Die Zeit der römischen Eroberungen. Von den gallischen Feldzügen Caesars bis zur Aufgabe rechtsrheinischer Ambitionen unter Kaiser Tiberius (55 v. Chr.-16 n. Chr.)
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1. Einleitung
Die Geschichte der frühen römischen Herrschaft im Rheinland ist nicht nur eine des kulturellen Kontakts zwischen Römern und Germanen – friedlich und kriegerisch –, sondern auch eine der Innenpolitik eines noch jungen und prekären Herrschaftssystems: des frühen Principats. Wer die damalige Situation in Rom vernachlässigt, wird kaum zufriedenstellende Erkenntnisse über die Gründe für die römischen Vorgehensweisen im Rheinland gewinnen können. Aus diesem Grund soll in dieser Skizze über die ersten Jahrzehnte der römischen Expansion im Rheinland der Blick nicht nur auf die zivilen und militärischen Maßnahmen zur Herrschaftssicherung, die (gescheiterte) Gründung einer rechtsrheinischen Provinz Germania und die Etablierung der römischen Herrschaft im linksrheinischen Raum, wo es später zur Einrichtung zweier germanischer Provinzen kommen sollte, sondern auch auf die politische Schaltzentrale des Reiches gerichtet werden. Es sind die Regierungsjahre der ersten beiden Kaiser, Augustus (63 v.-14 n. Chr.) und Tiberius (42 v.-37 n. Chr.) sowie die frühere Zeit Iulius Caesars (100-44 v. Chr.) – grob also die Jahre von 55 v. Chr. bis 16 n. Chr. –, die hier behandelt werden. Sie bildeten insofern eine Einheit, dass sie sich als die bestimmenden Jahrzehnte für den weiteren Verlauf der Geschichte der römischen Rheinlande erweisen sollten: Die Ereignisse späterer Jahrzehnte und Jahrhunderte – Feldzüge gegen germanische Stämme, Provinzeinrichtungen, wirtschaftliches Aufblühen – lassen sich sämtlich als Folgen dieser prägenden Zeit betrachten. Die hier gesetzte Zäsur des Jahres 16 n. Chr. markierte den Zeitpunkt ab dem sich an der Konzeption der Region und an ihrer Zugehörigkeit zum Imperium Romanum nichts mehr ändern sollte – zumindest bis zum Einsetzen eines schleichenden Prozesses des römischen Einflussverlusts ab dem 4. Jahrhundert und des Eindringens der Franken in die Region im 5. Jahrhundert n.Chr.
2. Die Rheingrenze von Caesar bis zur Niederlage des Lollius (55-17/16 v.Chr.)
Mit seiner Definition von Galliern und Germanen schuf Caesar eine Unterteilung zwischen zivilisierteren und wilden Barbaren, zwischen Verbündeten und (potentiellen) Feinden, für die er als Trennlinie den Rheinverlauf heranzog[1]. Nicht ohne Nebengedanken, schließlich ließ sich so sein Interessengebiet, die spätere Provinz Gallien, kulturell bestimmen, womit die Rheingrenze nach der Eingliederung Galliens in das Reich nicht nur den Herrschaftsanspruch Roms markierte, sondern zugleich als Kulturgrenze galt. Die Künstlichkeit dieser Grenzziehung war schon Caesar bewusst, der auch linksrheinische Germanen kannte, und de facto war der Rhein ein natürliches Hindernis, das gerade rechtsrheinisch siedelnde Stämme immer wieder überwanden. Dies sollte sich auch mit der römischen Herrschaft in Gallien nicht ändern, weshalb sich die gallischen Statthalter mehrfach gezwungen sahen, militärisch zu intervenieren. Dennoch blieb diese Grenze lange Zeit weitgehend ungeschützt, die Verteidigungsmaßnahmen stets reaktiv, denn die Grenzsituation im Nordwesten des Reiches zur Zeit des Augustus war eine direkte Folge der Gallienpolitik Caesars.
Bereits in den Jahren 55 und 53 v. Chr. hatte dieser den Rhein überschritten, um seine Macht zu demonstrieren und gegen rechtsrheinische Germanen vorzugehen[2]. Eine effektive Befestigung der Rheingrenze erfolgte aber auch in den ersten Jahren nach der förmlichen Einrichtung der Provinz Gallien nicht, zu sehr standen andere Kriegsschauplätze im Vordergrund. Während die Bürgerkriege eine generelle Vernachlässigung der Grenzen bedingten, war es regional betrachtet eher der gallische Westen, der Probleme bereitete, da in Aquitanien immer wieder Differenzen zwischen gallischen Adelsparteien gewaltsam ausgetragen wurden, was eine andauernde römische Militärpräsenz erforderte[3]. Die den Rhein überquerenden Germanen waren zu dieser Zeit, in den 30er und 20er Jahren, weniger das Problem als die zerstrittenen gallischen Parteien, von denen sie zur Hilfe gerufen wurden[4]. Die Sicherung des Rheins beschränkte sich mangels verfügbarer Ressourcen zumeist auf Strafexpeditionen gegen germanische Stämme, die in Gallien eingefallen waren. So überschritt M.(arcus) Vipsanius Agrippa (63 v.-12 v. Chr.) 39/38 v. Chr. als Statthalter in Gallien erstmals seit Caesar wieder den Rhein[5]. Ein Jahrzehnt später zog M. Nonius Gallus als dritter römischer Feldherr über den Rhein, im selben Jahr begann in Nordspanien der Kantabrerkrieg, der für zehn Jahre einen beträchtlichen Teil der Truppen im Nordwesten des Reiches binden sollte[6]. Weiterhin erfolgte keine großflächige Sicherung der Rheingrenze, vielmehr war es im Jahr 25 v. Chr. der Statthalter M. Vinicius, der mit einem Heer wieder einmal den Rhein überschritt, um anschließend wieder in die Provinz zurückzukehren[7].
