Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918
Zu den Kapiteln
„Ich habe den verstorbenen Bundeskanzler, der zwischen Herrenhaus und dem Bonner Bundestag so manche beratende Versammlung erlebte, einmal gefragt, welches Parlament seiner Meinung nach das höchste Niveau gehabt habe. Adenauers Antwort war überraschend: ‚Das preußische Herrenhaus‘, sagte er.“ (Golo Mann)[1]. Der folgende Beitrag möchte am Beispiel der zur Vertretung im Herrenhaus berechtigten rheinischen Städte aufzeigen, wie es zur Berufung von Vertretern der Städte in das Herrenhaus kam, wie das Verfahren von Präsentation und Berufung aussah, schließlich, welche Personen ihre Städte im Herrenhaus repräsentierten.
1. Rechtsgrundlagen
Durch die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 5.12.1848 wurden zwei „Kammern“ errichtet, die die „gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit dem König“ ausübten. Die Erste Kammer hatte 180 Mitglieder, die Zweite 350, beide wurden durch von Urwählern gewählte Wahlmännern gewählt. Für die Erste Kammer waren beispielsweise im Regierungsbezirk Düsseldorf zehn Abgeordnete zu wählen, für die Zweite Kammer 19. An den beiden Kammern wurde auch in der sogenannten oktroyierten preußischen Verfassungsurkunde vom 31.1.1850 festgehalten, jedoch hinsichtlich der Ersten Kammer mit dem Unterschied, dass nur noch ein Teil der Mitglieder aus Wahlen hervorging, der Großteil hingegen aufgrund persönlicher Berechtigung der Kammer automatisch angehörte oder vom König ernannt wurde. 90 Mitglieder waren in Wahlkreisen nach einem bestimmten Wahlmodus zu wählen, zudem die 30 „von den Gemeinderäthen gewählten Mitglieder aus den größeren Städten des Landes“. Aus der Rheinprovinz waren dies (Anlage B zum Gesetz über die Bildung der Ersten Kammer vom 4.8.1852) acht Städte: jeweils ein Abgeordneter war in Aachen, Barmen (heute Stadt Wuppertal), Düsseldorf, Elberfeld (heute Stadt Wuppertal), Koblenz, Krefeld und Trier zu entsenden, in Köln waren es zwei Abgeordnete.
Diese Regelung wurde durch das Gesetz vom 7.5.1853, betreffend die Bildung der Ersten Kammer dahingehend modifiziert, dass die Erste Kammer fortan „durch Königliche Anordnung gebildet“ werde, sie sollte „aus Mitgliedern, welche der König mit erblicher Berechtigung oder auf Lebenszeit beruft“, zusammengesetzt sein. Die erwähnte „Königliche Anordnung“ erfolgte am 12.10.1854 durch die Verordnung wegen Bildung der Ersten Kammer vom 12.10.1854. Hiernach bestand die Erste Kammer:
- „aus den Prinzen Unseres Königlichen Hauses, welche Wir [...] in die Erste Kammer zu berufen Uns vorbehalten“,
- aus Mitgliedern mit erblicher Berechtigung; dies waren die Häupter der Fürstlichen Häuser von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die nach Bundesakte von 1815 zur Standschaft berechtigten Häupter der vormaligen reichsständischen Häuser in Preußen (15 Standesherren) und die übrigen zur Herrenkurie des Vereinigten Landtages berufenen Fürsten, Grafen und Herren (56 Mitglieder), ferner die Personen, denen vom König „das erbliche Recht auf Sitz und Stimme“ verliehen wird (§ 2).
