„Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945)
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1. Eugenik vor 1933
In die Psychiatrie eingewiesene Männer und Frauen waren während der NS-Herrschaft von Anfang an in besonderer Weise bedroht. Denn für die Nationalsozialisten galten psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger von Erbkrankheiten, die ausgemerzt werden sollten. Als die Nationalsozialisten 1933 an die Schaltzentralen der Macht gelangten, fanden sie einen vom Preußischen Landesgesundheitsrat 1932 ausgearbeiteten Entwurf vor, den sie noch verschärften und der am 14.7.1933 mit Wirkung zum 1.1.1934 als „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" Rechtskraft erlangte.
Tatsächlich hatte es in der Weimarer Republik Überlegungen gegeben, die Fortpflanzung von psychisch Kranken und geistig Behinderten einzuschränken. Dies ist aber auf keinen Fall – um einem weit verbreiteten Irrtum entgegenzutreten – Indiz für eine gleichsam zeitimmanente, geradezu zwangsläufige Entwicklung. Im Gegenteil waren die Gegenströmungen in der Weimarer Republik stark genug, um die Vorstellungen der Sterilisations- und „Euthanasie"-Befürworter nicht Gesetzeskraft erlangen zu lassen.
Ähnliches gilt für die meisten anderen Staaten. In Großbritannien lehnte beispielsweise 1936 das Unterhaus einen auf die Legalisierung der Euthanasie zielenden Gesetzentwurf ab. Dennoch sollen die Ausnahmen nicht unerwähnt bleiben: Im Schweizer Kanton Waadt wurde bereits im Jahr 1929 das erste Gesetz zur eugenischen Zwangssterilisation in Europa erlassen. Hier hatte man auf Entwicklungen in Amerika reagiert. 1928 war im kanadischen Alberta ein Gesetz zur Sterilisierung geistig Behinderter in Kraft getreten. Alberta schloss sich damit einer Reihe von Staaten der USA an, die seit 1896 in unterschiedlicher Weise die Fortpflanzung Kranker und Behinderter einzuschränken suchten. In Skandinavien fand diese Entwicklung besonderen Widerhall. In Dänemark traten 1929 „eugenische", also auf die Vererbung guter Erbeigenschaften angelegte gesetzliche Maßnahmen in Kraft, es folgten bis 1938 Schweden, Norwegen, Finnland, Island und Lettland.
Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlichen Regelungen und der tatsächlichen Vorgehensweise. Patienten psychiatrischer Anstalten wurden auch ohne klare gesetzliche Regelungen vielfach sterilisiert. Besonders gut ist das für die Schweiz dokumentiert, wo eine entsprechende Praxis um 1890 von der Klinik Burghölzi bei Zürich ausging.
2. Zwangssterilisierungen im Rheinland nach den Bestimmungen des „Dritten Reichs"
Wer an als erblich bedingt eingestuften Erkrankungen oder Behinderungen litt, konnte nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" am 1.1.1934 von „Erbgesundheitsgerichten" zu einer Sterilisation gezwungen werden. Der Katalog der Sterilisationsgründe umfasste angeborenen „Schwachsinn", „Schizophrenie", zirkuläres (manisch-depressives) „Irresein", „erbliche Fallsucht" (Epilepsie), „erblichen Veitstanz" (Corea Huntington), „erbliche Blindheit", „erbliche Taubheit" und schwere körperliche Missbildung; er wurde 1936 um schweren Alkoholismus ergänzt.