Vielfach wurde in der Forschung die zweite Statthalterschaft Agrippas in Gallien 20/19 v. Chr. als Zeitpunkt der Entstehung einer neuen Grenzkonzeption betrachtet, die zunehmend eine Sicherung mit diplomatischen Mitteln und damit eine effektive Vorfeldkontrolle vorsah[8], verkörpert vor allem durch die linksrheinische Ansiedlung des Stammes der Ubier im weitgehend siedlungsleeren Gebiet[9]. Die Umsiedlung der Ubier könnte aber ebenso wie die spätere (rechtsrheinische) Landzuweisung für die Chatten[10] auf eine sich bietende Möglichkeit und deren kurzfristige Wahrnehmung hindeuten. Auch sonst scheint der Schluss auf ein umfassendes Grenzkonzept unter Agrippa eine Überinterpretation zu sein, denn es gibt bis zur Niederlage des Lollius (gestorben 2 n. Chr.) 17 oder 16 v. Chr. wenig Hinweise darauf, dass der Aufwand zur Sicherung der Rheingrenze größer oder nun vermehrt der diplomatische Kontakt mit den rechtsrheinischen Stämmen gesucht wurde[11]. Von Strabon (65 v.-24 n. Chr.) wissen wir zwar, dass unter Agrippa der Straßenbau in Gallien vorangetrieben wurde, wann und ob die Maßnahme im Zusammenhang mit einer geplanten Verlegung von Truppen an den Rhein geschah, ist jedoch fraglich[12].
In Anbetracht unseres Wissens über die Grenzpolitik lässt sich mit Sicherheit sagen, dass die Niederlage des Lollius in eine Zeit fiel, als man in Rom keine großen Befürchtungen hegte, der Rhein könne als schwacher Punkt die Sicherheit Galliens ernsthaft gefährden (was der Germaneneinfall unter Lollius übrigens auch nicht getan hat). Die laisser-faire-Politik am Rhein hatte sich bis dahin insofern als erfolgreich erwiesen, als es ausreichend gewesen war, alle paar Jahre als Reaktion auf verhältnismäßig ungefährliche Germaneneinfälle mit einem Heer den Rhein zu überschreiten und die rechtsrheinischen Stämme damit einzuschüchtern, so dass sich der militärische Aufwand und die Kosten in Grenzen hielten.
Eine erste Nachricht darüber, dass diese reaktive Strategie nicht immer aufging, ist uns für das Jahr 17 oder 16 v. Chr. überliefert: Nach den übereinstimmenden Aussagen verschiedener Quellen kam es unter der Statthalterschaft des M. Lollius in Gallien zu einer Niederlage gegen die einfallenden Stämme der Sugambrer, Usipeter und Tenkterer[13]. Der detaillierteste Bericht stammt von dem Historiker Cassius Dio (155-235 n. Chr.), nach dessen Ablauf zunächst eine Empörung der genannten Stämme erfolgte, die auf ihrem Gebiet römische Bürger töteten[14]. Diese römischen Militärangehörigen könnten im rechtsrheinischen Raum unterwegs gewesen sein, um Tribute einzutreiben oder Auxiliartruppen auszuheben[15]. Anschließend hätten die Stämme den Rhein übertreten und nach Plünderungen zunächst die gegen sie entsandte Kavallerie in die Flucht geschlagen und danach auch den anrückenden Statthalter Lollius überrascht und besiegt, wobei ihnen der Legionsadler der 5. Legion in die Hände fiel[16].
Sueton (70-um 130 n. Chr.), der die „clades Lolliana“ neben der einzigen weiteren Niederlage unter der Herrschaft des Augustus, der des Varus 9 n. Chr., aufzählt, stellt ihre Bedeutung als militärischen Verlust in den Hintergrund, sie sei eine infamia – eine Schmach – gewesen[17], und vor diesem Hintergrund der Öffentlichkeitswirkung muss sie auch gedeutet werden. Besonders die Entwendung des (kurze Zeit später zurückerlangten) Adlers muss für Augustus schwer gewogen haben, da er seit dem Jahr 20 v. Chr. mit großem propagandistischen Aufwand die Rückgabe der Feldzeichen gefeiert hatte, die M. Licinius Crassus (115/114-53 v. Chr.) 53 v. Chr. an die Parther verloren hatte[18]. Sicherlich lag hierin auch der Grund für seinen (nur) bei Cassius Dio als unmittelbare Konsequenz der Niederlage dargestellten Aufbruch nach Gallien, denn von einer tatsächlichen Bedrohung der Provinz kann keine Rede gewesen sein[19].
3. Eine neue „Germanienpolitik“?: Die Germanenkriege des Drusus (12-9 v. Chr.)
Mit dieser vermeintlich hastigen Abreise hat die Forschung immer wieder den Beginn einer neuen „Germanienpolitik“ des Augustus angesetzt, die als Reaktion auf die einschneidende Erfahrung der clades Lolliana gefolgt sein soll. Offensichtlich ist, dass es Augustus nicht nur um die Rache für die erlittene Niederlage ging. Nach dem Bericht von Dio hatten die Germanen bereits vor seiner Ankunft einen Frieden geschlossen und Geiseln gestellt[20]. Eine direkte Antwort auf den Übergriff der Sugambrer, Usipeter und Tenkterer erfolgte damit also nicht und auch der Beginn der Feldzüge rechts des Rheins 12 v. Chr. benötigte wohl erst eine erneute Provokation durch die Sugambrer[21]. Augustus blieb drei ganze Jahre in Gallien, in denen die Rheingrenze befestigt wurde[22] und er ordnend in die innergallischen Verhältnisse eingriff, so dass über kurz oder lang der Zensus durchgeführt werden konnte und später schließlich auch die Aufspaltung der Provinz in die Tres Galliae (17 n.Chr.)[23].