- Schließlich aus Mitgliedern, „welche auf Lebenszeit von Uns berufen sind“, also die Inhaber der vier obersten preußischen Kronämter, des Weiteren folgende, dem König zu „präsentierenden“ Personen: drei Vertreter der Domstifte, 109 Vertreter diverser Adels- und Landschaftsverbände, sechs Professoren der Landesuniversitäten, die zunächst 29 (bis 1909 dann 51) Städte und eine unbegrenzte Anzahl von Personen, die der König „aus besonderem Vertrauen“ berufen konnte, aus diesen wurden „Kron-Syndici“ bestellt, denen wichtige Rechtsfragen zur Begutachtung vorgelegt werden sollten (§§ 3, 4). Für die Mitgliedschaft war ferner – außer bei den Prinzen des Königlichen Hauses – „ein Alter von dreißig Jahren erforderlich“ (§ 7). „Das Recht der Mitgliedschaft in der Ersten Kammer erlischt bei denjenigen Mitgliedern, die [...] präsentirt werden, mit dem Verluste der Eigenschaft, in welcher die Präsentation erfolgt ist.“ (§ 8)
Durch Gesetz vom 30.5.1855 wurde die Erste Kammer in „Herrenhaus“, die Zweite Kammer in „Abgeordnetenhaus“ umbenannt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass das Herrenhaus nur beschlussfähig sei, wenn mindestens 60 „zu Sitz und Stimme berufene Mitglieder anwesend sind“.
2. Vertretung der Städte
Bei der Auswahl der Städte, die das Recht zur Präsentation erhielten, waren folgende Kriterien maßgebend: „Einwohnerzahl plus historische Bedeutung plus ‚gefestigte Verhältnisse‘, was praktisch ein etabliertes Stadtbürgertum und wirtschaftlich-kulturelle Einrichtungen bedeutete.“[2] Diese Kriterien waren für die Zeit der Einrichtung noch passend, später aber nicht mehr. Aus der Rheinprovinz gehörten 1854 sieben Städte zu den zunächst 29 preußischen Städten, denen vom König das Recht verliehen wurde, „für die Erste Kammer ein Mitglied zur Berufung auf Lebenszeit zu präsentieren“: Aachen, Düsseldorf, Elberfeld, Koblenz, Köln, Krefeld, Trier. Barmen war (im Gegensatz zum bisherigen Wahlrecht zur Ersten Kammer) zunächst nicht berechtigt, um die Zahl der rheinischen Städte zu begrenzen, sollte aber durch Elberfeld mit repräsentiert werden. Es erhielt aber im Herbst 1860 dieses Recht, zusammen mit Bonn. Später folgten dann noch Essen (1876) und Duisburg (1892). Weitere Städte, wie Remscheid, Solingen, Rheydt (heute Stadt Mönchengladbach), Düren, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Saarbrücken bemühten sich in den Jahrzehnten bis zum Ersten Weltkrieg erfolglos um dieses Recht. Remscheid und Mönchengladbach beispielsweise waren für das Preußische Staatsministerium im Februar 1892 „als Industriestädte mit überwiegender Arbeiterbevölkerung“ nicht präsentabel, erstere war später als Sitz des Volksvereins für das katholische Deutschland auch politisch suspekt. Bis 1892 waren insgesamt 50 Städte im Besitz des Präsentationsrechts, darunter elf Städte aus der Rheinprovinz. Ab 1892 bestand faktisch eine Sperre für die Zulassung weiterer Präsentationen (eine Ausnahme bildete 1905 nur die Stadt Charlottenburg), unter anderem weil die preußische Staatsregierung darum besorgt war, dass im Herrenhaus der Grundbesitz nicht majorisiert werden dürfe. Ergebnis war, dass gegen Ende der Monarchie von den 50 größten Städten in Preußen nur 17 präsentationsberechtigt waren. 1917, während des Ersten Weltkrieges, wurde erörtert, weiteren Städten, darunter aus der Rheinprovinz Mülheim an der Ruhr, Saarbrücken und Hamborn (heute Stadt Duisburg), das Präsentationsrecht zu gewähren, zu einer Entscheidung ist es aber nicht mehr gekommen. Die Mehrzahl der von den rheinischen Städten präsentierten Personen waren deren Oberbürgermeister, obwohl in den ersten Jahrzehnten mehrere Städte auch einen (unbesoldeten) Beigeordneten präsentierten. Die konfessionelle Ausrichtung der Präsentierten bietet keine große Überraschung: durchgängig Katholiken gab es in Aachen und Koblenz, nur Evangelische in Barmen, Elberfeld, Duisburg, Essen und Krefeld (hierunter ein Mennonit); mehrheitlich Katholiken kamen aus Bonn, Köln und Trier, mehrheitlich Evangelische aus Düsseldorf. Zwei der Präsentierten wurden nach Ablauf ihres Mandats vom König „aus besonderem königlichen Vertrauen“ für ihre Person erneut ins Herrenhaus berufen, mehrere Präsentierte gehörten vor oder nach ihrer Amtszeit in einer der rheinischen Städte für eine andere Stadt ebenfalls dem Herrenhaus an – so gehörte etwa Adalbert Oehler nacheinander dem Herrenhaus an für Halberstadt, Krefeld und Düsseldorf.
