„Bei starken Persönlichkeiten wurden eben stärkere Register gezogen“ – Die Verbrechen der Geheimen Staatspolizei im SS-Sonderlager/KZ Hinzert
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1. Einleitung
Die Geschichte des SS-Sonderlagers/Konzentrationslagers Hinzert im Hunsrück kann als gut aufgearbeitet bezeichnet werden.[1] Lediglich[2] einzelne Teilbereiche, wie die Beziehungen der Geheimen Staatspolizei zum Lager, bedurften noch einer eingehenderen Untersuchung.[3] Die Aufarbeitung dieses Aspektes ist relevant, weil die Gestapo und die nationalsozialistischen Konzentrationslager im „Dritten Reich“ die „entscheidenden Herrschaftsinstrumente“[4] zur Verfolgung politischer Gegner waren.[5] Im Rahmen dieses Beitrags werden die Verbindungen, die zwischen den beiden Institutionen bestanden, am Beispiel des SS-Sonderlagers/KZ Hinzert rekonstruiert. Es gilt zu klären, welchen Tätigkeiten die Gestapomitarbeiter in Hinzert nachgingen und an welchen Verbrechen – bis hin zum Mord – sie dort beteiligt waren. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Staatspolizeistellen in Trier und Luxemburg gewidmet. Beide Dienststellen waren als einweisende Instanzen für die Inhaftierung zahlreicher Häftlinge in das SS-Sonderlager/KZ Hinzert verantwortlich, während Mitarbeiter beider Stellen das im Lager stationierte Vernehmungskommando bildeten, dessen Verhör- und Foltermethoden im Folgenden in den Blick genommen werden.
2. Forschungsstand und Quellenlage
Sowohl die Geschichte der Gestapo Trier als auch die der Gestapo Luxemburg und ihre Verbindungen zum Lager in Hinzert waren lange Zeit unerforscht.[6] So war etwa über die Tätigkeit der am 5. Mai 1933 etablierten Staatspolizeistelle Trier bis vor einigen Jahren nur wenig bekannt, da geschlossene Aktenbestände zur Gestapo Trier vollständig fehlten.[7] Die mangelnde Aufarbeitung ist in erster Linie der desolaten und fragmentarischen Quellenlage geschuldet. Kaum ein nationalsozialistischer Gau ist laut Peter Brommer so schlecht erforscht wie der Gau Moselland, zu dem die Regierungsbezirke Trier, Koblenz und ab Januar 1941 das besetzte Großherzogtum Luxemburg gehörten. Die Akten der Gestapo Trier sind, so Brommer, „nur in äußerst rudimentärem Umfang überliefert“.[8]
Doch inzwischen konnten durch das Forschungsprojekt an der Universität Trier „Die Gestapo Trier in der Christophstraße 1 – Justiz und Polizei im regionalen Umfeld in der NS-Zeit“ unter der Leitung von Dr. Thomas Grotum viele Lichtstrahlen ins Dunkel gebracht werden. Im Rahmen des Projektes entstanden seit 2012 nicht nur zahlreiche universitäre Abschlussarbeiten, die sich unterschiedlichen Themenschwerpunkten zur Gestapo Trier widmeten, auch eine Ausstellung[9] am historischen Ort wurde konzipiert und präsentiert und ein Sammelband[10] herausgegeben sowie neue Quellen unterschiedlichster Provenienz aufgetan.[11] Eine erste systematische Recherche an der Universität Trier ergab Hinweise auf zahlreiche interessante Quellenbestände. Zur Erforschung der Geschichte der Gestapo Trier werden Dokumente aus mehr als 40 Archiven herangezogen, die streckenweise noch der Erschließung bedürfen.[12] Die historische Recherche gleicht damit einem Puzzlespiel, in das nach und nach kleine Mosaiksteinchen eingefügt werden können.
Für die Untersuchung des Gaus Moselland kommt erschwerend hinzu, dass viele Unterlagen kriegsbedingt verloren gegangen sind.[13] Zudem ist der Verlust vieler Quellen vornehmlich auf einen Erlass des Gauleiters Gustav Simon vom 13.9.1944 zurückzuführen, der anordnete, „Aktenmaterial, das dem Feinde von informatorischem oder strategischem Werte sein könnte“[14] zu vernichten. Deshalb ist davon auszugehen, dass auch ein Großteil der Akten der Gestapo Trier systematisch vernichtet wurde.[15] So verhält es sich auch mit den Unterlagen der Luxemburger Gestapo, deren Vernehmungsakten ebenso als verschollen gelten wie die Verhörprotokolle des Hinzerter Vernehmungskommandos.[16] Nach derzeitigem Kenntnisstand existieren über das Vernehmungskommando keine zeitgenössischen schriftlichen Aufzeichnungen.[17]
Die zur Erstellung dieses Aufsatzes ergiebigsten Aktenbestände befinden sich im Bundesarchiv in Koblenz und im Nationalarchiv in Luxemburg. Besonders aussagekräftig sind die Akten des Luxemburger Gestapo- und Einsatzkommando-Prozesses, der von 1949 bis 1951 vor dem Luxemburger Gerichtshof für Kriegsverbrechen verhandelt wurde.[18] Der Prozess ist von außerordentlicher Bedeutung für die Beantwortung der Forschungsfrage[19], weil von den 16 angeklagten Gestapobeamten sieben mit den Verbrechen in Verbindung gebracht werden können, die im SS-Sonderlager/KZ Hinzert begangen wurden. Hierbei handelt es sich um Fritz Hartmann (7.6.1906-19.10.1974), Walter Runge (*1895), Sebastian Ranner (*18.6.1905), Hans Klöcker (*15.8.1904), Gerhard Simon (*6.9.1913), Karl Bieler (*12.3.1904) und Adolf Moritz (*25.5.1904).[20] Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, „luxemburgische Zivilpersonen – hauptsächlich Mitglieder und Mitarbeiter von Widerstandsorganisationen – vorsätzlich und völkerrechtswidrig ausgekundschaftet, festgenommen, aufs grausamste gequält, krank und arbeitsunfähig geprügelt, ins Ausland verschleppt und ermordet“[21] zu haben. Zudem wurde ihnen vorgeworfen, gegen das Kriegsrecht und das Völkerrecht verstoßen zu haben sowie Mitglied in einer verbrecherischen Organisation gewesen zu sein.
Die Aussagen der meist luxemburgischen Zeugen und die Stellungnahmen der deutschen Beschuldigten während des Gerichtsprozesses erwiesen sich als aufschlussreiche Quellen zur Erschließung der Tätigkeiten der Gestapo im SS-Sonderlager/KZ Hinzert, insbesondere für die Rekonstruktion der Verhör- und Foltermethoden des Vernehmungskommandos.
3. Die Geheime Staatspolizei in Trier und Luxemburg
3.1 Die Gestapo Trier
Von 1935 bis Ende 1944 befand sich der Dienstsitz der Gestapo Trier in der ersten und zweiten Etage des ehemaligen Reichsbahndirektionsgebäudes in der Christophstraße 1.[22] Zu ihren zentralen Aufgaben gehörten die Verfolgung und Ausschaltung von Widerstandskämpfern und Regimekritikern sowie die Überwachung der Bevölkerung. Zwischen 1933 und 1936 wurden vorrangig Kommunisten[23] und Sozialdemokraten als Kontrahenten angesehen, die es zu bekämpfen galt.[24] Weitere Aktionen richteten sich gegen Homosexuelle[25], Sinti und Roma, die jüdische Bevölkerung[26], Menschen mit Behinderungen und gegen als „Arbeitsscheue“, „Berufsverbrecher“ und „Asoziale“ deklarierte Personen, kurz: gegen Menschen, „die sich nicht in das Bild der ,Volksgemeinschaft‘ einfügten“[27] und ein abweichendes Verhalten an den Tag legten. Auch zwischen der Gestapo und dem Bistum Trier kam es zu Konfrontationen.[28]
Die Verhängung der sogenannten „Schutzhaft“ diente der Geheimen Staatspolizei als wirksamstes Mittel zur Unterdrückung politischer Gegner und unliebsamer Subjekte.[29] Sie galt im Nationalsozialismus als „Inbegriff der politischen Gegnerbekämpfung“[30] und war „Ausdruck politischer Willkür und polizeilicher Allmacht der Gestapo“[31]. Wurde ein Schutzhaftbefehl ausgestellt, so bedeutete dies für den Betroffenen meist die Einweisung in ein Konzentrationslager.[32] Im Falle der Gestapo Trier wurden die Festgenommenen ab April 1941 als Schutzhäftlinge für gewöhnlich ins SS-Sonderlager/KZ Hinzert deportiert.[33]
Die Handhabung der „Schutzhaft“ war der Aufsicht der Justiz gänzlich entzogen. Folglich konnte sie ohne richterliche Anweisung angeordnet werden. Ihre Verhängung durch die Gestapo genügte, um politische Gegner auf unbestimmte Zeit ihrer Freiheit zu berauben.[34] Als Verhaftungsgrund reichten bereits sogenannte „staatsfeindliche Äußerungen“, die Verbreitung von „Gräuelnachrichten“, die Beleidigung des Führers oder abfällige Bemerkungen über politische NS-Funktionäre aus.[35] Die „Schutzhaft“ war „kein Instrument zur Ahndung strafbarer Handlungen“[36], sondern diente der präventiven Bekämpfung potentieller NS-Gegner. Die Dauer der „Schutzhaft“ war unbegrenzt. Damit unterschied sie sich von der Strafhaft, die durch ein Gericht verhängt wurde, und von der nur kurzzeitig erlaubten Polizeihaft.[37]
„Sie [Anm.: die „Schutzhaft“] wurde in der Regel gegen Personen verhängt, denen kein objektiver Strafbestand nachzuweisen war, von denen man aber vermutete, dass ihre politische Einstellung zu einer Gefahr für das NS-System werden könnte. Dabei konnte ,Schutzhaft‘ von der Politischen Polizei völlig nach Gutdünken verhängt, verlängert oder aufgehoben werden. Häufig wurde die ,Schutzhaft‘ als strafergänzende Maßnahme verhängt, mitunter auch als Korrektiv von Gerichtsurteilen, die in den Augen der Polizei zu mild ausgefallen waren.“[38] Die Gestapo Trier war beinahe während des gesamten Bestehens des SS-Sonderlagers/KZ Hinzert für Festnahmen und Inhaftierungen im Lager verantwortlich; selbiges gilt für die Gestapo Luxemburg, mit der sie kooperierte.