Für die Rheingrenze brachte die Zeit von Augustus‘ Anwesenheit eine wichtige Veränderung: Der römische Herrschaftsanspruch im Nordwesten des Reiches manifestierte sich nun auch physisch. Die Abkehr von der passiven „Containment-Politik“ führte dazu, dass die Rheingrenze aktiv mit den Legionen, die zuvor im Inneren Galliens standen, verteidigt wurde. Ob sie darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt schon Ausgangspunkt einer Ausdehnung des Reiches sein sollte, lässt sich kaum erkennen, wurde in der Forschung aber umso eifriger diskutiert. Schon Theodor Mommsen verband diese Frage mit der grundsätzlichen Konzeption des augusteischen Reiches und seiner Grenzen[24]. Somit standen sich in dieser Debatte ideologische, teils auf die Vorstellung eines römischen „Imperialismus“ rekurrierende, und realpolitische Argumente gegenüber.
13 v. Chr. brach Drusus (38-9 v. Chr.) von Italien nach Norden auf, um als legatus Augusti pro praetore die Aufgabe des Schutzes von Gallien zu übernehmen. Als es im Zuge der Zensuserhebung zu Unruhen kam, nutzten dies die Sugambrer, Usipeter und Tenkterer und überquerten erneut den Rhein[25]. Diesmal zeigten sich die Römer jedoch besser vorbereitet als fünf Jahre zuvor, und der Angriff konnte zurückgeschlagen werden, woraufhin Drusus zum Gegenangriff überging.
Bis hierhin herrscht weitestgehend Einigkeit in der Forschung. Nun jedoch sollte ein kriegerischer Konflikt in Germanien entstehen, der in den Jahrzehnten zuvor seinesgleichen sucht. Mehrere Jahre in Folge überzog Drusus weite Teile des germanischen Raums zwischen Rhein und Elbe mit Krieg, hinterließ Verwüstungen und setzte dabei auf ein Truppenaufgebot, wie es zuvor höchstens unter Caesar in Germanien gesehen wurde[26]. Während die Entscheidung, nach einem Germaneneinfall eine rechtsrheinische Strafexpedition folgen zu lassen, im Rahmen des üblichen römischen Vorgehens zu betrachten ist[27], begann noch im selben Jahr mit der Flottenexpedition bis zur Weser eine außerordentliche Unternehmung[28], die zugleich Gegenstand einer elementaren Forschungsdiskussion ist. Verlauf, Einheit und Zielsetzung der Erkundungs- und Feldzüge wurden ebenso diskutiert wie deren Zusammenhang mit den früheren Ereignissen an der Nordgrenze und die vermeintlich am Abschluss der Unternehmungen stehende Schaffung einer Provinz Germania.
Mit Beginn der Feldzugssaison des Jahres 11 v. Chr. brach Drusus erneut nach Germanien auf, ging ein weiteres Mal gegen Sugambrer und Usipeter vor und gelangte bis zur Weser, in das Gebiet der Cherusker. Auf dem Rückweg legte er zwei Lager an, von denen eins wohl mit Oberaden identifiziert werden kann[29]. Ob damit, wie unter anderen Jochen Bleicken vermutet, eine dauerhafte Besetzung des Gebietes beabsichtigt war[30], ist zweifelhaft, schließlich befand sich dieses Lager (und die anderen Lippelager) an der Einfallsroute der Römer nach Germanien, dem einzigen Flusslauf, der eine West-Ost-Verbindung über längere Strecken möglich machte. Somit wird zwar deutlich, dass noch weitere Folgeunternehmungen geplant waren, jedoch nicht, dass eine flächenmäßige Besetzung des Gebietes vorgenommen werden sollte, wofür diese Lager (auch die späteren) zu konzentriert an den Flussrouten lagen[31]. Auch die beeindruckenden Dimensionen der Militäranlage in Oberaden lassen sich nicht nur vor dem Hintergrund einer Flächenbeherrschung des rechtsrheinischen Gebiets interpretieren, sondern auch als manifestierter Machtanspruch Roms: Mit einer Mauerlänge von 680 x 840 Meter und darin einem imposanten Hauptquartier – dem praetorium – von immerhin 41 x 59 Meter Ausmaß hatte dieser Bau eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung auf alle potentiellen Feinde rechts des Rheins[32].
Das Jahr 10 v.Chr. brachte eine kurze Zäsur, die möglicherweise in Verbindung mit einer Neuorientierung der Vorgehensweise rechts des Rheins stand. Zumindest kann man Dios Bericht entnehmen, dass sich in diesem Jahr Drusus, sein Bruder Tiberius und Augustus gleichzeitig in Gallien befanden, wohl zur Einweihung des Altars für Augustus und Roma in Lugdunum, der bereits zwei Jahre zuvor gestiftet worden war[33]. Mit Sicherheit erhielt Drusus dabei die weitere Direktive für das Vorgehen rechts des Rheins. Zudem wurde das Jahr als Friedensjahr auserkoren, was die geplante Schließung des Janustempels zeigt, die möglicherweise in Voraussicht der im nächsten Jahr folgenden dedicatio der Ara Pacis zu verstehen ist[34]. Dass es dennoch 10 v. Chr. zu einem weiteren Feldzug kam, ist einerseits durch einen Dakereinfall in Pannonien und einen Aufstand in Dalmatien, den Tiberius niederschlagen sollte, andererseits durch die Auswanderung der Chatten aus ihrem zugewiesenen Siedlungsgebiet und ihr Anschluss an die sugambrische Anti-Rom-Koalition zu erklären[35] .
Auf dem vierten und letzten Germanienfeldzug des Drusus ging es erneut gegen die Chatten, dann die Sueben und im Wesergebiet gegen die Cherusker, wobei er sogar die Elbe erreichte, auf dem Rückweg jedoch verunglückte und starb[36]. Im folgenden Jahr führte sein eiligst aus Illyrien angereister Bruder Tiberius einen letzten Feldzug, der mit seiner Abberufung aus Germanien endete. Der Kaiser gestattete ihm einen Triumph[37], den ersten seit dem Jahr 19 v. Chr. und entsandte ihn als nächstes in den Osten des Reiches[38]. Damit war klar, dass Augustus die Germanienkriege als beendet ansah, was die Spekulationen in der modernen Forschung nur umso stärker entfachte, da sich nun die Frage stellte, was erreicht worden war, so dass Augustus ein weiteres Vorgehen nicht mehr beabsichtigte. Ein Teil der Forschung vermutet, dass die Germanienzüge erst mit der Unterwerfung aller Feinde beendet worden sein konnten, womit dann die Gründung einer neuen Provinz Germania einherging[39].