Hinsichtlich des Verfahrens der Präsentation bestimmte § 5 der Verordnung vom 12.10.1854, dass „die von den Städten zu präsentirenden [Vertreter] von dem Magistrate, oder in Ermangelung eines kollegialischen Vorstandes von den übrigen kommunalverfassungsmäßigen Vertretern der Stadt aus der Zahl der Magistratsmitglieder erwählt“ wird. Da es in der Rheinprovinz nahezu keine Städte mit Magistratsverfassung gab, galt hier der Grundsatz, dass die zu Präsentierenden von den Stadtverordneten aus den Mitgliedern des Gemeindevorstandes (Bürgermeister, Beigeordnete) zu wählen waren. Wie dieses Verfahren im Einzelnen praktiziert wurde, soll an einigen Beispielen aus Krefeld gezeigt werden: Bei der ersten, 1854 fälligen Präsentation forderte der Oberpräsident der Rheinprovinz die Stadt Krefeld am 4. November zur „sofortigen Abhaltung der zur Ausübung dieses Präsentationsrechts erforderlichen Wahl“ auf. Die Stadt unterbreitete dem König dann am 11. November ihren Vorschlag (Oberbürgermeister Heinrich Ondereyck) mit der Bitte, der Wahl „Ihre Allergnädigste Zustimmung zu ertheilen“. Der König berief hierauf durch Allerhöchste Ordre vom 25. November den Krefelder Oberbürgermeister in die Erste Kammer. Dieses Verfahren ist im Grundsatz bis 1918 unverändert geblieben. Die Stadt Krefeld präsentierte stets – mit einer Ausnahme (Beigeordneter Wilhelm Jentges 1882-1884) – ihren Oberbürgermeister zur Berufung ins Herrenhaus. Bei der letzten Präsentation, im Jahre 1911, lief der Vorgang folgendermaßen ab: Der Oberpräsident unterrichtete den Krefelder Oberbürgermeister darüber, dass, nachdem der 1905 „auf Präsentation der Stadt Krefeld zum Mitglied des Herrenhauses berufene Oberbürgermeister Dr. Oehler das Recht zur Mitgliedschaft des Herrenhauses gemäß § 8 der Verordnung vom 12. Oktober 1854 verloren hat, [...] der Minister des Innern durch Allerhöchsten Erlaß vom 23. Januar d. Js. ermächtigt worden [ist], eine anderweitige Präsentationswahl für das Herrenhaus seitens der Stadt Krefeld herbeizuführen“ und ersuchte, „diese Wahl zu veranlassen“. In Krefeld wurde die Präsentationswahl am 21. Februar durchgeführt, dem Oberpräsidenten noch am gleichen Tag über den Vorschlag (Oberbürgermeister Johannes Johansen) berichtet. Unter dem 18. März teilte der Minister des Innern dem Oberbürgermeister mit: „Des Königs Majestät haben geruht, auf Präsentation seitens der Stadt Crefeld durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. d. Mts. Euere Hochwohlgeboren [...] als Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit zu berufen“. Bereits am 20.3.1911 übermittelte der Direktor des Herrenhauses Oberbürgermeister Johansen zwei Formulare betreffend seine Personalverhältnisse und die mit den Freifahrscheinen zu benutzenden Eisenbahnstrecken mit entsprechenden Erläuterungen. Obwohl die Berufungen der Vertreter der Städte „auf Lebenszeit“ erfolgten, erlosch nach § 8 der Verordnung vom 12.10.1854 das Mandat „bei denjenigen Mitgliedern, die [...] präsentirt werden, mit dem Verluste der Eigenschaft, in welcher die Präsentation erfolgt ist.“ Das heißt, der 1911 aus dem Amt des Oberbürgermeisters in Krefeld ausscheidende Dr. Oehler verlor seine Mitgliedschaft im Herrenhaus für Krefeld, in seinem neuen Amt in Düsseldorf musste das Präsentationsverfahren neu eingeleitet werden. So musste 1911 der Minister des Innern gleich drei „Präsentationswahlen für Düsseldorf, Crefeld und Minden […] bei Erledigung der bestehenden Mitgliedschaften“ anordnen, Minden hatte Dr. Johansen zuvor im Herrenhaus vertreten.