3.2 Die Gestapo Luxemburg
Am 10. Mai 1940 wurde das neutrale Großherzogtum Luxemburg im Rahmen des Westfeldzugs durch die deutsche Wehrmacht besetzt und am 2. August einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt.[39] Mit einer Hundertschaft der deutschen Polizei hielt Gauleiter Gustav Simon am 6. August Einzug in Luxemburg-Stadt.[40]
Die Gestapo in Luxemburg – der nur deutsche Beamten und keine Personen luxemburgischer Staatsbürgerschaft angehörten – war in das Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg (EKL) integriert. Dieses setzte sich aus drei Sparten zusammen: der Geheimen Staatspolizei, der Kriminalpolizei und dem Sicherheitsdienst (SD).[41] Über allen drei Sparten, die jeweils einen eigenen Abteilungsleiter hatten, stand der Leiter des EKL.[42] Dieser war in Personalunion zugleich der Leiter der Stapostelle in Trier. Aufgrund dieser Kopplung bezeichnete Albert Pütz die Luxemburger Gestapo als „Nebenstelle der Stapostelle Trier“[43]. An der Spitze des Kommandos (und somit auch der Gestapo Trier) standen nacheinander Oberregierungsrat Wilhelm Nölle, Oberregierungsrat Fritz Hartmann, Regierungsrat Walter Vollmer und Kriminalrat Walter Runge.[44] Zwei der vier Vorsitzenden taten sich im Hinblick auf das SS-Sonderlager/KZ Hinzert besonders hervor: Vor allem Hartmann „bevölkerte Hinzert mit Luxemburgern“[45], doch auch Runge war für zahlreiche Festnahmen im Großherzogtum verantwortlich. Während der gesamten Besatzungszeit war er der Leiter der Luxemburger Gestapo,[46] deren Hauptdienststelle sich in der Villa Pauly in Luxemburg-Stadt befand.[47]
„Die viergetürmte Villa Pauly am Petrushang, der Hort der Gestapo, wandelte sich zur Hölle. Tagelang hallten die oberen Gemächer vom Gebrüll der Verhörer, die unteren von den Schreien der Gefolterten. Die Villa Pauly war die Schleuse zu den Schindangern Großdeutschlands: zu den Kazetten, deren nächstes auf den Hunsrückhöhen lag, das Sonderlager Hinzert.“[48]
Im Laufe des Zweiten Weltkriegs verschleppten Mitarbeiter der Gestapo Luxemburg über 1.500 luxemburgische Menschen ins SS-Sonderlager/KZ Hinzert.[49] Doch auch an vielen weiteren Verbrechen, etwa der Vertreibung und Deportation der jüdischen Bevölkerung, war die Gestapo Luxemburg maßgeblich beteiligt. Eine im Jahr 2015 eröffnete Ausstellung des Musée national de la Résistance in Esch-sur-Alzette – in Kooperation mit der Universität Trier, dem Centre de Documentation et de Recherche sur la Résistance Luxembourg und dem Verein NS-Familien-Geschichte – gibt einen Einblick in den Gestapo-Terror in Luxemburg auf den Ebenen Verwaltung, Überwachung und Unterdrückung.[50]
3.3 Die Beziehungen der Stapostellen zueinander
Die Beziehungen zwischen der Gestapo Trier und der Gestapo Luxemburg waren vielfältig. So besaßen die Dienststellen ein gemeinsames Schutzhaftreferat, das sich in Trier befand und von der Gestapo Trier geführt wurde.[51] Mitarbeiter der Trierer Gestapo verwalteten darüber hinaus nicht nur die gemeinsame Schutzhaftkartei und die Fahndungskartei, sondern auch den gemeinsamen Sach- und Personaletat.[52] Neben der Personalunion des Dienststellenleiters gab es weitere personelle Verflechtungen: Ab Sommer 1940 wurden mehrere Gestapomitarbeiter aus Trier zum EKL nach Luxemburg abkommandiert.[53] Einige von ihnen sollen an dieser Stelle Erwähnung finden, nämlich jene, die nach ihrer Versetzung nicht nur im Großherzogtum agierten, sondern auch an zahlreichen Verbrechen im SS-Sonderlager/KZ Hinzert beteiligt waren: Karl Bieler (*12.3.1904), Herbert Gerhard Paul Butzke (*16.11.1913), Wilhelm Dörstel, (*17.2.1908) Fritz Hartmann (7.6.1906-19.10.1974), Max Heiden (*22.7.1907), Hans Klöcker (*15.8.1904), Adolf Moritz (*25.5.1904), Rudolf Rathke (*11.6.1903), Walter Runge (*1895), Friedrich (Fritz) Schmidt (1902-1964), Josef Schnitzler, Gerhard Simon (*6.9.1913), Franz Karl Stattmann (*17.5.1911)[54] und Franz Edmund Otto Suder.[55] Als Angehörige des Hinzerter Vernehmungskommandos wurden sie zu grausamen Peinigern der dort inhaftierten Menschen. Darüber hinaus waren die Trierer und die Luxemburger Gestapo – wie auch alle anderen Staatspolizeistellen im Reich und in den von den Nationalsozialisten besetzten Ländern – an der Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden maßgeblich beteiligt. Am 16.10.1941 stellten beide Dienststellen einen Deportationszug nach Łódź mit circa 512 Jüdinnen und Juden aus Trier und Luxemburg zusammen.[56]
4. Die Gestapo im SS-Sonderlager/KZ Hinzert
Das Lager nahe Hermeskeil bestand von Oktober 1939 bis März 1945. In diesem Zeitraum waren circa 10.000 Menschen in Hinzert inhaftiert, ausschließlich männliche Häftlinge aus mindestens 20 europäischen Ländern.[57] Die luxemburgischen Schutz- und Untersuchungshäftlinge stehen als Hauptopfergruppe der Gestapo Luxemburg im Fokus des vorliegenden Aufsatzes. Laut Mathias Wallerang bildeten sie die zahlenmäßig größte Häftlingsgruppe im Lager,[58] was nicht verwunderlich ist, da die Bekämpfung der luxemburgischen Widerstandsbewegungen eine zentrale Aufgabe des Vernehmungskommandos der Gestapo war.[59] Das vorrangige Ziel der in Hinzert stationierten Gestapobeamten war es, mehr über die Resistenzorganisationen und ihre Absichten und Pläne in Erfahrung zu bringen,[60] denn: „Was man in Luxemburg bei Verhören nicht herausbekam, sollte im SS-Sonderlager Hinzert nachgeholt werden.“[61]
Den ersten großen Gefangenentransport von Luxemburg nach Hinzert gab es Anfang November 1941.[62] Ihm folgten bis 1944 viele weitere. Die „Verbrechen“, die den Festgenommen zur Last gelegt wurden, waren vielfältig.[63] Die Gestapo bezichtigte sie etwa der Mitgliedschaft in einer Widerstandsbewegung, doch bereits eine „antideutsche Haltung“ oder der Besitz eines Fotos der großherzoglichen Familie konnten zur Festnahme führen.[64] Darüber hinaus warf die Gestapo ihren Vernehmungsopfern deutschfeindliche Betätigungen und Kundgebungen, die Herstellung und Verbreitung deutschfeindlicher Flugblätter, versuchte Fahnenflucht sowie die Beihilfe zu dieser, illegalen Grenzübertritt, illegale kommunistische Tätigkeiten, illegalen Waffenbesitz, Landesverrat, Spionage, Feindbegünstigung, Arbeitsverweigerung, Wehrkraftzersetzung, das Abhören feindlicher Sender, Sprengstoffattentate sowie die Unterstützung entflohener Kriegsgefangener vor.[65] Wollte die Gestapo eine Person in Haft nehmen, fand sie Mittel und Wege dafür: „Selten war es der Fall, dass jemandem nach Maßstäben […] der Staatspolizei kein Vergehen nachgewiesen werden konnte.“[66]
Lange herrschte in der Nachkriegszeit Uneinigkeit darüber, ob es sich bei Hinzert tatsächlich um ein Konzentrationslager gehandelt habe.[67] An dieser Stelle sei verkürzt angemerkt, dass Hinzert als ein „KZ mit Sonderaufgaben“ bezeichnet werden kann und somit eine besondere Stellung im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager einnahm.[68] Zu seinen vielfältigen Sonderfunktionen gehörten unter anderem die Unterbringung von „Nacht-und-Nebel-Häftlingen“ und die „Wiedereindeutschungsprogramme“ für deutschstämmige Fremdenlegionäre und sogenannte „E-Polen“.[69] Eine weitere Besonderheit bestand darin, dass es in Hinzert ¬– anders als in nationalsozialistischen Konzentrationslagern üblich ¬– keine Politische Abteilung gab.[70] Karin Orth zufolge wiesen alle Konzentrationslager die gleiche Organisationsstruktur auf, insbesondere sei ab 1936 die Einrichtung einer Politischen Abteilung obligatorisch gewesen.[71] Auf das SS-Sonderlager/KZ Hinzert traf dies jedoch nicht zu. Die Abteilung II, auch „Lagergestapo“ genannt, existierte dort nicht.[72] Der Grund dafür ist wohl in der Entstehungsgeschichte des Lagers zu suchen: Hinzert war anfangs nicht mit der Intention errichtet worden, ein KZ zu werden.[73]
5. Das Vernehmungskommando der Gestapo im SS-Sonderlager/KZ Hinzert
Die fehlende Politische Abteilung in Hinzert wurde durch ein „wegen brutaler Folterpraktiken gefürchtetes, besonderes Vernehmungskommando der Staatspolizeistelle Trier und des Einsatzkommandos Luxemburg der Sipo und des SD (EKL)“[74] ersetzt.[75] Seine zentrale Aufgabe bestand in der Zerschlagung der luxemburgischen Widerstandsbewegung.[76] Während die Gestapobeamten, die in der Villa Pauly und in den Außendienststellen in Esch und Diekirch stationiert waren, landesweit verdächtige Personen festnahmen, waren die Mitarbeiter des Hinzerter Vernehmungskommandos mit der Vernehmung der internierten luxemburgischen Widerstandskämpfer beauftragt.