4. Die Gründung einer Provinz Germania 8/7 v. Chr.?
Die Quellen bieten hier ein zwiespältiges Bild, das einerseits keine Erwähnung einer formellen Provinzgründung bietet, andererseits aber mehrere Hinweise darauf, dass die Eroberung dafür weit genug vorangeschritten war. So schreibt Velleius Paterculus (um 20 v.-um 30 n. Chr.), Tiberius habe Germanien so vollständig unterworfen, dass er es in formam paene stipendiariae redigeret provinciae - „fast zu einer steuerpflichtigen Provinz machte“.[40]. Bei Cassiodor (um 480-um 580) heißt es nach einer Notiz des Aufidius Bassus (1. Hälfte 1. Jh. n. Chr.) unterstützend: inter Albim et Rhenum Germani omnes Tiberio Neroni dediti – „zwischen Elbe und Rhein unterwarfen sich alle Germanen Tiberius Nero“.[41]. Besonders die Passage des Velleius Paterculus wurde von der Forschung extrem strapaziert. Während eine Seite hier die entscheidende Erwähnung einer Provinz sieht[42], betont die andere, dass mit paene ein eindeutiger Hinweis auf deren Nichtexistenz gegeben sei[43]. Dies ließe sich etwa nach Werner Eck damit erklären, dass Velleius unter der Kenntnis von der schmachvollen Varusniederlage schrieb, die letztlich den Verlust eben dieser augusteischen Provinz markierte, und damit, dass ein dem Kaiserhaus so nahestehender Autor wie Velleius die Provinz nicht mehr erwähnen konnte, wenn er den Kaiser (in diesem Fall Tiberius, der die Provinz immerhin erobert, aber dann wieder aufgegeben hätte) in einem positiven Licht erscheinen lassen wollte[44].
Auf einer anderen Informationslage scheint die Erwähnung einer germanischen Provinz bei Florus (70-130 n. Chr.) zu beruhen, der unmissverständlich von praesidia und custodiae in tutelam provinciae spricht, „Besatzungen und Wachen zur Sicherung der Provinz“[45], einige Zeilen später folgt die Aussage Sed difficilius est provincias optinere quam facere – „Aber es ist schwieriger, Provinzen zu halten als einzurichten“.[46]. Während er zuvor den Begriff provincia noch im Sinne des militärischen Befehlsbereichs benutzt hat[47], ist hier eindeutig die Rede von der förmlichen Einrichtung einer Provinz Germania und ihrem späteren Verlust, wohl infolge der Varusschlacht. Karl Christ hat versucht, hierin eine verallgemeinernde Aussage im Sinne eines historischen Merkspruchs zu erkennen, so dass die Terminologie keine akkurate Beschreibung der historischen Realität bewirken sollte und daher auch nicht zu genau genommen werden sollte[48]. Dies scheint jedoch wenig überzeugend, zu deutlich ist doch die Aussage über die Einrichtung einer förmlichen Provinz, abgrenzbar zum ebenfalls provincia genannten Befehlsbereich, und die Anlage von praesidia und custodiae. Eher wird Florus hier die Umstände seiner Zeit rückprojiziert haben, denn für die Zeit der Drususkriege lassen sich keineswegs 50 Lager entlang des Rheins nachweisen[49]. Zwar hat sich aufgrund diverser Funde kleinerer Versorgungslager inzwischen die diesbezügliche Skepsis ein wenig gelegt, dass eine Stationierung von Truppen an Weser und Elbe und damit die Einrichtung einer Provinz stattgefunden hat, bleibt jedoch weiterhin eine Erfindung des Florus[50].
Auch die Verteilung der bisher gefundenen und für einen rein offensiven Zweck angelegten Lager deutet darauf hin, dass eine flächenmäßige Kontrolle in Germanien nicht angestrebt wurde, wofür es eines verzweigten Wege- und Fortsystems bedurft hätte[51]. Überhaupt bestanden kaum Voraussetzungen für eine Provinzialisierung. Im Gegensatz zu Gallien konnte Germanien keine Aristokratie nach römischem Vorbild und kaum städtische Kultur aufweisen, was eine Durchdringung der Fläche schwierig gestaltet hätte. So wurden einige der für die Unternehmungen des Drusus angelegten Lager in Oberaden, Rödgen und Dangstetten nachweislich zum Zeitpunkt von Drusus‘ Abberufung aufgegeben[52]. Zuvor waren die Feldzüge des Drusus außerdem nur zwischen der Nordsee und Mainz verlaufen, die Gebiete nördlich der 15 v. Chr. neu geschaffenen Nordgrenze des Reiches wurden nie in größerem Umfang betreten[53].
Diese Diskrepanz zwischen den wenigen literarischen und der erdrückenden Mehrzahl der archäologischen Quellen hat vielfach zu der Überzeugung geführt, dass die Formulierungen von Florus, Aufidius Bassus und Velleius Paterculus, die eine totale Unterwerfung der Stämme nahelegen, auf die propagandistisch übertriebenen Triumphmeldungen des Jahres 7 v. Chr. zurückgehen könnten, die man gut mit denen des Germanicus 17 n. Chr. vergleichen kann[54]. Folglich solle man auch weder der geographischen Angabe „zwischen Elbe und Rhein“, noch der Unterwerfung aller Germanen Glauben schenken, was auch der Verlauf der Feldzüge und der Bericht über diplomatische Maßnahmen des Tiberius nahelegen. So war Augustus durchaus dazu bereit, Friedensverträge mit den Stämmen einzugehen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Sugambrer mit eingeschlossen würden[55]. Deren linksrheinische Ansiedlung[56] ist eine Maßnahme des Tiberius (8 v. Chr.), die sich im Zusammenhang der Einrichtung einer germanischen Provinz keinesfalls erklären ließe. Unklar ist zwar, ob es sich um eine gewaltsame Deportation gehandelt hat oder ob ein Landgesuch der Germanen vorausging[57], das politische Fanal war jedenfalls eindeutig: Am Gebiet rechts des Rheins bestand kein Herrschaftsinteresse.
