Er erhob wohl Erbansprüche, da der Schwiegervater für sich und seine ehelichen Leibeserben belehnt worden war. Die Forderungen der Witwe können nur aus der Ehe mit einem Vorbesitzer herrühren; dafür kommen in erster Linie Johann von Schöneberg und (weniger wahrscheinlich) Johann von Alsheim in Frage. Ida ist wohl identisch mit Ida von Altenrath, Erbin zu Dransdorf, die in einer weiteren Ehe mit Damian von Hain verheiratet war und aus dieser Ehe eine Tochter namens Maria hatte, von der noch die Rede sein wird. Im August 1481 wurde der Witwe Ida das Viertel auf ihre Lebtage zugesprochen, nach ihrem Tod sollte es an Kaspar von Miehlen als Reinhards Vormund fallen. Der nunmehr mündige Reinhard von dem Burgtor stellte am 25.11.1484 einen Lehnsrevers über eine Hälfte des Hofes zu Endenich aus.
Am 9.8.1485 wurde Albrecht von Zweiffel (belegt 1482-1531) wegen seiner Ehefrau Maria von Hain mit einem Fünftel des Hofes zu Endenich der genant ist der Dunesch hoiff belehnt. In der Urkunde heißt es, die Vorfahren der Ehefrau hätten es von den Vorgängern des Erzbischofs und vom Erzstift Trier getragen. Maria von Hain, die Albrecht im Oktober 1482 geheiratet hatte, war Tochter des Damian von Hain und der Ida von Altenrath (der 1481 begünstigten Witwe) und hatte als Mitgift das Haus Dransdorf (heute Stadt Bonn) erhalten, in dem das Ehepaar seinen Sitz nahm. 1490 bat Gerhard von Meckenheim den Erzbischof von Trier, den Albrecht von Zweiffel mit dem bisher von ihm selbst besessenen Viertel des Dauner Hofes zu belehnen. Woher diese Rechte rühren, ist unklar, da die von Gerhard erhobenen Ansprüche 1481 nicht berücksichtigt worden waren. Am 11.3.1497 ersuchte Reinhard von dem Burgtor den Erzbischof um Zustimmung zum Verkauf seines Viertels am Hof zu Endenich. Dafür wollte er Erzbischof und Erzstift gleichwertige Güter im Dorf (Mosel-) Weiß zu Lehen auftragen. Am 17.6.1497 verkaufte Reinhard ein Viertel des Hofes zu Endenich mit Äckern, Weingärten, Wasser und Wald, wie es sein Stiefvater Kaspar von Miehlen für ihn innegehabt und genutzt hatte, an Albrecht von Zweiffel und seine Erben. Dieser wurde am gleichen Tag mit diesem Viertel belehnt; die Urkunde enthält dazu die Feststellung, Albrecht habe bereits ein Fünftel des Hofes wegen seiner Ehefrau zu Lehen empfangen. Am 14.4.1498 gab der Erzbischof von Trier seine Zustimmung dazu, dass Albrecht von Zweiffel, wohnhaft zu Dransdorf, einen umfangreichen Tausch mit der Kartause St. Barbara zu Köln vorgenommen hatte, der auch bisheriges Zubehör des Dauner Hofes betraf. Die Hälfte, die vormals der Familie von Schöneberg gehört hatte, war demnach jetzt fast ganz in Händen des Albrecht von Zweiffel, der im benachbarten Dransdorf seinen Sitz hatte.
Die Familie von Ahrweiler, die seit 1429 die andere Hälfte besaß, ist offenbar um die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert erloschen. Am 13.5.1503 belehnte Erzbischof Johann seinen Küchenmeister und Rat Kaspar von Miehlen genannt von Dieblich wegen der geleisteten Dienste mit der Hälfte des Hofes zu Endenich der genant ist der dunsche hoiff mit Freiheiten, Rechten und Zubehör, die zuletzt Johann von Ahrweller innehatte und durch dessen und seiner Söhne Tod heimgefallen war. Demnach hatte Kaspar von Miehlen, der als Vormund des früheren Inhabers Reinhard von dem Burgtor den Hof gut kannte, seine Nähe zum Erzbischof dazu genutzt, sich mit dieser Hälfte belehnen zu lassen.