Da keinerlei Originaldokumente des Vernehmungskommandos, etwa Verhörprotokolle, erhalten sind[77], kann das Datum seiner Einrichtung nicht exakt datiert werden. Aus den Unterlagen des Gestapo-Prozesses geht hervor, dass ein aus Albert Schmidt, Sebastian Ranner, Franz Suder und Ruppert Schober bestehendes Kommando im April 1941 im SS-Sonderlager/KZ Hinzert tätig war.[78] Im selben Monat setzte der Trierer Gestapochef und Leiter des EKL, Fritz Hartmann, den Trierer Kriminalkommissar Albert Schmidt (*8.5.1899) als Leiter des Vernehmungskommandos ein.[79] Somit ist davon auszugehen, dass das Kommando im April 1941 seinen Dienst antrat.[80] Barbara Weiter-Matysiak ist hingegen der Auffassung, dass erst ab Herbst 1941 ein ständig besetztes Gestapobüro in Hinzert für Verhöre und Folter genutzt wurde.[81] Ihrer Ansicht nach wurden die Vernehmungen nach Hinzert verlegt, weil die Zahl der Verhafteten im Herbst 1941 die Kapazitäten der Villa Pauly überstieg.[82] Dies wiederum korreliert mit der Tatsache, dass der erste große Gefangenentransport von Luxemburg nach Hinzert Anfang November 1941 erfolgte.[83]
Die personelle Zusammensetzung des Vernehmungskommandos lässt sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit rekonstruieren. Zwar tauchen in den Zeugenaussagen immer wieder dieselben Namen auf, was jedoch nicht bedeuten muss, dass es nicht auch noch andere, namentlich unbekannte Gestapomitarbeiter in Hinzert gab. Das Vernehmungskommando war zudem nicht permanent aus denselben Beamten zusammengesetzt, stattdessen änderte sich die personelle Besetzung im Laufe der Zeit.[84] Laut Volker Schneider waren ab November 1941 circa 20 Beamte im Wechsel im Hinzerter Vernehmungskommando beschäftigt. Schneider nimmt an, dass mindestens zwei bis drei von ihnen immer im Lager präsent waren.[85] Nach aktuellem Forschungsstand kann von mindestens 22 Gestapobeamten ausgegangen werden, die dem Vernehmungskommando zwischen April 1941 und August 1944 angehörten. Sieben von ihnen stammten aus den Reihen der Gestapo Trier und 15 von der Gestapo Luxemburg. Somit interpretierte Raymond Waringo das Hinzerter Vernehmungskommando zu Recht als „besondere[s] Betätigungsfeld“[86] und Außenstelle der Gestapo in Trier und Luxemburg.[87]
Im Sommer 1944 stellte das Vernehmungskommando seine Tätigkeit in Hinzert ein.[88] Als die amerikanischen Truppen am 10. September 1944 das besetzte Großherzogtum befreiten, wurde das Kommando, dessen Hauptaufgabe das Vorgehen gegen luxemburgische Widerständler war, obsolet.[89]
Unabhängig vom Ende der Tätigkeit des Vernehmungskommandos wies die Geheime Staatspolizei jedoch noch bis Februar 1945 Häftlinge ins Lager ein. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass nicht nur Mitarbeiter aus Trier und Luxemburg Gefangene nach Hinzert deportieren ließen. Auch die Stapostellen in Saarbrücken, Koblenz, Köln, Düsseldorf, Neustadt an der Weinstraße, Darmstadt, Frankfurt am Main, Ludwigshafen, Karlsruhe, Magdeburg und Salzburg überwiesen Häftlinge nach Hinzert.[90]
6. Die Verhör- und Foltermethoden der Geheimen Staatspolizei in Hinzert
Aufgrund des Fehlens von Originaldokumenten über das Vernehmungskommando müssen andere Quellen zu dessen Erforschung herangezogen werden. Aufschlussreich sind die verschriftlichten Zeugenaussagen und Stellungnahmen der Angeklagten im Rahmen des Luxemburger Gestapo- und Einsatzkommando-Prozesses , der von 1949 bis 1951 vor dem Luxemburger Gerichtshof für Kriegsverbrechen verhandelt wurde.