Mit dem Ende der Monarchie im November 1918 endete das Verfassungsorgan Herrenhaus. Wohl eine der letzten Präsentationen zum Herrenhaus fand im Herbst 1918 in Essen statt, dessen Oberbürgermeister Wilhelm Holle (1866-1945) am 1.7.1918 aus dem Amt geschieden war. Der neue Oberbürgermeister Hans Luther wurde am 4.10.1918 von der Essener Stadtverordnetenversammlung gewählt und am 6. November vom Oberpräsidenten zur Präsentation vorgeschlagen; die Angelegenheit fand dann durch die Revolution ihre Erledigung. An der Krefelder Überlieferung lässt sich das Ende des Herrenhauses nachvollziehen: Nachdem das Herrenhaus durch Verordnung der preußischen Staatsregierung vom 15.11.1918 „beseitigt“ worden war, lud dessen Präsident Dietlof Graf von Arnim-Boitzenburg (1868–1933) am 23. November telegraphisch zu einer Gesamtvorstandssitzung für den 28. November in seine Dienstwohnung ein. Gegenstand der Sitzung sollte sein: „Besprechung über Einlegung eines Protestes gegen die Beseitigung des Herrenhauses“. Der so eingeladene Oberbürgermeister Dr. Johansen bedauerte, „aus dienstlichen Gründen [...] zur Zeit Krefeld nicht verlassen zu können“. Die Akte endet Anfang 1919 mit einigen Drucksachen sowie Schreiben des Grafen von Arnim wegen der Freifahrkarten der Herrenhausmitglieder.
3. Die städtischen Mitglieder des Herrenhauses
Die von den berechtigten rheinischen Städten präsentierten Mitglieder des Herrenhauses (Daten des Eintritts und des Endes des Mandats) – in der Reihenfolge der Matrikel[3]:
3.1 Koblenz
Christian Haan (1783–1857), katholisch, Beigeordneter (22.6.1855 berufen, nicht eingetreten)
Hubert Cadenbach (1800–1867), katholisch, Oberbürgermeister (26.4.1858–22.3.1867)
Dr. Julius Wegeler (geboren 1807), katholisch, Beigeordneter (17.6.1868 berufen, Juli 1869 ausgeschieden)
Franz Mayer (geboren 1809), katholisch, Beigeordneter (4.3.1872–18.2.1877)
Franz Adams (1828–1891), katholisch, Beigeordneter (7.12.1878–11.9.1891†)
Emil Schüller (1843–1900), katholisch, Oberbürgermeister (14.1.1892–8.5.1900†)
Karl Ortmann (1859–1914), katholisch, Oberbürgermeister (8.1.1902–1.11.1914†)
Bernhard Clostermann (1874–1919), katholisch, Oberbürgermeister (15.5.1915 berufen, nicht eingetreten)
3.2 Düsseldorf
Ludwig Hammers (1822–1902), katholisch, Oberbürgermeister (30.11.1855–31.7.1876)
Wilhelm Becker (1835–1924), evangelisch, Oberbürgermeister (25.1.1878–31.5.1886)
Ernst Lindemann (1833–1900), evangelisch, Oberbürgermeister (18.3.1887–1.6.1899)
Wilhelm Marx (1851–1924), katholisch, Oberbürgermeister (9.1.1899–16.1.1911)
Adalbert Oehler (1861–1943), evangelisch, Oberbürgermeister (4.4.1911–November 1918)
3.3 Krefeld
Heinrich Ondereyck (1801–1876), reformiert, Oberbürgermeister (30.11.1854–1.2.1872)