5. Vom Ende der Germanienfeldzüge bis zur Varusschlacht (9 v. Chr.-9 n. Chr.)
Dieser negative Befund erlaubt jedoch nur, die Deutung der Feldzüge von Drusus und Tiberius (12-7 v. Chr.) als Eroberungskriege zu hinterfragen. In späterer Zeit hingegen gab es deutliche Bestrebungen einer territorialen Herrschaft rechts des Rheins, deren genaue Ausmaße sowie Durchführung aufgrund des weitgehenden Schweigens unserer literarischen Quellen unbekannt bleiben müssen. Mit Sicherheit spielte die Region um Mittel- und Niederrhein eine besondere Rolle: Hier befand sich nicht nur die Provinzhauptstadt Oppidum Ubiorum – das spätere Köln –, sondern auch ein Großteil der militärischen und zivilen Infrastruktur. Genau daran mangelte es rechts des Rheins, wo es weder ausgebaute Straßen noch größere städtische Zentren gab. Aus diesem Grund konnte das eigentlich in der gallischen Provinz Belgica gelegene oppidum zum Zentralort der Provinz werden, die sich vom Rhein ostwärts erstreckte. Die zentrale Bedeutung Kölns wurde dabei durch einen später namengebenden Bau konstituiert, nämlich den Altar des Kaiserkults, die ara (daher die Stadtbezeichnung Ara Ubiorum, bevor Köln 50 n. Chr. den Colonia-Status und damit den Namen CCAA – Colonia Claudia Ara Agrippinensium – erhielt). An dieser ara der Germanen versammelte sich, wie in Lugdunum (Lyon) für die gallischen Provinzen, jährlich der Provinziallandtag, zu dem alle „unterworfenen“ Stämme Vertreter entsandten, um Provinzangelegenheiten zu besprechen und ihre Loyalität gegenüber Rom zu demonstrieren. Für das Jahr der Varusschlacht 9 n. Chr. berichtet Tacitus (um 58-um 120 n. Chr.), dass ein Cherusker namens Segimundus, der Sohn eines cheruskischen Großen, seinen Dienst als Priester am Altar in Köln versah, sich dann aber den Aufständischen anschloss[58]. Da sich das Siedlungsgebiet der Cherusker etwa im Weserraum befand, erstreckte sich die Herrschaft der Römer zumindest nominell also ein beträchtliches Stück nach Osten.
Für diese Zeit bieten auch die archäologisch nachweisbaren Militärlager rechts des Rheins ein anderes Bild als noch während der Feldzüge von Drusus und Tiberius: Einen guten Vergleich ermöglichen das 8 v. Chr. aufgelassene Oberaden und die 20 km westlich davon situierte Militäranlage in Haltern, die in späterer Zeit angelegt wurde. Während unklar ist, wann der Komplex in Haltern genau entstand und ob er als Nachfolger von Oberaden dienen sollte, deutet allein die Form der Anlage auf einen Funktionswandel hin, insofern als die rein militärischen Maßstäben folgende Bauart Oberadens hier durch administrative und zivile Elemente erweitert wurde. Anders als in Oberaden zeugten Produktionsstätten für teils dem Export dienende Gegenstände aus Eisen und Terra Sigillata von einer langfristigen Bedeutung auch als ziviler Standort, und auch die Gräberfunde belegen die Anwesenheit vieler römischer Zivilisten, die sich offensichtlich in der Erwartung niedergelassen hatten zu bleiben[59]. Ähnlich stellt sich die Situation auch im hessischen Lahnau-Waldgirmes dar, dessen wirtschaftliche Bedeutung und abrupte Auflassung – wohl im Zuge der Varusniederlage – Parallelen zu Haltern aufweisen[60].
Ein besonders imposanter Beleg für das Fortschreiten der Provinzialisierung rechts des Rheins wurde freilich nicht vor Ort, sondern auf dem Meeresgrund vor der Rhônemündung gefunden: Metallbarren, die neben der Benennung als plumb(um) Germ(anicum) – Blei aus Germanien – und dem Namen des Minenpächters L.(ucius) Flavius Verucla auch den des Verpächters aufführen, nämlich des Kaisers höchstselbst. Parallelfunde aus Soest lassen auf den Abbauort schließen und zeigen damit zudem an, dass dieses fast 100 Kilometer östlich des Rheins gelegene Gebiet von der römischen Administration und privaten Investoren als sicher genug erachtet wurde, um langfristig in die dortigen Rohstoffe zu investieren[61]. Garant für diese Sicherheit war nicht nur die Präsenz des Militärs, sondern auch die Kooperation mit den Einheimischen.
Allein die Fülle an Militärlagern, die für den Zeitraum im rechtsrheinischen Gebiet bezeugt sind, musste aber bedeuten, dass nicht alle zu jeder Zeit voll besetzt waren, sondern die Römer ihre militärisch maßgeblichen Stellungen weiterhin entlang des Rheins hatten, wofür auch schon der dortige Vorteil in der Versorgung über die gut ausgebaute gallische Infrastruktur spricht. Die vielen rechtsrheinischen Stützpunkte boten immerhin die Möglichkeit, an verschiedenen Orten schnell und nachhaltig Präsenz zu zeigen. Wie wenig sie jedoch in der Lage waren, die Grenzverteidigung entlang des Rheins zu ersetzen, zeigte schließlich die überstürzte Flucht der Römer auf die Rheinlinie nach der Niederlage des Varus (47/46 v.-9 n. Chr.) 9 n. Chr., die den Provinzbestrebungen in Germanien ein jähes Ende bereitete.