Zeugenaussagen zufolge stand jedem Beamten in der Baracke des Vernehmungskommandos ein eigener Raum für Verhöre zur Verfügung, vermutlich waren es zwei bis drei.[91] Auf diese Weise konnte die Gestapo mehrere Häftlinge zeitgleich vernehmen, deren Aussagen miteinander vergleichen und sie bei Widersprüchen einander gegenüberstellen.[92] Einer der Räume soll eine Art Waschraum gewesen sein, was für die Gestapobeamten den Vorteil hatte, dass sie die durch die Misshandlungen verursachten Spuren einfacher beseitigen konnten.[93]
Wann die Häftlinge nach ihrer Inhaftierung verhört wurden, war unterschiedlich. Einige wurden unmittelbar nach ihrer Ankunft in Hinzert zum Verhör in die Gestapobaracke gebracht, andere erst nach mehreren Tagen Aufenthalt im Lager.[94] Bei einigen Häftlingen dauerte es sogar mehrere Wochen bis zum ersten Verhör.[95] Ebenso konnte es sein, dass sich Vernehmungen über mehrere Monate hinzogen.[96]
Auch die Anzahl der Vernehmungen, die ein Häftling in Hinzert zu ertragen hatte, war unterschiedlich. Einige wurden nur einmal vernommen, andere – so wird es überliefert – bis zu 19 Mal.[97] Erklärungsmöglichkeiten dafür gibt es viele: Es konnte an der Person des das Verhör führenden Beamten ebenso liegen wie an der Schwere des Vorwurfs oder der Standhaftigkeit und Willensstärke eines Häftlings.[98] Der Zeitzeuge Robert Stumper war sich sicher: „Die allgemeine Taktik der Gestapo-Verhöre kann man als Methode der Einschüchterung, der seelischen Zermürbung, der Vernichtung seelischer Spannkraft beschreiben. Bei Kleinmütigen, Nervös-Schwachen hatte die Gestapo leichtes Spiel, bei starken Persönlichkeiten wurden eben stärkere Register gezogen.“[99]
6.1 Ausübung psychischen Drucks
Die Verhörmethoden der Gestapobeamten waren vielfältig. Sie bestanden aus einer Mischung aus lügnerischen Versprechungen, gütigen Zusprüchen und freundlich wirkenden Gesten (wie dem Anbieten einer Zigarette), aber ebenso aus verbalen Attacken und wüsten Drohungen. Die Drohungen betrafen entweder den Tod des Häftlings oder die Verschleppung oder Umsiedlung seiner Familie.[100] Der Zeitzeuge Paul Weber unterschied zwischen drei Vernehmungsmethoden: „Die kulante, wo zum Ende dem Kunden das Rauchen gestattet wurde […] die strengere, wo nach stundenlangem Nase-an-der-Mauer-Stehen das ,ernstliche Zureden‘ mit Schlägen erfolgte […] der dritte Grad mit Treten, Gliederausrenken, Dunkelzelle und Stehbunker.“[101]
Eine weitere Taktik der Gestapoagenten bestand darin, zu behaupten, bereits vernommene Häftlinge hätten ein Geständnis abgelegt, ein Abstreiten sei demzufolge zwecklos.[102] Dies stellte die Regimegegner vor ein Dilemma, da sie nicht wussten, wie viel die Gestapo tatsächlich schon über sie in Erfahrung gebracht hatte.[103] Legten sie ein Geständnis ab, lieferten sie der Gestapo möglicherweise neue Informationen. Schwiegen sie jedoch, konnte dies folgenschwere Sanktionen nach sich ziehen, sofern die Beamten der Geheimpolizei tatsächlich bereits über weiterreichende Erkenntnisse verfügten. Aus den gesichteten Unterlagen des Gestapo-Prozesses geht hervor, dass die Gestapo die Häftlinge oft mit ihrem Wissen konfrontierte, um ihnen die Ausweglosigkeit ihrer Situation bewusst zu machen.[104] So legte Kriminalobersekretär Hans Klöcker dem Häftling Rudy Mach eine Mitgliederliste der Widerstandsgruppierung LVL vor, auf der dessen Name verzeichnet war.[105] Ähnlich erging es dem Widerstandskämpfer Erny Gillen: Die Gestapo präsentierte ihm während des Verhörs die über ihn angelegte Akte. Die darin enthaltenen Aussagen belasteten ihn schwer.[106] Die Gestapo war mitnichten allmächtig – auch wenn dies in der NS-Zeit bewusst propagiert und lange Zeit von der historischen Forschung unkritisch angenommen wurde[107] –, doch mit solchen Machtdemonstrationen vermittelten ihre Mitarbeiter willentlich und gezielt den Anschein der Allwissenheit.[108] An dieser Stelle muss aber betont werden, dass die Beamten des Hinzerter Vernehmungskommandos nicht nur vorgaben, im Besitz von belastendem Material zu sein. In vielen Fällen entsprach dies den Tatsachen.
Zu Ermittlungserfolgen trug auch die direkte Gegenüberstellung eines Widerstandskämpfers mit einem anderen Häftling bei. Hatte das Gegenüber bereits gestanden, war ein Leugnen in den meisten Fällen vergeblich.[109] Hartnäckiges Schweigen oder Abstreiten bestraften die Gestapobeamten mitunter mit mehreren Tagen Dunkelarrest und Einzelhaft im Lagergefängnis oder indem sie die standhaften Widerstandskämpfer in besonders harte Arbeitskommandos einteilten.[110] Gestapomann Klöcker bedrohte die Häftlinge des Öfteren mit einer demonstrativ geladenen Pistole, um sie psychisch unter Druck zu setzen,[111] wie sich der Überlebende Jean Pierre Cloos erinnert: „Er zeigte mir eine Pistole, lud sie vor meinen Augen und sagte: Wenn Sie nicht sofort eingestehen, werde ich Sie niederknallen. Sie haben noch 2 Minuten Zeit. […] Er setzte mir die Pistole in den Nacken und sagte, in 2 Minuten werden Sie erschossen.“[112]
Auch die – heute durch zahlreiche US-amerikanische Filme in die Populärkultur eingegangene und dort oft überzeichnete – Methode des „good cop, bad cop“ fand Zeugenaussagen zufolge Anwendung in den Gestapoverhören: „Das eigentliche Verhoer wurde von SCHMIT vorgenommen, waehrend Moritz anfangs stillschweigend zuhoerte. Als ich jedoch immerfort leugnete, einer luxemburgischen Widerstandsbewegung anzugehoeren, bot mir SCHMIT eine Zigarette an, anscheinend um mir Vertrauen einzufloessen. Als ich diese jedoch verweigerte und weiterhin leugnete, trat MORITZ ploetzlich an mich heran und setzte mir die Pistole auf die Brust“.[113]
Eine weitere Strategie der Gestapo waren Machtdemonstrationen, die den Häftlingen die eigene Machtlosigkeit vor Augen führen sollten. Hierzu wurden beispielsweise Gefangene nach „verschärften Vernehmungen“ nackt vorgeführt. Ein Blick auf die Spuren von Misshandlungen an ihren Köpern sollte abschreckend wirken und mentalen Druck auf die anderen Häftlinge ausüben.[114] Außerdem gab es Versuche, Häftlinge durch die Anwerbung als V-Mann zu einem Geständnis zu verleiten.[115]
6.2 Anwendung physischer Gewalt
Fruchteten alle diese Vernehmungsstrategien nicht, wurde zur Anwendung physischer Gewalt übergegangen. Zu den Folterpraktiken gehörten stundenlange Verhöre, in denen die Häftlinge mit Fußtritten, Faustschlägen, Stock- und Peitschenhieben malträtiert wurden.[116] 50 Schläge mit einem Gummiknüppel waren keine Seltenheit.[117] Ein besonders beliebtes Folterinstrument der Gestapobeamten war der Ochsenziemer.[118] Die Gepeinigten mussten sich mit dem Gesicht zur Wand stellen (meist in gebückter Haltung) oder über einen Stuhl oder Tisch beugen, um die Schläge mit dem Ochsenziemer entgegenzunehmen.[119] Damit sie den brutalen Schlägen nicht ausweichen, geschweige denn diese parieren konnten, waren sie in den meisten Fällen mit Handschellen gefesselt.[120]
Waren die Gestapobeamten mit einer Antwort nicht zufrieden, konnte es vorkommen, dass der jeweilige Häftling im Affekt mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen, gewürgt oder anderweitig misshandelt wurde.[121] Auch Methoden der Wasserfolter kamen zur Anwendung.[122] Laut Marcel Engel und André Hohengarten sind jedoch Foltermethoden wie „Elektroschock, Hodenzerquetschung, Lötlampe, Badewanne usw., die anderorts praktiziert wurden“[123] für Hinzert nicht nachweisbar.
Viele der geschilderten Folterpraktiken gehörten zum Repertoire der sogenannten „verschärften Vernehmung“.[124] Dabei handelte es sich um einen Euphemismus, der in der Realität bedeutete: Geständnisse sollten mittels Misshandlungen und Folter routinemäßig erzwungen werden.[125] Ab Oktober 1941 erhielt der Leiter einer Stapostelle die Kompetenz, „verschärfte Vernehmungen“ zu genehmigen und anzuordnen.[126] Aussagen von Hartmanns ehemaliger Sekretärin Clara Wehmann zufolge waren die Gestapobeamten Fritz Schmidt, Adolf Moritz, Rudolf Rathke, Franz Suder, Herbert Butzke und Hans Klöcker bekannt für die Durchführung verschärfter Verhöre und die Misshandlung von Häftlingen.[127] Nicht ersichtlich ist jedoch, wann die Gestapobeamten Gewalt anwendeten und wann nicht, denn nicht jedes Schweigen wurde mit Schlägen geahndet – was ein Hinweis darauf ist, dass die Gewaltherrschaft der Gestapo in Hinzert von Willkür geprägt war.
Die Aussage des luxemburgischen Hinzert-Überlebenden Christian Calmes vor dem Luxemburger Gerichtshof für Kriegsverbrechen steht beispielhaft für die unzähligen grausamen Vernehmungen, die durch Beamte der Trierer und der Luxemburger Gestapo im SS-Sonderlager/KZ Hinzert durchgeführt wurden: „Als ich bei der Vernehmung nicht sofort ein Geständnis machte, wurde ich von BIELER auf die gröblichste Art und Weise misshandelt. Ich musste mich mit dem Bauch auf einen Stuhl legen und habe dabei von BIELER immerhin 30 Schläge mit einem massiven Gummischlauch erhalten. Einschalten möchte ich hier, dass die Häftlinge bei diesen Vernehmungen gewöhnlich keine Hose getragen haben. […] Ausserdem wurde ich von Bieler mit dem Handballen derart wuchtig an die Schläfe geschlagen, dass ich mit dem Kopfe gegen einen dort stehenden Schrank anstiess. Unter dem Druck dieser Misshandlungen, machte ich schliesslich ein teilweises Geständnis, das aber nicht in allen Teilen richtig war […] Aus früher stattgefundenen Vernehmungen und dabei erzielten Geständnissen, wussten die Gestapobeamten meist schon wie weit der Einzelne belastet war, bevor sie zu seiner Vernehmung schritten. Von SZRONKA hiess es, dass man ihm ein kaltes Stück Eisen in den After gepresst hatte, um ihn zu einem Geständnis zu zwingen. Bei der Vernehmung von Pierre MAROLDT war SZRONKA in demselben Vernehmungszimmer in einem Schrank eingesperrt und hatte dabei von dem Gestapobeamten die Aufforderung erhalten, bei jeder Unwahrheit die MAROLDT sagen würde, gegen die Türe des Schrankes zu klopfen.“[128]
Aufgrund der Strapazen legten viele Häftlinge letztlich ein Geständnis ab, wodurch immer mehr Menschen ins Visier der Gestapo gerieten und die Pläne der Widerstandsorganisationen aufgedeckt wurden.[129] Durch die Effektivität der Verhör- und Foltertechniken gelang es dem Vernehmungskommando, zahlreiche Geständnisse zu erpressen und mehrere Verhaftungswellen durchzuführen, in deren Folge über 1.500 Luxemburger nach Hinzert deportiert wurden. Zugleich wurde auf diese Weise das Image einer allmächtigen, allwissenden und allgegenwärtigen Geheimpolizei aufrechterhalten und gepflegt.