Christian Roos (1827–1882), evangelisch, Oberbürgermeister (4.3.1872–1. 1.1882)
Wilhelm Jentges (1825–1884), mennonitisch, Beigeordneter (11.1.1883–16.6.1884†)
Ernst Küper (1835–1912), evangelisch, Oberbürgermeister (14.1.1886–1.4.1903)
Wilhelm Hammerschmidt (1859–1924), evangelisch, Oberbürgermeister (16.1.1904–6.4.1905)
Adalbert Oehler (1861–1943), evangelisch, Oberbürgermeister (5.12.1905–17. 1.1911)
Johannes Johansen (1870–1945), evangelisch, Oberbürgermeister (4.4.1911–Nov. 1918)
3.4 Barmen (seit Herbst 1860, bis 1860 durch Elberfeld mit repräsentiert)
Daniel von der Heydt (1802–1874), evangelisch, Beigeordneter in Elberfeld (30.11.1854–19.5.1860)
August Engels (1797–1874), evangelisch, Beigeordneter (10.1.1861–26.4.1874†)
August Bredt (1817–1895), evangelisch, Oberbürgermeister (16.1.1875–1.10.1879 [3.10.1879 „aus besonderem königl. Vertrauen“ erneut berufen])
Friedrich Wegner (1836–1898), evangelisch, Oberbürgermeister (22.1.1880–1.7.1898)
August Lentze (1860–1945), evangelisch, Oberbürgermeister (15.6.1899–30.6.1906)
Georg Voigt (1866–1927), evangelisch-lutherisch, Oberbürgermeister (3.5.1907–30.9.1912)
Paul Hartmann (1869–1942), evangelisch, Oberbürgermeister (29.1.1913 –Nov. 1918)
3.5 Elberfeld
Daniel von der Heydt (1802–1874), evangelisch, Beigeordneter (30.11.1854–19.5.1860)
Peter v. Carnap (1823–1904), evangelisch-reformiert, Beigeordneter (14.1.1861–26.11.1869)
Theodor Dietze (1824–1908), evangelisch-lutherisch, Beigeordneter (4.3.1872–1.5.1891)
Adolf Jaeger (1832–1899), evangelisch-lutherisch, Oberbürgermeister (14.1.1892–8.6.1899†)
Wilhelm Funck (1858–1923), evangelisch, Oberbürgermeister (9.5.1900–Nov. 1918)
3.6 Essen (seit 1876)
Gustav Hache (1835–1886), evangelisch, Oberbürgermeister (19.11.1878–11.1.1886†)
Erich Zweigert (1849–1906), evangelisch, Oberbürgermeister (15.1.1887–27.5.1906†)
Wilhelm Holle (1866–1945), evangelisch, Oberbürgermeister (13.3.1907–1.7.1918)
Hans Luther (1879–1962), evangelisch, Oberbürgermeister (4.10.1918 gewählt, nicht mehr berufen)
3.7 Köln
Joseph Stupp (1793–1870), katholisch, Oberbürgermeister (25.4.1855–27.5.1863)
Gustav von Mevissen (1815–1899), katholisch, Beigeordneter (6.8.1866–6.8.1891 [12.10.1891 „aus besonderem königl. Vertrauen“ erneut berufen])
Wilhelm Becker, evangelisch, Oberbürgermeister (14.1.1892–1.10.1907)
Max Wallraf (1859–1941), katholisch, Oberbürgermeister (26.2.1908–[8.8.]1917)
Konrad Adenauer (1876–1967), katholisch, Oberbürgermeister (20.3.–Nov. 1918)
3.8 Bonn
Leopold Kaufmann (1821–1898), katholisch, Oberbürgermeister (23.1.1861–10.5.1875)
Hermann Doetsch (1831–1895), katholisch, Oberbürgermeister (12.1.1877–1.10.1891)