Nächster Besitzer dieses Anteils war Gauwin vom Haus (Wasserburg Haus bei Ratingen), der seinen außergewöhnlichen Vornamen wohl dem englischen Ritterroman „Sir Gawain and the green knight“ verdankte. Er bekundete am 8.6.1503, vom gewählten Erzbischof Jakob von Baden die Hälfte des Dauner Hofes zu Endenich empfangen zu haben, die zunächst Johann von Ahrweiler, dann seine Söhne Huprecht und Paul, zuletzt aber der erzbischöfliche Rat Kaspar von Miehlen genannt von Dieblich von Erzbischof Johann innegehabt hatten. Gauwin vom Haus (belegt 1479-1532, ab 1512 Schöffe zu Bonn) berief sich auf eine Übereinkunft (wohl einen Kaufvertrag) mit Kaspar von Miehlen. Der Erzbischof belehnte ihn und seine Leibes-Lehnserben sowie, falls er keine erhalten würde, Wilhelm und Adolf vom Haus und deren Leibes-Lehnserben. Die Familie vom Haus besaß schon länger umfangreichen Besitz zu Endenich. Adolf vom Haus, der von 1409-1431 belegte Großvater des Gauwin, hat ein ausführliches Verzeichnis seines dortigen Besitzes angelegt. Genannt werden darin ein Burghaus mit Hof, Wohnung, Scheune, Stallungen, Gärten, Baumgarten und Weiher, umgeben von Mauer und Graben. Dazu gehörte ein Gericht mit einem Schultheißen und 15 Geschworenen. Bei der Aufzählung der zugehörigen Grundstücke wird gelegentlich der Dauner Hof als Angrenzer erwähnt. Demnach war der Erwerb eines Anteils an diesem Hof auch für die Familie vom Haus eine willkommene Arrondierung.
Am 19.1.1510 gab Erzbischof Jakob seine Zustimmung dazu, dass Gauwin vom Haus am 1.10.1508 aufgezähltes Zubehör des Hofes zu Endenich an den Mitbesitzer Albrecht von Zweiffel verkauft hatte. Darunter war auch die halbscheit eyns huiß genant der duner hoff zu Entenich an der kirchen gelegen. Dies ist eine frühe und exakte Angabe zur Lage des Dauner Hofes innerhalb von Endenich. Gauwin vom Haus konnte auf seine Hälfte des Hofhauses verzichten, weil er am Ort bereits ein ererbtes Burghaus besaß. Am gleichen Tag wurde Albrecht von Zweiffel mit dem durch seine Ehefrau Maria eingebrachten Fünftel, dem 1497 von Reinhard von dem Burgtor gekauften Viertel sowie einem halben Viertel belehnt, das zuvor Gerhard von Meckenheim besaß, der 1490 um Belehnung des Albrecht gebeten hatte. Am 30.7.1512 empfing Albrecht diese Anteile vom neuen Erzbischof Richard von Greiffenklau zu Vollrads, der am 1.10.1515 Gauwin vom Haus mit der Hälfte belehnte, die zuletzt in Händen des Kaspar von Miehlen gewesen war. Am 2.11.1515 verzichtete Reinhard von dem Burgtor noch einmal auf alle möglichen Ansprüche auf das seinerzeit von ihm an Albrecht von Zweiffel verkaufte Viertel.
Am 13.6.1523 belehnte Erzbischof Richard den Gerhard von Meckenheim mit einem halben Viertel des Dauner Hofes zu Endenich unter dem Vorbehalt, dass er seine Rechte vor Lehnrichter und Mannen des Erzstifts nachweisen könne. Diese Hälfte hatte zuvor der gleichnamige Vater innegehabt, der 1490 um Belehnung des Albrecht von Zweiffel nachgesucht hatte. Vom 14.2.1533 datiert eine gleichartige Urkunde des neuen Erzbischofs Johann von Metzenhausen. Demnach hatten Lehnrichter und Mannen in der Sache noch kein Urteil gefällt. Daher konnte am 15.3.1534 der von seinem Vater Albrecht bevollmächtigte Dietrich von Zweiffel (belegt 1533-1554) – auch für seinen Bruder Eberhard (1513-1534) – das von der Mutter herrührende Fünftel, das vormals denen von Burgtor zustehende Viertel und das aus Händen des Gerhard von Meckenheim stammende halbe Viertel empfangen. Von den 1523 erhobenen Ansprüchen des Gerhard von Meckenheim und deren Austrag vor dem Lehnsgericht ist in dieser Urkunde keine Rede. Am 30.1.1535 belehnte der Erzbischof den Wilhelm vom Haus (belegt 1525-1540), auch für seine Brüder Adolf (1534-1573) und Sebastian (1525-1582), mit der anderen Hälfte des Hofes.