7. Massenmorde im SS-Sonderlager/KZ Hinzert
Das SS-Sonderlager/KZ Hinzert diente der Gestapo jedoch nicht nur als Haftstätte und Ort für Vernehmungen, sondern auch dreimal als Hinrichtungsstätte. Sowohl die Gestapo Trier als auch die Gestapo Luxemburg waren jeweils maßgeblich mitverantwortlich für die drei Massenmorde, die zwischen 1941 und 1944 im Lager selbst und in dessen unmittelbarer Nähe stattfanden. Die Gestapoagenten hatten den Hinrichtungen zwar nie beigewohnt, geschweige denn sie selbst durchgeführt, aber sie hatten im Vorfeld jeweils die logistische beziehungsweise die ermittlungstechnische Vorarbeit geleistet, durch die es überhaupt erst zu den Morden kommen konnte. Außerdem waren es in allen drei Fällen Gestapobeamte gewesen, die die Entscheidungsgewalt darüber innehatten, welche Menschen bei den Exekutionen hingerichtet werden sollten. Den Morden fielen mindestens 70 sowjetische Kriegsgefangene und 43 luxemburgische Bürger zum Opfer.
7.1 Der Mord an sowjetischen Kriegsgefangenen im Oktober 1941
In der Nacht vom 16. auf den 17.10.1941 ermordeten Angehörige der SS-Wachmannschaft unter der Aufsicht des Lagerkommandanten Hermann Pister und des Lagerarztes Dr. Waldemar Wolter 70 sowjetische Kriegsgefangene im SS-Sonderlager/KZ Hinzert mittels Zyankalispritzen.[130] Die Rechtsgrundlage für ihre Ermordung bildete der sogenannte „Kommissarbefehl“[131] vom 6.6.1941, demzufolge „Politische Kommissare“ nicht wie Kriegsgefangene behandelt werden sollten, sondern stattdessen eine „Sonderbehandlung“ erfahren sollten – was nichts anderes bedeutete als die unmittelbare Eliminierung nach der Verhaftung.[132] Die Aussonderung sowjetischer Kriegsgefangener fiel in den Aufgabenbereich der Geheimen Staatspolizei.[133] Daher fuhren zwei SS-Fahrer am 16.10.1941 mit zwei Lastwagen und in Begleitung von Trierer Gestapobeamten zum Kriegsgefangenenlager Baumholder, wo die Beamten mehrere sowjetische Kriegsgefangene überprüfen sollten.[134] Auf der Grundlage des Kommissarbefehls sonderten die Gestapobeamten, die bislang namentlich nicht ermittelt werden konnten, 70 Personen aus und brachten sie zu ihrem Hinrichtungsort: ins SS-Sonderlager/KZ Hinzert.[135] Die Mitarbeiter der Gestapo Trier tragen demnach eine Mitverantwortung an der Ermordung der sowjetischen Kriegsgefangenen. Zwar wohnten sie der Hinrichtung nicht bei, doch sie waren für die Selektion der zu Tötenden und ihren Transport nach Hinzert zuständig.
7.2 Der Mord an luxemburgischen Bürgern im September 1942
Als Gauleiter Gustav Simon am 30.8.1942 die Einführung der Wehrpflicht für luxemburgische Bürger verkündete, brach einen Tag später aus Protest gegen diese Zwangsmaßnahme ein Streik aus, der sich rasch über das ganze Großherzogtum ausbreitete und als „Generalstreik“ in die luxemburgische Geschichte einging.[136] In dessen Folge ereignete sich der zweite Massenmord nahe Hinzert.
Zur Unterdrückung der Streikbewegung erhielt der Trierer Gestapochef und Leiter des EKL, Fritz Hartmann, vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) den Befehl, den zivilen Ausnahmezustand zu verhängen und ein Standgericht einzurichten.[137] Das RSHA ernannte Hartmann zum Vorsitzenden dieses Gerichts.[138] Als einer der beiden Beisitzer fungierte der Trierer Kriminalkommissar Albert Schmidt, der Leiter des Hinzerter Vernehmungskommandos. Somit war das aus drei Personen bestehende Standgericht mit zwei hochrangigen Gestapobeamten aus Trier besetzt. Diese Ämterkumulation ist ein Beleg für das Macht- und Einflusspotential der Geheimen Staatspolizei in Luxemburg. Insgesamt sprach das Standgericht 21 Todesurteile gegen willkürlich ausgewählte Streikteilnehmer aus. 20 von ihnen wurden zwischen dem 2. und 9.9.1942 in einem Steinbruch in unmittelbarer Nähe des SS-Sonderlagers/KZ Hinzert von SS-Angehörigen standrechtlich erschossen.[139] Darüber hinaus wurden 125 Menschen an die Gestapo überstellt und in verschiedene Konzentrationslager deportiert.[140]
Der Luxemburger Gerichtshof für Kriegsverbrechen legte Hartmann in der Nachkriegszeit zur Last, als Leiter des EKL die Festnahmen und Inhaftierungen angeordnet sowie als Vorsitzender des Standgerichts die Todesurteile und ihre Vollstreckung veranlasst zu haben.[141] Das Luxemburger Gericht schrieb Hartmann und Albert Schmidt prinzipaliter die Verantwortung am Massenmord zu, weil sie an den „verbrecherischen Todesurteilen unmittelbar mitwirkten und durch diese Todesurteile zu der völkerrechtswidrigen Hinrichtung der 20 Blutopfer […] eine derartige Beihilfe leisteten, daß ohne diese Beihilfe diese Verbrechen nicht hätten begangen werden können“[142]. Des Weiteren machte der Luxemburger Gerichtshof Hartmann (in seiner Funktion als Leiter des EKL) und Walter Runge (in seiner Position als Leiter der Gestapo Luxemburg) für die Verhängung von Schutzhaftbefehlen und die Gewährleistung von Transporten nach Hinzert und in andere Konzentrationslager verantwortlich.[143] Beide wurden für ihre verbrecherischen Taten zum Tode verurteilt, später jedoch begnadigt.[144]
7.3 Die Ermordung luxemburgischer Widerstandskämpfer am 25.2.1944
Der dritte Massenmord erfuhr bereits in mehreren Aufsätzen und Überblickswerken über das SS-Sonderlager/KZ Hinzert beziehungsweise über Luxemburg im Zweiten Weltkrieg Erwähnung. Allerdings wurden die Erschießungen vom 25.2.1944 selten bis gar nicht mit der Gestapo in Verbindung gebracht, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass SS-Leute die Exekutionen durchführten, wie bereits bei den vorangegangenen Massenmorden. Doch dem Luxemburger Gerichtshof für Kriegsverbrechen war die Schuld Walter Runges nicht entgangen: Als Chef der Gestapo Luxemburg und zudem 1944 als amtierender Leiter des EKL wurde Walter Runge in der Nachkriegszeit für die Massenexekution am 25.2.1944 mitverantwortlich gemacht.[145] Er hatte Zeugenaussagen zufolge gemeinsam mit Kriminalkommissar Gerhard Simon und Kriminalsekretär Fritz Schmidt die Selektion der 23 Todeskandidaten vorgenommen.[146]
Zwischen September 1943 und Januar 1944 wurden auf Runges Befehl hin rund 350 Luxemburger von der Gestapo im Rahmen mehrerer Razzien und Verhaftungswellen festgenommen und ins SS-Sonderlager/KZ Hinzert verschleppt, darunter die 23 Todesopfer des 25.2.1944.[147] Was Runge und seine Mitstreiter dazu bewogen hatte, ausgerechnet diese 23 Menschen auszuwählen, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Der Umstand, dass sie als „schwerbelastete“ Rädelsführer eingestuft wurden, vermag nicht wirklich zu überzeugen. Schließlich oblag Runge als Gestapochef das „Recht“ zu definieren, wer als Staatsfeind anzusehen war. Diese Massenmordaktion war eine direkte Folge von Ermittlungsergebnissen, die unter anderem aufgrund der grausamen Verhörmethoden des Hinzerter Vernehmungskommandos erzielt werden konnten.[148]
8. Die Position des Verwaltungsführers der Gestapo im SS-Sonderlager/KZ Hinzert