Die drei Legionen des Varus waren dabei bei weitem nicht die einzigen römischen Truppen rechts des Rheins[62]. Wie auch die Anwesenheit des Varus zeigt, waren die römischen Interessen nicht primär militärischer Natur. Rechtsprechung, die Eintreibung von Abgaben (oft verbunden mit Selbstbereicherung der Magistrate), Konfliktlösung innerhalb von oder zwischen Stämmen sowie der Ausbau des Wegenetzes[63] waren typische Angelegenheiten provinzialer Administration; einzig die Notwendigkeit, größere Truppenverbände für Verhandlungen mitführen zu müssen, zeugte von der vorerst oft nur nominellen Herrschaft Roms. Abgesehen davon jedoch lässt sich ein gängiges, in allen anderen Provinzen ebenfalls angewandtes Vorgehen feststellen: Die Einbindung der lokalen Eliten (etwa des Segimundus als Kaiserpriester) ging einher mit einer nur dünnen Verwaltungsebene. Dies schonte nicht nur römische Ressourcen, es bot sich damit zudem die Möglichkeit, die lokalen Herrschaftsverhältnisse auf Rom auszurichten. Das Überraschungsmoment des cheruskischen Angriffs unter Arminius (um 18 v.- um 21 n. Chr.) entstand aus dem Bruch eines eben solchen Vertrauensverhältnisses.
6. Tiberius und die Abkehr von rechtsrheinischen Expansionsbestrebungen
Dass die Niederlage des Varus höchstens einen vorübergehenden Rückschlag für die römischen Herrschaftsbestrebungen in Germanien bedeutete, zeigen die Feldzüge des Tiberius ab 11 n. Chr. und des Germanicus von 13 bis 16 n.Chr., die durch das rechtsrheinische Gebiet bis an die Weser führten[64]. Zur Sicherung der Rheingrenze wurden die Truppen von sechs auf acht Legionen erhöht und das Kommando in Vorausnahme der späteren Aufteilung der größtenteils linksrheinischen germanischen Provinzen in ein oberes und ein unteres gegliedert[65]. Die Abberufung des Germanicus 16 n. Chr. und damit die Aufgabe größerer Ambitionen im rechtsrheinischen Raum lassen sich keinesfalls nur vor einem militärisch-funktionalen Hintergrund erklären. Für Tiberius, den Nachfolger des 14 n. Chr. verstorbenen Augustus, galten hinsichtlich der Öffentlichkeitswirkung von Militäroperationen in Germanien nun völlig andere Voraussetzungen. Anders als sein Vorgänger musste er, ein höchst erfolgreicher General, sich nicht militärisch beweisen, um daraus Herrschaftslegitimation zu gewinnen. Ganz im Gegenteil konnte jegliches militärisches Engagement an den entfernteren Grenzen sogar Gefahren bergen, wie die Meuterei der Rheinlegionen nach dem Tod des Augustus gezeigt hatte[66], da sich berühmte Feldherren wie Germanicus mit den Truppen eine einflussreiche Klientel verschafften. Da nun die innenpolitischen Gründe für Kriege gegen auswärtige Feinde weggefallen waren, wog es umso schwerer, dass die Expeditionen rechts des Rheins Unsummen für Versorgung und Sold der Truppen verschlangen, das nur dünn besiedelte und an Edelmetallen arme Land dagegen kaum Beute versprach. Es lag nahe, den Rhein als natürliche Grenze zu nutzen, und so markierten die folgenden Jahrzehnte eine Zeit der Verstetigung römischer Strukturen vor allem auf der linken Rheinseite.
Am deutlichsten sichtbar spiegelt sich dies in dem Verteidigungssystem mit Legionslagern und kleineren Stützpunkten entlang des Rheins wider[67], aber auch die zivile Administration spielte angesichts der vielen im Gefolge der Soldaten angekommenen Familien, Händler und Handwerker eine immer größere Rolle, wobei sich die Ara Ubiorum, 50 n. Chr. mit dem Colonia-Status bedacht, als ziviles Zentrum, wenn auch noch nicht einer germanischen Provinz, so doch einer blühenden Grenzregion erweisen sollte. Trotz der peripheren Lage im Nordwesten des Imperiums war das Rheinland keineswegs ein rückständiges Gebiet, wofür sich als Gründe einerseits der weitgehend friedliche Kontakt zu den Germanen sowie die Anwesenheit der Legionen ausmachen lassen. Um Ersteren zu garantieren, nahmen sich die stationierten Truppen heraus, auch rechtsrheinisch zu operieren. Überhaupt sollte man den Rhein auch zu dieser Zeit nicht als statisches Hindernis betrachten, die Kulturkontaktzone erstreckte sich auf beide Seiten des Flusses. Die entscheidende Grundlage für den langfristigen kulturellen Austausch lag jedoch in der Anwesenheit der Truppen selbst, nicht so sehr im Frieden, den sie garantieren sollten: Acht entlang des Rheins stationierte Legion entsprachen weit über 30.000 römischen Bürgern, die neben ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen oft auch ihre Familien mitbrachten oder vor Ort fanden, sowie eine umfangreiche zivile Infrastruktur anzogen, die sich in den Lagervorstädten, den sogenannten cannabae legionis, manifestierte, wo oft mehr Zivilisten untergebracht waren als Soldaten im Lager. Hinzu kamen Hilfstruppen aus allen Teilen des Reiches, Provinziale, für die der Dienst im römischen Heer und die damit einhergehende Romanisierung den Weg zum Bürgerrecht ebnete, sowie gezielt angesiedelte Veteranen, die in den coloniae wie Köln die Oberschicht bildeten.