Die Belehnung durch Erzbischof Johann Ludwig von Hagen (Episkopat 1540-1547) für Sebastian vom Haus, seinen Bruder Adolf sowie die Söhne seines verstorbenen Bruders Wilhelm datiert vom 9.12.1542. Am 15.2.1543 belehnte dieser Bischof die Brüder Dietrich und Eberhard von Zweiffel mit der anderen Hälfte des Hofes.
Damit bricht die Überlieferung der auf die beiden Hälften des Dauner Hofes zu Endenich bei Bonn bezüglichen kurtrierischen Lehnsurkunden ab, obwohl 1547 eine Belehnung beider Familien durch den neuen Erzbischof Johann von Isenburg erforderlich gewesen wäre. Eine Erklärung dafür hat sich nicht ermitteln lassen. Ein durchaus möglicher Verkauf durch die Lehnsleute hätte einer Zustimmung des Erzbischofs bedurft, die dann in den einschlägigen Kopiaren zu finden sein müsste. In den Familienarchiven vom Haus und von Zweiffel, aus denen Reste noch vorhanden sind, haben sich ebenfalls keine nach 1543 ausgestellten trierischen Lehnsurkunden für den Dauner Hof zu Endenich erhalten.
Die Familie von Zweiffel ist bis 1667 im benachbarten Dransdorf ansässig geblieben. Der Besitz zu Endenich dürfte von dort aus verwaltet worden sein. Danach kam Dransdorf an die Familie von Lyskirchen.
Johann Bertram vom Haus, mit dem die Linie der vom Haus zu Endenich im Jahr 1619 erlosch, hatte 1608 noch einmal Grundstücke zu Endenich mit den Kartäusern zu Köln getauscht. Sein Hof wird dabei ausdrücklich als freiadlig bezeichnet, eine lehnsherrliche Zustimmung war demnach nicht notwendig. Unter den Angrenzern der vom Tausch betroffenen Grundstücke wird der Dauner Hof nicht genannt. Die Tochter des Johann Bertram brachte die Burg zu Endenich an die Familie von Weichs. Im 17. Jahrhundert ging der Besitz wegen der hohen Schulden an verschiedene Gläubiger über. Die Burg selbst gelangte später an die Familie von Lapp, deren Archiv in Teilen erhalten ist (Teil des Familienarchivs Solemacher), aber zum Dauner Hof keine Nachrichten enthält.
4. Zur Lage und zum Umfang des Hofes
Die trierischen Lehnsurkunden, auf die sich die vorangehenden Abschnitte stützen, folgen einem festen Formular. Sie nennen den Aussteller (den jeweiligen Erzbischof), den Empfänger (den jeweiligen Lehnsmann), das Lehnsobjekt (den Dauner Hof zu Endenich bei Bonn mit Zubehör beziehungsweise Anteile daran) und frühere Inhaber. Zur Lage und zum Umfang des Lehens sagen sie nichts aus. Die dazu einschlägigen Informationen müssen daher aus anderen Urkunden zusammengetragen werden, die sich meist unter den Resten der Familienarchive vom Haus und von Zweiffel befinden.
Das von Adolf vom Haus (belegt 1409-1431) angelegte Verzeichnis seines Besitzes zu Endenich nennt neben dem von Mauer und Graben umgebenen Burghaus auch dessen umfangreiches Zubehör und in diesem Zusammenhang die Angrenzer der bearbeiteten Felder. Darunter befinden sich auch Grundstücke, die zum Dauner Hof gehörten (an dunre lande; by dunrehoeffer lande; an dunrevelde).