Die Gestapo Trier übte überdies einen nicht unbeträchtlichen administrativen und wirtschaftlichen Einfluss auf das SS-Sonderlager/KZ Hinzert aus. Der von ihr eingesetzte Verwaltungsführer war von Juli 1940 bis Februar 1942 für die Kleidung, die Verpflegung, die Unterbringung und den Arbeitseinsatz der Häftlinge zuständig.[149] Letzteres bedeutete, dass er bis März 1942 Häftlinge an Privatfirmen „vermietete“, die die Arbeitskraft der Gefangenen ausbeuteten.[150] Bedingt durch die vorgenannten Eingriffsmöglichkeiten konnte die Gestapo auf die körperliche und seelische Verfassung der Inhaftierten einwirken. So hatte sie mit der Kontrolle über die Essenszuteilung ein besonders perfides Folterinstrument als „Disziplinierungsmaßnahme“ zur Hand: Durch systematischen Nahrungsmittelentzug konnten die Häftlinge an ihre physischen und psychischen Grenzen getrieben werden.[151]
Des Weiteren fiel die Versorgung der Beamten des Vernehmungskommandos mit Mengenverbrauchsgütern in den Aufgabenbereich des Verwaltungsführers.[152] Von Juli 1940 bis Februar 1942 oblag der Abteilung I der Staatspolizeistelle Trier die wirtschaftliche Verwaltung und Nutzung des SS-Sonderlagers/KZ Hinzert.[153] Ab Februar 1942 war das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA) für ökonomische Fragen und Aufgaben, die das Lager betrafen, verantwortlich. Die Gestapo Trier blieb jedoch weiterhin für die Liegenschaftsverwaltung und den Personaletat des Vernehmungskommandos zuständig.[154]
9. Fazit
Anhand der vorangegangenen Ausführungen am Beispiel Hinzert und der Staatspolizeistellen in Trier und Luxemburg wird deutlich, dass die Gestapo d a s Repressionsinstrument der nationalsozialistischen Herrschaft war; geschaffen, um als zentrales, mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Exekutivorgan gegen jedes Anzeichen von Resistenz vorzugehen und die Ziele der nationalsozialistischen Führung durchzusetzen.[155] Im SS-Sonderlager/KZ Hinzert war die Geheime Staatspolizei nicht nur in Form des Verwaltungsführers für administrative Aufgaben zuständig, sondern führte auch grausame Verhöre mittels psychischer und physischer Folter durch und trug die Mitverantwortung an drei Massenhinrichtungen in den Jahren 1941, 1942 und 1944. Das Internationale Militärtribunal in Nürnberg erklärte die Gestapo in der unmittelbaren Nachkriegszeit zu einer „verbrecherischen Organisation.“[156]
Quellen
Ungedruckte Quellen
Bundesarchiv Berlin
• BArch R 58/1112
Bundesarchiv Koblenz
• BArch AllProz 21/189
• BArch AllProz 21/201
• BArch AllProz 21/202
• BArch AllProz 21/278
• BArch AllProz 21/281
• BArch AllProz 21/282
• BArch AllProz 21/342
• BArch AllProz 21/344
• BArch AllProz 21/358
Bundesarchiv Ludwigsburg
• BArch B 162/3649
• BArch B 162/6904
Archives Nationales /Luxemburger Nationalarchiv (AnLux)
• AnLux, CdG-006, Magistrats allemands
• AnLux, CdG-040, Hartmann, Fritz
• AnLux, CdG-061, Klöcker Hans
• AnLux, CdG-079, Moritz Adolf, Simon Gerhard et Bieler Karl
• AnLux, CdG-087, Ranner Sebastian
• AnLux, CdG-088, Rathke Rudy-Willi
• AnLux, CdG-094, Runge Walter Sammlung der Gedenkstätte SS-Sonderlager/KZ Hinzert
• NS-Dokuzentrum 41/78
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_ Zuche_, Thomas, „Absondern, diffamieren, entwürdigen, zerbrechen...“ – das KZ Hinzert, in: Zuche, StattFührer, S. 102-112.
- 1: Eine erste Fassung dieses Aufsatzes ist 2018 unter dem Titel „Die Gestapo am ,Ort des Terrors’“ erschienen, vgl. Klasen, Katharina, Die Gestapo am „Ort des Terrors“. Das Vernehmungskommando im SS-Sonderlager/Konzentrationslager Hinzert, in: Grotum, Thomas (Hg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln/Weimar/Wien 2018, S. 95-113. Zudem basiert der Aufsatz auf der im Jahr 2015 veröffentlichten Magisterarbeit der Verfasserin, vgl. Klasen, Katharina, Allgegenwärtig? Die Geheime Staatspolizei und das SS-Sonderlager/KZ Hinzert, Mainz/Hinzert 2015.
- 2: Zahlreiche Publikationen und Aufsätze (sowie die Existenz der Gedenkstätte SS-Sonderlager/KZ Hinzert) sind der Beweis dafür. Exemplarisch seien genannt: Landeszentrale für politische Bildung, SS-Sonderlager Hinzert; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2; Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert; Landeszentrale für politische Bildung, Konzentrationslager; Welter/Bader, Luxemburger Häftlinge; Urban-Fahr, SS-Sonderlager/KZ Hinzert; Meyer/Berkessel, Zeit des Nationalsozialismus, Band 2; Schneider, Waffen-SS; Christoffel, Weg durch die Nacht; Engel/Hohengarten, Hinzert.
- 3: Vgl. Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 133.
- 4: Wildt, Nationalsozialismus, S. 64.
- 5: Vgl. Dörner, Gestapo, S. 340.
- 6: Die Gestapo Luxemburg findet zwar Erwähnung in der Literatur über Luxemburg und den Zweiten Weltkrieg sowie in Publikationen, die die luxemburgischen Widerstandsgruppen in den Mittelpunkt stellen, doch die Dienststelle selbst wurde bis 2015 noch nicht wissenschaftlich erforscht, vgl. Musée national de la Résistance Esch-sur-Alzette (Hg.), Gestapo-Terror in Luxemburg. Verwaltung, Überwachung, Unterdrückung, Luxembourg 2015.
- 7: Vgl. Brommer, Tätigkeit, S. 327.
- 8: Brommer, Die Partei hört mit, Band 2,1, S. XXIII.
- 9: Grotum, Thomas (Hg.), Die Gestapo Trier in der Christophstraße 1. Eine Ausstellung, Trier 2014. (Katalog zur Ausstellung)
- 10: Grotum, Thomas (Hg.), Die Gestapo Trier. Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde, Köln/Weimar/Wien 2018.
- 11: Vgl. Die Gestapo Trier in der Christophstraße 1. Justiz und Polizei im regionalen Umfeld der NS-Zeit. Einführung, in: Homepage der Universität Trier, Projekt „Gestapo Trier“, veröffentlicht unter: https://www.uni-trier.de/index.php?id=54259 (zuletzt aufgerufen am 20.06.2020).
- 12: Vgl. Projektinitiative und Quellengrundlage, in: Homepage der Universität Trier, Projekt „Gestapo Trier“, veröffentlicht unter: https://www.uni-trier.de/index.php?id=61594 (zuletzt aufgerufen am 20.06.2020).
- 13: Vgl. Zuche, StattFührer, S. 8.
- 14: Erlass des Gauleiters vom 13.9.1944, zitiert nach Zenz, Trier in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Band 3, S. 160; vgl. Zenz, Trier im 20. Jahrhundert, Band 1, S. 337.
- 15: Vgl. Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 40, Anm. 125; Clemens/Clemens, Trier, S. 160.
- 16: Vgl. Dörner, Gestapo, S. 335; Heuer, Brutalisierung, S. 508; Gellately, In den Klauen der Gestapo, S. 43.
- 17: Vgl. BArch AllProz 21/202, Bl. 488; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 7, 74-75, 341.
- 18: Vgl. Steinmetz, Verteidigungsstrategie, S. 275-292.
- 19: Welche Aufgaben hatte die Geheime Staatspolizei im SS-Sonderlager/KZ Hinzert und an welchen Verbrechen war sie beteiligt?
- 20: Leider sind der Verfasserin dieses Aufsatzes nur die Geburtsdaten, nicht aber die Sterbedaten der genannten Personen bekannt.
- 21: Vgl. Pütz, Anklageverfahren Sporrenberg, S. 67.
- 22: Vgl. Grotum, Die Gestapo Trier, S. 12-13. Zuvor war sie im alten Regierungsgebäude am Hauptmarkt untergebracht.
- 23: Vgl. Heumüller, Kommunisten, S. 147-164.
- 24: Vgl. Heyen, Ort des Leidens, S. 135.
- 25: Vgl. Tagesrapport Nr. 68 der Gestapo Trier vom 15.10.1941, in: LHAKo, Best. 442 Nr. 15792, S. 551-553, zitiert nach Brommer, Die Partei hört mit, Band 2,1, S. 131-132.