Die Sozialstruktur, die Raumordnung und die Romanisierungsprozesse[68] im römischen Rheinland waren also tiefgreifend von der Zeit der Eroberung geprägt: Die Infrastruktur, also das Wegenetz, Städte und Militärstützpunkte, zumeist nach militärischen Ansprüchen angelegt, ermöglichte die zivile Durchdringung des Raums links des Rheins sowie den sicheren Austausch mit den rechtsrheinisch siedelnden Germanen. Den Umgang mit diesen – nicht nur militärische Unterwerfung und Einschüchterung, sondern auch ein Eingehen auf ihre Interessen, häufig die Ansiedlung auf oder nahe römischem Territorium – hatten die Römer im Zuge mehrerer Jahrzehnte militärischer Interventionen erlernt. Die Zeit der Konfrontationen selbst war aber weitgehend vorbei, die Attraktivität des Imperium Romanum war konkurrenzlos. Auch der Bataveraufstand ist mehr durch die verwirrenden Fronten der Bürgerkriege des ersten Vier-Kaiser-Jahres zu erklären, als durch einen Willen rechtsrheinischer Stämme, die römische Herrschaft abzuschütteln. Als Folge entstand eine enorme Nachfrage nach römischer Lebensart – dazu gehört die archäologisch stets gut nachweisbare Badekultur oder Luxusprodukte wie Austern, die sich vielerorts im Umfeld römischer Besiedlungen finden lassen –, während die Anwesenheit der Legionen und der Handel mit den rechtsrheinischen Germanen dafür sorgten, dass diese Lebensart auch bezahlt werden konnte.
Literatur
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- 1: Caes. Gall. 6, 18, 1.
- 2: Caes. Gall. 4, 16-19; 6, 9f.; 6, 29; vgl. Liv. per. 105; Suet. Caes. 25, 2; Plut. Caes. 22, 6-23, 1; Eutrop. 6, 17, 3.
- 3: App. civ. 5, 75; Eutr. 7, 5 (39/37 v.Chr.); Tib. 1, 7, 8; 2, 1, 3; App. civ. 4, 38 (28 v.Chr.).
- 4: Wolters 1990, S. 152-153; vgl. Cass. Dio 51, 20, 5 (30/29 v. Chr.); 54, 11, 1f. (19 v. Chr.).
- 5: Tac. ann 12, 27, 1; Cass. Dio 48, 49, 3f.; vgl. Strab. 4, 3, 4 p. 194 C; Tac. Germ. 28.
- 6: Cass. Dio 51, 20, 5.
- 7: Cass. Dio 53, 26, 4f.
- 8: Timpe 1967, S. 286; Timpe 1975, S. 132-134, 138; Lehmann 2011, S. 19-21.
- 9: Strab. 4, 3, 4 p. 194 C; Tac. Germ. 28, 4; vgl. Tac. ann. 12, 27, 1; zur damaligen Siedlungsdichte s. Heinrichs 2013, S. 60-69.
- 10: Cass. Dio 54, 36, 3.
- 11: Wolters 1990, 150.
- 12: Strab. 4, 6, 11 p. 208C; s. dazu Rüger 1968, S. 6 Anm. 18.
- 13: Strab. 7, 1, 4 p. 291 C; Vell. 2, 97, 1; Tac. ann. 1, 10; Suet. Aug. 23, 1; Cass. Dio 54, 20, 4-6; mit der irrigen Annahme eines römischen Sieges: Iul. Obs. 71 und Hier. chron. a. 27 (ed. Helm p. 166).
- 14: Cass. Dio 54, 20, 4. Ein Bezug findet sich möglicherweise bei Florus, der über die Feldzüge des Drusus berichtend die Kreuzigung von Zenturionen durch die Sugambrer erwähnt, was sich auf die Zeit vor der Niederlage des Lollius beziehen könnte: Flor. epit. 2, 30, 24; vgl. Schol. Hor. carm. 4, 2, 36.
- 15: Wiegels 2008, S. 50; dagegen Welwei 1986, S. 127.
- 16: Cass. Dio 54, 20, 5; Vell. 2, 97, 1.
- 17: Suet. Aug. 23, 1..
- 18: Die signa recepta wurden in der Dichtung, den Gesten, auf Münzen und auf dem Panzer der Statue von Primaporta rezipiert (Ov. fast. 5, 585-590; R. Gest. div. Aug. 29, 1; RIC Aug. 46-48; 302-307; 311-313).
- 19: Cass. Dio 54, 20, 6; s. dazu Schön 1986, S. 25-26; vgl. Vell. 2, 97, 1.
- 20: Cass. Dio 54, 20, 6; Wiegels 2008, S. 53.
- 21: Cass. Dio 54, 32, 1.
- 22: Es erfolgte eine Verlegung zuvor im Inneren Galliens stationierter Legionen an den Rhein (Ritterling 1906; Frei-Stolba 1976, S. 336-338; Gechter 1979, S. 114-115) und der Bau einer Reihe von Lagern, wozu Nijmegen, Vetera (Xanten), Moers-Asberg, Neuss, Bonn, Mainz und ein nicht identifiziertes Lager für eine Legion am Oberrhein gehörten (Wells 1972, S. 94-148; Gechter 1979, S. 100, 115-116; Schönberger 1985, S. 329-330; Kienast 1999, S. 361).
- 23: Wolff 1989, S. 17-20; Kienast 1999, S. 360 Anm. 157.
- 24: Mommsen 1912, S. 318; Mommsen 1919, S. 24; vgl. Christ 1977, S. 185-188; Wolters 1990, S. 153-155.
- 25: Cass. Dio 54, 32, 1; Liv. per. 139; Strab. 7, 1, 4.
- 26: Zur Rekonstruktion der Drususfeldzüge unter genauer Betrachtung der Quellen s. Johne 2006, S. 83-113. Drusus konnte bei seinen Feldzügen wohl auf fünf bis sechs Legionen plus Hilfstruppen zurückgreifen, von denen ein Teil aber an der Rheingrenze belassen werden musste (Bleicken 2010, S. 577).
- 27: Welwei 1986, S. 128; Kehne 1989, S. 92-93.
- 28: Tac. Germ. 34, 2; Suet. Claud. 1, 2; Cass. Dio 54, 32, 2f.; vgl. Strab. 7, 1, 3; Plin. nat. 4, 97.
- 29: Cass. Dio 54, 33; Schnurbein 1981, S. 19-21; Kühlborn 1995, S. 103-104; Wiegels 2008, S. 58; Bleicken 2010, S. 579.
- 30: Bleicken 2010, S. 579.