Am 14.4.1498 nahmen, wie erwähnt, Albrecht von Zweiffel und seine Ehefrau Maria von Hain, wohnhaft zu Dransdorf, mit lehnsherrlicher Zustimmung einen umfangreichen Tausch von Ländereien mit der Kartause St. Barbara zu Köln vor. Das Kloster trat fast 43 Morgen an die Eheleute ab. Diese lagen auf dem Dransdorfer Berg, am steinernen Kreuz, an dem sande, an dem romer, im Endenicher Feld, an stollenhouwerer lehen, hinter dem Turm zu Endenich, uffm helmestein und am kyllgraven. Angrenzer waren unter anderem die Herren von St. Cassius zu Bonn beziehungsweise deren Hof zu Meßdorf sowie Gauwin vom Haus. Dafür übertrugen die Eheleute an die Kartause bisher zum Dauner Hof gehörige Ländereien in etwa gleichem Umfang unter dem gensacker, an dem heydenwege, auf dem Mühlenpfad, in dem horrberge, an der proiste loch, am Dransdorfer Weg, Dransdorfer Berg bii den fußlochen, am Meßdorfer Weg, uff dem helmestein, bii dem heckelgin, bii den kruden poelen und am Lessenicher Weg. Angrenzer waren unter anderem Huprecht von Ahrweiler (damals noch Inhaber der anderen Hälfte des Dauner Hofes), die Kartäuser und Gauwin vom Haus (Besitzer des Burghauses zu Endenich). Dieser Tausch erfolgte vor zwei Bonner Schöffen und zwei Geschworenen der Propstei des Bonner Cassiusstifts in Endenich, darunter Johann Holtzenheuwer, von dem noch die Rede sein wird. Da sich durch den Tausch das Zubehör des Lehens änderte, gab der Erzbischof von Trier dazu seine Zustimmung.
Lehnsleute waren verpflichtet, sich einen Überblick über das Zubehör des Lehens zu verschaffen; dazu dürfte sie auch das Eigeninteresse angeleitet haben. Beide Teilhaber haben offenbar von Entfremdungen durch Angehörige der Familie von Ahrweiler erfahren und waren bemüht, diese rückgängig zu machen. Dies war möglich, da nach dem Wortlaut der Lehnsurkunden Verkäufe und Verpfändungen der Zustimmung des Lehnsherrn bedurften. Wenn die nicht vorlag, waren sie ungültig.
Auf diesem Hintergrund ersuchte Albrecht von Zweiffel im Sommer 1504 die Geschworenen zu Endenich um eine Aussage zu Ländereien, die früher zum Dauner Hof gehört hatten, also ihm und seinem Mitbesitzer Gauwin vom Haus zustanden, die aber durch die Junker von Ahrweiler entfremdet worden waren. Der bereits erwähnte Johann Holtzenheuwer, der etliche Jahre Knecht des Peter Konyngs, Halfen auf dem Dauner Hof, gewesen war, und Hermann Maych, der nach Konyngs Halfe auf dem Hof geworden war, nannten drei Stücke Land: eines hynder der hohe längs des Weges von Endenich zum Galgen, Angrenzer die Nonnen zu Dietkirchen; ein zweites, durch das der deelwegh ging, anstoßend an Land des Abtes von Heisterbach; ein drittes upme louenich zwischen den Nonnen von Engelthal und von Dietkirchen (beides Nonnenklöster in der Stadt Bonn). Sie hätten vor 40 Jahren zum Dauner Hof gehört und seien von dort bebaut worden. Am 31.12.1505 wurden diese Aussagen vor dem Propsteigericht zu Endenich urkundlich festgehalten.
Am 1.10.1508 erwarb Albrecht von Zweiffel, wohnhaft zu Dransdorf, aus den Händen des Gauwin vom Haus Zubehör von dessen Anteil am Dauner Hof. Dies betraf unter anderem den an der Kirche gelegenen (Wirtschafts-) Hof, den der in einem Burghaus am Ort ansässige Gauwin offenbar nicht mehr benötigte. Verkauft wurden daneben ein halber Morgen Garten innerhalb der Hecken und Zäune des Hofes, ein halber Morgen Weingarten, ein halber Morgen drieschplacken, früher Weingarten und zwölf Morgen Busch sowie Zinse und Pachten.