- 26: Vgl. Brogmus, Vom Nachbarn zum Verfolgten, S. 225-242; Koerfer, Deportation, S. 243-259.
- 27: Dörner, Gestapo, S. 338; vgl. Frei, Terror, S. 226; Kallenborn, Sitz der Gestapo, S. 6.
- 28: Vgl. Heuft, Zensurbehörde, S. 81-93; Zuche, Loyalität; Heyen, Nationalsozialismus, S. 201-207, 280; Zenz, Die Stadt Trier, Band 1, S. 378-380; Thomas, Kirche unter dem Hakenkreuz; Weiter-Matysiak, Widerstand, S. 164.
- 29: Vgl. Graf, Kontinuitäten, S. 82; Kraus, Stätten, S. 9; Heyen, Ort des Leidens, S. 136; Klimmt, Wenn du nicht artig bist, S. 167.
- 30: Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 13.
- 31: Stiftung Topographie des Terrors, S. 147.
- 32: Vgl. Nestler, Widerstand, S. 105.
- 33: Vgl. Orth, System, S. 94.
- 34: Vgl. Kraus, Stätten, S. 9; Klimmt, Wenn du nicht artig bist, S. 167.
- 35: Vgl. Heyen, Ort des Leidens, S. 137.
- 36: Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 14.
- 37: Vgl. Heyen, Ort des Leidens, S. 136; Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 14; Klimmt, Wenn du nicht artig bist, S. 167.
- 38: Nestler, Widerstand, S. 105.
- 39: Vgl. Heyen, Ort des Leidens, S. 142; Wallerang, Luxemburg, S. 3; Koltz, Verbindungen, S. 344; Happe/Mayer/Peers, Verfolgung, S. 42; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 9; Dostert, Besatzungspolitik, S. 375.
- 40: Vgl. BArch AllProz 21/189, Bl. 4; Heyen, Ort des Leidens, S. 142; Koltz, Verbindungen,S. 346.
- 41: Vgl. AnLux, CdG-094, Bl. 13; Pütz, Angehörige, S. 60; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 41; Dostert, Luxemburg, S. 205.
- 42: Vgl. BArch AllProz 21/342, Bl. 120.
- 43: Pütz, Anklageverfahren, S. 53.
- 44: Vgl. BArch AllProz 21/342, Bl. 120; BArch B 162/6904, Bl. 235; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 40.
- 45: Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 48.
- 46: Der Leiter der Luxemburger Gestapo unterstand dem Vorsitzenden des EKL. Ab September 1943 hatte Runge jedoch beide Positionen inne, vgl. Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 40.
- 47: Vgl. AnLux, CdG-094, Bl. 20; Happe/Mayer/Peers, Verfolgung, S. 550; Pütz, Angehörige, S. 60; Hohengarten, Nazi-Gewaltherrschaft, S. 8; Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 73, Anm. 62; Barbel, Student, S. 24.
- 48: Heinen, Zeugnisse, S. 95.
- 49: Vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 71; BArch AllProz 21/189, Bl. 10.
- 50: Musée national de la Résistance Esch-sur-Alzette (Hg.), Gestapo-Terror in Luxemburg. Verwaltung, Überwachung, Unterdrückung, Luxembourg 2015. (Katalog zur Ausstellung)
- 51: Vgl. BArch AllProz 21/342, Bl. 208.
- 52: ie Beziehungen zwischen der Gestapo Trier und der Gestapo Luxemburg waren vielfältig. So besaßen die Dienststellen ein gemeinsames Schutzhaftreferat, das sich in Trier befand und von der Gestapo Trier geführt wurde.
- 53: Vgl. AnLux, CdG-040, Bl. 180.
- 54: Vgl. Leider sind der Verfasserin dieses Aufsatzes nur die Geburtsdaten, nicht aber die Sterbedaten der genannten Personen bekannt.
- 55: Vgl. NS-Dokuzentrum 41/78, Bl. 1-12; BArch R 58/1112, Bl. 102-113.
- 56: Vgl. Happe/Mayer/Peers, Verfolgung, S. 12.
- 57: Vgl. Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 10, 18; Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 20; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 256.
- 58: Vgl. Wallerang, Luxemburg, S. 108; Heyen, Ort des Leidens, S. 149.
- 59: as Lager nahe Hermeskeil bestand von Oktober 1939 bis März 1945. In diesem Zeitraum waren circa 10.000 Menschen in Hinzert inhaftiert, ausschließlich männliche Häftlinge aus mindestens 20 europäischen Ländern.
- 60: as Lager nahe Hermeskeil bestand von Oktober 1939 bis März 1945. In diesem Zeitraum waren circa 10.000 Menschen in Hinzert inhaftiert, ausschließlich männliche Häftlinge aus mindestens 20 europäischen Ländern.
- 61: Dostert, Luxemburg, S. 208.
- 62: Vgl. Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 221-223.
- 63: Vgl. AnLux, CdG-079; AnLux, CdG-087; AnLux, CdG-061; AnLux, CdG-006; BArch AllProz 21/201; BArch AllProz 21/202; Welter/Bader, Luxemburger Häftlinge, S. 72.
- 64: Vgl. Welter/Bader, Luxemburger Häftlinge, S. 72.
- 65: Vgl. AnLux, CdG-079; AnLux, CdG-087; AnLux, CdG-061; AnLux, CdG-006; BArch AllProz 21/201; BArch AllProz 21/202; Welter/Bader, Luxemburger Häftlinge, S. 72.
- 66: Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager/KZ Hinzert im Hunsrück (2002), S. 168; vgl. Dostert, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 60.
- 67: Vgl. Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 13; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 249; Bader, Bedeutung, S. 27; Heyen, Ort des Leidens, S. 141; Orth, System, S. 46; Urban-Fahr, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 11. Im Bundesgesetzblatt vom 2.3.1967 wurde das SS-Sonderlager Hinzert als Konzentrationslager eingestuft, vgl. BGBl 1967/12, S. 233, 242.
- 68: Vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 153, 217-219; Kraus, Stätten, S. 29; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 254; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 11.
- 69: Vgl. Bader, Hinzert und seine Bedeutung im Ausland, S. 24-25; Benz, Verortung, S. 40.
- 70: Vgl. Orth, System, S. 40; Broszat, Nationalsozialistische Konzentrationslager, S. 58; Tuchel, Registrierung, S. 128-129.
- 71: Vgl. Orth, System, S. 40-45.
- 72: Vgl. Bauer, Justiz und NS-Verbrechen, S. 141.
- 73: Ursprünglich war es als Polizeihaftlager und Arbeitserziehungslager errichtet worden, vgl. Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 18. Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Fritz Todt, hatte noch 1939 ausdrücklich betont, Hinzert und die Westlager „dürfen aber keine Konzentrationslager sein oder denen ähneln.“ Vgl. Niederschrift von Hermann Pister vom 2.7.1945, zitiert nach Bucher, SS-Sonderlager Hinzert, S. 414, Anm. 11.
- 74: Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager/KZ Hinzert im Hunsrück (2002), S. 166. [Hervorhebungen im Original.]
- 75: Vgl. Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager/KZ Hinzert (2000), S. 121; Klopp, Hinzert, S. 17; Waringo, SS-Sonderlager Hinzert, S. 77; Schneider, Waffen-SS, S. 227, 231, 236.
- 76: Vgl. Klopp, Hinzert, S. 17. Ob darüber hinaus noch andere Opfergruppen beziehungsweise Lagerinsassen einer anderen Häftlingskategorie unter den Verhören und der Folter des Vernehmungskommandos leiden mussten, lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht belegen.
- 77: Vgl. Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 341.
- 78: Vgl. AnLux, CdG-087, Bl. 2. Albert Schmidt und Sebastian Ranner arbeiteten in der Nachkriegszeit trotz ihrer Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen für den BND, vgl. Nowack, Sicherheitsrisiko, S. 26-29, 316-317, 471, 475.
- 79: Vgl. BArch AllProz 21/189, Bl. 89; BArch AllProz 21/201, Bl. 9; Zuche, Absondern, S. 111; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 48.
- 80: Vgl. Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 341; Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 49, 132; Schneider, Waffen-SS, S. 231.
- 81: Vgl. Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager/KZ Hinzert im Hunsrück (2000), S. 125.
- 82: Vgl. Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager/KZ Hinzert im Hunsrück (2002), S. 169.
- 83: Vgl. Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 221-223.
- 84: Vgl. Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 341.
- 85: Vgl. Schneider, Kommandant, S. 201; Schneider, Waffen-SS, S. 232, 253.
- 86: Waringo, SS-Sonderlager Hinzert, S. 77.
- 87: Vgl. Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 132
- 88: Vgl. AnLux, CdG-079, Bl. 66.
- 89: Vgl. Pauly, Geschichte Luxemburgs, S. 101.
- 90: Vgl. BArch AllProz 21/342, Bl. 85; Welter, Zwangsarbeiter, S. 58-59; Schneider, Waffen-SS, S. 130, 256; Gellately, Hingeschaut und weggesehen, S. 254; Lotfi, KZ der Gestapo, S. 69; Lotfi, SS-Sonderlage, S. 226; Mallmann/Paul, Herrschaft und Alltag, S. 315, 360; Schneider, Waffen-SS, S. 256.