- 31: Kienast 1999, S. 365.
- 32: Wolters 2011, S. 44-45.
- 33: Kehne 2002, S. 312.
- 34: Cass. Dio 54, 36, 1.
- 35: Cass. Dio 54, 36, 2f.; Kehne 2002, S. 313.
- 36: Cass. Dio 55, 1, 3f.; Suet. Claud. 1, 2; Strab 7, 1, 3 p. 291C.
- 37: Vell. 2, 97, 4; Cass. Dio 55, 6, 5; 8, 2.
- 38: Cass. Dio 55, 9.
- 39: Die Ursprünge dieser Auseinandersetzung finden sich wieder bei Mommsen 1919, S. 107, der von einer germanischen Provinz bis zum Fall Alisos 9 n. Chr. ausgeht, und Wilcken 1932, S. 233 Anm. 2, der die Existenz einer Provinz komplett abgelehnt hat.
- 40: Vell. 2, 97, 4.
- 41: Cassiod. chron. a. 746.
- 42: Bleicken 2010, S. 582.
- 43: Christ 1977, S. 191; Gruen 1996, S. 182; Wiegels 2008, S. 59.
- 44: Eck 2004, S. 14; vgl. Kehne 2002, S. 320 und das auffällige Fehlen Germaniens bei der Aufzählung der Provinzen in R. Gest. div. Aug. 5, 10. Einzuwenden wäre jedoch, dass Velleius bei einem solchen Versuch der Vertuschung wohl eher komplett auf eine Erwähnung einer fast eroberten Provinz verzichtet und eine weniger verfängliche Formulierung (wie etwa die des Aufidius Bassus) gewählt hätte.
- 45: Flor. epit. 2, 30, 26.
- 46: Flor. epit. 2, 30, 29.
- 47: Flor. epit. 2, 30, 22; Christ 1977, S. 192.
- 48: Christ 1977, S. 193.
- 49: Johne 2006, S. 109.
- 50: Wolters 1990, S. 171.
- 51: Dagegen Wolters 1990, S. 165; Kienast 1999, S. 363. Andere rechtsrheinische Lager wie Augsburg-Oberhausen und Haltern lassen sich auf eine spätere Entstehungszeit datieren (Kühlborn 1995, S. 21, 98; Wolters 1999, S. 593).
- 52: Schnurbein 1981, S. 22-23; Kühlborn 1982; Lehmann 1989, S. 221; Wolters 1999, S. 592-593.
- 53: Wiegels 2008, S. 57.
- 54: Kehne 2002, S. 313.
- 55: Cass. Dio 55, 6, 2. Das Privileg von foedera gönnte er ihnen dabei aber nicht (Kehne 1989, S. 180-181; Bleicken 2010, S. 582).
- 56: Strab. 7, 1, 3 p 290C; Tac. ann. 12, 39, 2; Suet. Aug. 21, 1; Suet. Tib. 9, 2; Eutr. 7, 9, 1; (Ps.-)Aur. Vict. epit. Caes. 1, 7; Oros. 7, 21, 24; vgl. R. Gest. div. Aug. 32 und Cass. Dio 55, 6, 2f.
- 57: Deportation: Rüger 1968, S. 9-10, 25; Landgesuch: Wolters 1990, S. 177.
- 58: Tac. ann. 1, 57, 2.
- 59: Wolters 2011, S. 47.
- 60: Becker 2003, S. 338; 2007; 2008; 2010; Becker/Rasbach 2007; Rasbach 2010; Schnurbein 2005.
- 61: Rothenhöfer 2003; Eck 2004; 2015, S. 26-28; Rothenhöfer/Bode 2015, S. 313-326.
- 62: Vgl. Zon. 10, 37 bei Cass. Dio 56, 22.
- 63: Vell. 2, 117, 3f.; Flor. 2, 30, 31; Cass. Dio 56, 18, 3f.
- 64: Vell. 2, 120, 2; 121, 1; 122, 2; Cass. Dio 56, 25, 2; Tac. ann. 1, 61-69.
- 65: Kienast 1999, S. 374-375. Bezeichnenderweise befand sich aber die kaiserliche Finanzverwaltung (auch nach der domitianischen Provinzgründung) in Augusta Treverorum (Trier), der Provinzhauptstadt der Gallia Belgica.
- 66: Tac. ann. 1, 31-45.
- 67: Legionslager befanden sich (von Norden nach Süden) in Xanten (13/12 v. Chr. bis zweite Hälfte 3. Jahrhundert), Neuss (circa 20-15 v. Chr. bis zweite Hälfte 3. Jahrhundert), Köln (14 bis circa 35 n. Chr.), Bonn (43 n. Chr. bis zweite Hälfte 3. Jahrhundert) und Mainz (13/12 v. Chr. bis Mitte 4. Jahrhundert). Auxiliar- und Reiterlager befanden sich in Kalkar, Moers-Asberg, Krefeld, Andernach, Koblenz, rechtsrheinisch gelegen: Wiesbaden, Hofheim, Höchst und Gernsheim, weiterhin in Worms und Speyer.
- 68: Gilhaus, Lennart, Romanisierung im Rheinland, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/romanisierung-im-rheinland/DE-2086/lido/5b0541652102f3.51051923; Biller, Frank, Die Matronenverehrung in der südlichen Germania inferior, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/kultische-zentren-und-die-matronenverehrung-in-der-suedlichen-germania-inferior/DE-2086/lido/57d11da75eb178.97404476
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Albrecht, Janico, Die Zeit der römischen Eroberungen. Von den gallischen Feldzügen Caesars bis zur Aufgabe rechtsrheinischer Ambitionen unter Kaiser Tiberius (55 v. Chr.-16 n. Chr.), in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-zeit-der-roemischen-eroberungen.-von-den-gallischen-feldzuegen-caesars-bis-zur-aufgabe-rechtsrheinischer-ambitionen-unter-kaiser-tiberius-55-v.-chr.-16-n.-chr./DE-2086/lido/5e85d06aa7dc12.26940678 (abgerufen am 03.10.2024)