Auch Gauwin vom Haus war bemüht, früheres, von den Vorbesitzern entfremdetes Zubehör des Dauner Hofes zu ermitteln und zurückzugewinnen. Am 6.2.1520 verzichteten vor den Schöffen zu Bonn zu seinen Gunsten Johann Nachtzrave, Johann Frunt und seine Frau Gertrud, Tochter des Johann Nachtzrave, auf alle Ansprüche, die sie durch Übertragungen von Seiten des verstorbenen Paul von Ahrweiler auf den Dauner Hof zu Endenich mit Ackerland, Weingärten und Büschen hatten.
Die in diesen Urkunden genannten Flurnamen ermöglichen es, die ungefähre Lage der zum Hof gehörenden Felder innerhalb der Gemarkung Endenich zu ermitteln. Der Dauner Hof selbst lag, wie erwähnt, in der Nähe der Kirche. Aus dieser Angabe könnte die Vermutung entstehen, er sei mit dem unmittelbar neben der alten Pfarrkirche von Endenich liegenden Hof der Kölner Kartause identisch. Allerdings war dieses Kloster schon 1430 im Besitz eines Hofes zu Endenich gegenüber der Kirche. Das gut erhaltene Archiv der Kartause bietet auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kartäuserhof später um das Gelände des Dauner Hofes erweitert worden ist. Daher muss die genaue Lage des Dauner Hofes zu Endenich weiter im Dunkel bleiben. Ohne Zweifel aber hat dieser Hof über Jahrhunderte zu den bedeutendsten Höfen am Ort gehört.
Quellen
Ungedruckte Quellen
Lehnsurkunden in den kurtrierischen Kopiaren, die von den einzelnen Erzbischöfen jeweils für ihre Regierungszeit angelegt wurden, Landeshauptarchiv Koblenz (LHA Koblenz) Best. 1 C Nr. 13-29.
Familienarchive vom Haus (v. Huyss) und von Zweiffel im Landesarchiv NRW Abt. Rheinland (LAV NRW R).
Verzeichnis des Zubehörs der Burg Endenich im 15. Jahrhundert (Burgarchiv Altena, Nachlass Seibertz; Kopie im Stadtarchiv Bonn).
Gedruckte Quellen
Brommer, Peter, Inventar des Archivs der Freiherren von Solemacher-Antweiler (LHA Koblenz Best. 700,221 und Best. 54), Koblenz 1988.
Dün, Johann (Bearb.), Urkundenbuch der Familien von Dune (Daun), Köln 1909.
Literatur
Dietz, Josef, Die Bonner Schöffen und ihre Familien bis zum Jahre 1600, in: Bonner Geschichtsblätter 10 (1956) S. 99-129.
Höroldt, Dietrich, Das Stift St. Cassius zu Bonn von den Anfängen der Kirche bis zum Jahre 1580, Bonn 1957.
Michel, Fritz, Der Koblenzer Stadtadel im Mittelalter, in: Mitteilungen der westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde 16 (1952), S. 1-20.
Möller, Walter, Stamm-Tafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter, Band 1, Darmstadt 1922, S. 56-62 u. Tafel 23 (Herren von Daun).
Mötsch, Johannes, Der Dauner Hof zu Endenich bei Bonn, in: Könsgen, Ewald (Hg.), Arbor amoena comis. 25 Jahre Mittellateinisches Seminar in Bonn 1965-1990, Stuttgart 1990, S. 251-259. [Mit Belegen aus Quellen im LHA Koblenz und im Landesarchiv NRW Abt. Rheinland].
Niederau, Kurt, Die Herren vom Haus. Zur Geschichte ihrer rheinischen Linien und Besitzungen, in: Beiträge zur Geschichte Ratingens 6 (1973), S. 139-257.
Schaaf, Erwin/Mötsch, Johannes, Geschichte des Kröver Reiches, Bernkastel-Kues 1998.
Weffer, Herbert, Endenich. Geschichte eines Bonner Vororts, Bonn 1987.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Mötsch, Johannes, Der Dauner Hof zu Endenich bei Bonn, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/der-dauner-hof-zu-endenich-bei-bonn/DE-2086/lido/6038cee933e281.18715846 (abgerufen am 05.12.2024)