Wilhelm Spiritus (1854–1931), evangelisch, Oberbürgermeister (22.3.1892–24.1.1919)
3.9 Trier
Wilhelm Lautz (1795–1863), evangelisch, Beigeordneter (30.11.1855–31.1.1863†)
Ferdinand Meurin (geboren 1790), katholisch, Beigeordneter (13.4.1863 berufen, nicht eingetreten, 22.3.1864 ausgeschieden)
Peter Küchen (geboren 1808), katholisch, Beigeordneter (15.1.1866–Februar 1873)
Valentin Rautenstrauch (1832–1884), katholisch, Beigeordneter (16.12.1873–19.10.1884†)
Karl de Nys (1833–1907), katholisch, Oberbürgermeister (14.1.1886–31.7.1904)
Albert von Bruchhausen (1859–1948), Oberbürgermeister (15.2.1905–November 1918)
3.10 Aachen
Karl Graf von Nellessen (1800–1871), katholisch, Beigeordneter (30.11.1854–21.4.1871†)
Theodor Freiherr Geyr von Schweppenburg (1806–1882), katholisch, Beigeordneter (23.10.1873–4.7.1882†)
Ludwig Pelzer (1835–1915), katholisch, Oberbürgermeister (24.3.1884–11.3.1896)
Philipp Veltmann (1859–1916), katholisch, Oberbürgermeister (20.11.1896–13.2.1916†)
Wilhelm Farwick (1863–1941), katholisch, Oberbürgermeister (18.10.1917 –November 1918)
3.11 Duisburg (seit 1892)
Karl Lehr (1842–1919), evangelisch, Oberbürgermeister (15.6.1892–30.6.1914)
Karl Jarres (1874–1951), evangelisch, Oberbürgermeister (15.3.1915–November 1918)
Quellen
Stadtarchiv Krefeld Bestand 4, Nr. 51 und 52: Bestand P Nr. 83 (OB Dr. Johansen).
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1852, 1854, 1860, Preußische Gesetzsammlung 1918.
Literatur
Handbuch für das Herrenhaus, hg. von E. David, Direktor bei dem Herrenhause. Abgeschlossen am 20. November 1911, Berlin 1911.
Lilla, Joachim (Hg.), Krefelder Abgeordnete, Krefeld 2000.
Lilla, Joachim, Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920 bis 1933/34. Eine Dokumentation, Düsseldorf 2012.
Mann, Golo, Das Ende Preußens [Erstveröffentlichung 1968], Nachdruck in: Moderne Preußische Geschichte. Eine Anthologie, bearb. und hg. v. Otto Büsch und Wolfgang Neugebauer, Band 1, Berlin 1981, S. 243–261.
Romeyk, Horst, Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945, Düsseldorf 1994.
Spenkuch, Hartwin, Das Preußische Herrenhaus. Adel und Bürgertum in der Ersten Kammer des Landtages 1854-1918, Düsseldorf 1998.
Torunsky, Vera (Bearb.), Die Abgeordneten der Rheinischen Provinziallandtage und Landschaftsversammlungen. Ein biographisches Handbuch. Band 1: Die Abgeordneten der Provinziallandtage und ihre Stellvertreter 1825–1888, Köln 1998.
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Lilla, Joachim, Die Vertretung rheinischer Städte im Preußischen Herrenhaus 1854-1918, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-vertretung-rheinischer-staedte-im-preussischen-herrenhaus-1854-1918/DE-2086/lido/5aec0ef50ee7f5.20170311 (abgerufen am 10.12.2024)