- 91: Vgl. AnLux, CdG-061, S. 580; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 259; Schneider zufolge besaß die Gestapo nur zwei Räume, vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 259.
- 92: Vgl. AnLux, CdG-061, S. 674; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 341.
- 93: Vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 259.
- 94: Vgl. Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 223.
- 95: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 56, 214.
- 96: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 67.
- 97: Vgl. Luxemburger Wort vom 6.1.1950, in: BArch AllProz 21/278; BArch AllProz 21/201, Bl. 59; Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 223.
- 98: Der Zeuge Camille Scholtes gab zu Protokoll, etwa 50 Mal verhört und mindestens 30 Mal mit dem Ochsenziemer misshandelt worden zu sein, vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 52-53.
- 99: Stumper, Gestapo-Terror, S. 20.
- 100: Vgl. AnLux, CdG-079, Bl. 18; BArch AllProz 21/201, Bl. 21, 35, 39, 146; BArch Allproz 21/202, Bl. 299; BArch AllProz 21/342, Bl. 69; Schneider, In den Fängen der Gestapo, S. 30; Stumper, Gestapo-Terror, S. 21; Schneider, Waffen-SS, S. 259; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 253, 259, 341-342.
- 101: Weber, Geschichte Luxemburgs, S. 94. [Orthographie wie im Original].
- 102: Vgl. AnLux, CdG-079, Bl. 5; AnLux, CdG-087, Bl. 2.
- 103: Vgl. Stumper, Gestapo-Terror, S. 21.
- 104: Vgl. Zenner, Hinzert, S. 129; Barbel, Student, S. 43.
- 105: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 38.
- 106: Vgl. Aussage Erny Gillen in: Heiderscheid, Nie wieder, S. 12.
- 107: Vgl. Grotum, Die Gestapo Trier, S. 11.
- 108: Vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 259.
- 109: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 11; AnLux, CdG-079, Bl. 68-69, 87; AnLux, CdG-061, Bl. 677.
- 110: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 20, 37, 48; AnLux, CdG-079, Bl. 5, 9; AnLux, CdG-061, Bl. 555, 630; Barbel, Student, S. 41; Schneider, Waffen-SS, S. 84; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 414; Bucher, SS-Sonderlager Hinzert bei Trier, S. 426; Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 236; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 161; Zenner, Hinzert, S. 132; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 78; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 261-262.
- 111: Vgl. AnLux, CdG-061, Bl. 656; BArch AllProz 21/201, Bl. 25, 39; Schneider, Waffen-SS, S. 259.
- 112: Aussage des Zeugen Jean Pierre Cloos in: BArch AllProz 21/201, Bl. 25.
- 113: Aussage des Zeugen Auguste Schoettert, in: AnLux, CdG-079, Bl. 88 [Orthographie und Hervorhebung wie im Original].
- 114: Vgl. AnLux, CdG-079, S. 5.
- 115: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 57, 131, 171.
- 116: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 21, 35.
- 117: Vgl. AnLux, CdG-088, Bl. 10; BArch AllProz 21/201, Bl. 47; BArch AllProz 21/281, Bl. 254; Schneider, Waffen-SS, S. 259; Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 101.
- 118: Vgl. AnLux, CdG-088, Bl. 6; BArch AllProz 21/344, Bl. 34, 56; Schneider, Waffen-SS, S. 259.
- 119: Vgl. Heinen, Zeugnisse, S. 96.
- 120: Vgl. AnLux, CdG-061, Bl. 575-580; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 160, 341.
- 121: Vgl. Barbel, Student, S. 41.
- 122: Vgl. Luxemburger Wort vom 6.1.1950, in: BArch AllProz 21/278; Schneider, Waffen-SS, S. 259; Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 236.
- 123: Vgl. Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 342.
- 124: Vgl. BArch AllProz 21/189, Bl. 15; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 46, 341.
- 125: Vgl. BArch AllProz 21/344, Bl. 89.
- 126: Vgl. Mallmann/Paul, Herrschaft und Alltag, S. 236.
- 127: Vgl. AnLux, CdG-061, Bl. 703; AnLux, CdG-079, Bl. 17.
- 128: AnLux, CdG-079, Bl. 64-65 [Orthographie und Hervorhebung wie im Original].
- 129: Vgl. BArch AllProz 21/201, Bl. 53, 128; AnLux, CdG-079, Bl. 102; Die Verhaftung der Eheleute Kipgen-Meiers aus Michelbouch, S. 21.
- 130: Vgl. Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 263; Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 24-25; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 83-85; Zuche, Absondern, S. 107-108; Schneider, Waffen-SS, S. 162-164
- 131: Vgl. Jacobsen, Kommissarbefehl.
- 132: Vgl. Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 20; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 263.
- 133: Vgl. Otto, Wehrmacht, S. 46.
- 134: Vgl. Otto, Sowjetische Kriegsgefangene, S. 31.
- 135: Vgl. Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 20, 86; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 83-84.
- 136: Vgl. Dostert, Besatzungspolitik, S. 389; Dostert, Luxemburg, S. 175-176, 198-199; Wallerang, Luxemburg, S. 111-112; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 20, 90; Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 25; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 264; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 168-187; Klopp, Hinzert, S. 12-22.
- 137: Vgl. BArch AllProz 21/189, Bl. 21, 60; BArch AllProz 21/358, Bl. 36-39; Klopp, Hinzert, S. 39-42; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 20; Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 25; Bader, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 264; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 170; Barbel, Student, S. 80.
- 138: Vgl. BArch AllProz 21/358, Bl. 44; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 90.
- 139: Vgl. Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 90; Heiderscheid, Nie wieder, S. 33-34; Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 242; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 20; Zuche, Absondern, S. 108; Pütz, Angehörige, S. 64.
- 140: Vgl. Pütz, Angehörige, S. 66; Heiderscheid, Nie wieder, S. 34; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 179; Pauly, Geschichte Luxemburgs, S. 98; Weber, Geschichte Luxemburgs, S. 69.
- 141: Vgl. BArch AllProz 21/189, Bl. 21; BArch AllProz 21/344, Bl. 81; Pütz, Angehörige, S. 66.
- 142: BArch AllProz 21/189, Bl. 87 [Orthographie wie im Original].
- 143: Vgl. BArch AllProz 21/344, Bl. 84.
- 144: Vgl. Steinmetz, Verteidigungsstrategie, S. 288-291.
- 145: Vgl. BArch AllProz 21/282, Bl. 314-315.
- 146: Vgl. AnLux, CdG-040, Bl. 318; AnLux, CdG-094, Bl. 2; AnLux, CdG-079, Bl. 65, 75; BArch AllProz 21/282, Bl. 314; Heiderscheid, Nie wieder, S. 41, 46-48; Pütz, Anklageverfahren, S. 198; Landeszentrale für politische Bildung, Verfolgung, Band 2, S. 21, 94-97; Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 245; Klopp, Hinzert, S. 21-22.
- 147: Vgl. Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 244, 258.
- 148: Vgl. AnLux, CdG-079, Bl. 5, 9, 22, 64, 66, 73-74, 79; Engel/Hohengarten, Hinzert, S. 244-245, 341.
- 149: Vgl. BArch B 162/20534, Bl. 41; NS-Dokuzentrum 28/503, Bl. 29; Schneider, Waffen-SS, S. 66, 249; Pütz, Anklageverfahren, S. 64-65.
- 150: Vgl. Weiter-Matysiak, SS-Sonderlager/KZ Hinzert im Hunsrück (2000), S. 125; Schneider, Waffen-SS, S. 184.
- 151: Vgl. Christoffel, Weg durch die Nacht, S. 237; Schneider, Kommandant, S. 184; Schneider, Waffen-SS, S. 285
- 152: Vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 233.
- 153: Vgl. BArch AllProz 21/342, Bl. 73.
- 154: Vgl. Schneider, Waffen-SS, S. 43, 219, 223; Gerstlauer, SS-Sonderlager Hinzert, S. 129; Bader/Welter, SS-Sonderlager/KZ Hinzert, S. 18.
- 155: Vgl. Paul, Gerhard/Mallmann, Klaus-Michael, Einleitung, in: Paul/Mallmann, Gestapo im Zweiten Weltkrieg, S. 1; Pütz, Angehörige, S. 141; Faust/Rusinek/Dietz, Lageberichte, Band 1, S. 1.
- 156: Vgl. BArch AllProz 21/342, Bl. 130.
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Klasen, Katharina, „Bei starken Persönlichkeiten wurden eben stärkere Register gezogen“ – Die Verbrechen der Geheimen Staatspolizei im SS-Sonderlager/KZ Hinzert, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/bei-starken-persoenlichkeiten-wurden-eben-staerkere-register-gezogen-%25E2%2580%2593-die-verbrechen-der-geheimen-staatspolizei-im-ss-sonderlagerkz-hinzert/DE-2086/lido/5f8d926a3e7092.13526661 (abgerufen am 03.10.2024)