Frauenkliniken und chirurgische Kliniken, aber auch Krankenhäuser mit wenigstens einer dieser Abteilungen wurden zu einem Hauptschauplatz der scheinlegalen nationalsozialistischen Verbrechen. Ein Runderlass des Ministeriums des Innern vom 16.10.1934 bestimmte für Rheinland und Saarland die folgenden „Krankenanstalten zur Durchführung des chirurgischen Eingriffs des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses":
Regierungsbezirk Koblenz
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Städtische Krankenanstalten Kemperhof, Koblenz
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Krankenhaus des Evangelischen Stiftes St. Martin, Koblenz
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Elisabeth-Krankenhaus Koblenz
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Diakonieanstalt Bad Kreuznach
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Krankenhaus des Vaterländischen Frauenvereins vom Roten Kreuz, Neuwied
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Evangelisches Krankenhaus Kirchen/Sieg
Regierungsbezirk Düsseldorf
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Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau
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Provinzialhebammenlehranstalt und Frauenklinik Wuppertal-Elberfeld (nur Frauen)
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Städtisches Krankenhaus Velbert
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Städtisches Krankenhaus Wesel
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Städtisches Krankenhaus Remscheid-Lennep
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Städtisches Krankenhaus Budde-Stiftung Burscheid (nur Männer)
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Städtisches Krankenhaus Neuss
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Städtisches Krankenhaus Rheydt
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Städtische Krankenanstalten Krefeld-- Städtische Krankenanstalten Remscheid
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Städtische Krankenanstalten Solingen
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Städtische Krankenanstalten Wuppertal-Elberfeld
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Städtische Krankenanstalten Wuppertal-Barmen
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Städtische Krankenanstalten Wuppertal-Ronsdorf
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Städtische Krankenhaus Hanielstift Duisburg-Ruhrort
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Städtische Krankenanstalten Essen
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Städtische Frauen- und Kinderklinik Duisburg (Keetmann-Stiftung)
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Evangelisches Krankenhaus Kettwig
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Evangelisches Krankenhaus Dinslaken
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Evangelisches Krankenhaus Ratingen
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Evangelisches Krankenhaus Langenberg
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Evangelisches Krankenhaus Mettmann
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Evangelisches Krankenhaus Herminghaus-Stift Wülfrath
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Evangelisches Krankenhaus Duisburg-Meiderich (Kaiser-Wilhelms-Krankenhaus)
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Evangelisches Krankenhaus Duisburg-Beeck
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Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf
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Evangelisches Krankenhaus Essen (Huysten-Stiftung)
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Evangelisches Krankenhaus Essen-Steele
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Evangelisches Krankenhaus Essen-Werden
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Evangelisches Krankenhaus Essen-Borbeck
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Evangelisches Krankenhaus Bethesda, München-Gladbach
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Evangelisches Krankenhaus Krefeld (Johanniterheim)
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Evangelisches Krankenhaus Mülheim/Ruhr
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Evangelisches Krankenhaus Oberhausen
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Krankenhaus Bethanien, Moers
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Berta-Krankenhaus, Rheinhausen
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Johannisstift Hückeswagen
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Krankenhaus Bethesda, Duisburg-Hochfeld
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Krankenhaus Bethesda, Solingen
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Evangelisches Krankenhaus Morian-Stift, Duisburg-Hamborn
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Luisen-Krankenhaus, Düsseldorf
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Diakonissen-Krankenhaus Düsseldorf-Kaierswerth
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Wöchnerinnenheim mit gynäkologischer Abteilung Düsseldorf (nur Frauen)
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Kruppsche Krankenanstalten, Essen
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Knappschaftskrankenhaus, Essen-Steele
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Allgemeines Krankenhaus, Viersen
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Johanniter-Krankenhaus, Oberhausen-Sterkrade
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Diakonissenanstalt und Krankenhaus Bethesda und Hospital des Vaterländischen Frauenvereins vom Roten Kreuz, Wuppertal-Elberfeld
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Privatklinik Dr. Pipo, Wuppertal-Oberbarmen
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Allgemeine Krankenanstalten Düsseldorf (zugleich Universitätsanstalt)
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Evangelisches Krankenhaus Köln
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Evangelisches Krankenhaus Waldbröl
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Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach
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Städtisches Krankenhaus Gummersbach
Regierungsbezirk Aachen
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St.-Elisabeth-Krankenhaus Mechernich
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Städtisches Krankenhaus Aachen
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Städtisches Krankenhaus Jülich
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Städtische Krankenanstalten Düren
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Städtische Krankenanstalten Heinsberg
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Luisen-Hospital Aachen
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Knappschaftskrankenhaus Bardenberg
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Krankenhaus Forststraße, Aachen
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Krankenhaus Emmichstraße, Aachen
Regierungsbezirk Trier
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Kreiskrankenhaus Saarburg (nur Männer)
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Kreiskrankenhaus Wittlich (nur Männer)
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Evangelisches Krankenhaus Trier
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Städtisches Krankenhaus Baumholder
Saarland
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Staatliches Landeskrankenhaus Homburg/Saar
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Heil- und Pflegeanstalt Merzig/Saar (keine „Schwangerschaftsunterbrechungen")
Universitätskliniken
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Frauenklinik Bonn (nur Frauen)
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Frauenklinik der Universität, Köln-Lindenthal (nur Frauen)
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Allgemeine Krankenanstalten Düsseldorf
Während die oben aufgeführten Krankenanstalten die Operationen auf konventionelle Weise vornahmen, war es einigen Instituten und Ärzten erlaubt, „zur Durchführung von Unfruchtbarmachungen" eine „Strahlenbehandlung" einzusetzen (Art. 3 der 5. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 25.2.1936). Im Rheinland waren folgende Ärzte ermächtigt:
Regierungsbezirk Koblenz
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Dr. Chantraine, Röntgenheilanstalt der Vereinigung der Krankenkassen von Betzdorf, Betzdorf
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Dr. Maring, Röntgenanstalt der AOK, Koblenz
Regierungsbezirk Düsseldorf
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Prof. Dr. Schmidt von Elmendorff, Frauenklinik der Medizinischen Akademie in Düsseldorf (Städtische Krankenanstalten)
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Prof. Dr. Hilgenberg, Frauenklinik der Städtischen Krankenanstalten, Essen
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Dr. P. Heß, Krankenhaus Bethesda, Duisburg
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Dr. Pilger, Städtische Krankenanstalten, Remscheid
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Dr. Schugt und Dr. Braun, Städtische Krankenanstalten, Solingen
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Dr. Müller-Bardey, Evangelisches Krankenhaus Bethesda, München-Gladbach
Regierungsbezirk Köln
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Dir. Prof. Dr. Naujoks, Oberarzt Prof. Dr. Kaboth, Prof. Dr. Holtermann, Dozent Dr. Wahl, Universitäts-Frauenklinik, Köln
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Dir. Prof. Dr. Grashey, Röntgen- und Lichtinstitut der Universität, Köln
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Prof. Dr. Siebke, Universitäts-Frauenklinik, Bonn
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Prof. Dr. Janker, Röntgeninstitut der Chirurgischen Universitätsklinik, Bonn
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Dr. Teschendorf, Strahleninstitut der AOK, Köln
Regierungsbezirk Aachen
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Chefarzt Dr. Möhlmann, Städtisches Krankenhaus, Aachen
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Chefarzt Dr. Irle, Oberarzt Dr. Lawaczeck, Röntgen- und Lichtheilinstitut des Krankenkassenverbandes im Regierungsbezirk Aachen, Aachen
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Dr. Kreuzwald, Röntgeninstitut Dr. Kreuzwald, Aachen
Saarland
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Prof. Dr. Dietlen, Landeskrankenhaus Homburg/Saar
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Dr. Erbsen, Bürgerhospital Saarbrücken
Auffallend ist, dass sich Krankenhäuser katholischer Trägerschaft der Teilnahme an den Zwangsmaßnahmen entziehen konnten. Katholische Ärzte waren freilich involviert. So hat Ludwig Hermeler bekannt gemacht, dass die Operationen an 96 Männern und 29 Frauen in der Anstalt Bedburg-Hau von einem Chirurgen namens Zillekens ausgeführt wurden; er war Chefarzt im katholischen St. Antonius-Hospital in Kleve.
Einige der sterilisierten Patienten sind bei den Operationen gestorben. Die reichsweite Todesrate konnte bislang nicht genau bestimmt werden. Die niedrigsten Schätzungen liegen bei 1, die höchsten bei 5 Prozent. Für das gesamte Deutsche Reich geht man von etwa 350.000 bis über 400.000 Sterilisierten aus; diese Zahlen bedeuten zwischen 3.500 und 20.000 Todesopfer.
Die Unfruchtbarmachung beantragen konnten nach dem Wortlaut des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" die Betroffenen selbst, gegebenenfalls deren gesetzliche Vertreter, beamtete Ärzte sowie „für die Insassen einer Kranken-Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt der "Anstaltsleiter". Die Anträge mussten bei „Erbgesundheitsgerichten" eingereicht werden. Diese neuen Institutionen waren den Amtsgerichten angegliedert, die sich am Sitz eines Landgerichts befanden. Das Erbgesundheitsgericht entschied in nichtöffentlichen Verfahren. Ihm stand ein Amtsrichter vor, den ein beamteter und ein weiterer Arzt berieten. Gegen die Entscheidung des Erbgesundheitsgerichts konnte Beschwerde eingelegt werden. Über eine solche entschied das Erbgesundheitsobergericht endgültig. Die Erbgesundheitsobergerichte waren den Oberlandesgerichten angegliedert, hatten im Rheinland also ihren Sitz in Düsseldorf und Köln.
3. Zwangssterilisierungen aus Gründen der Hautfarbe
Die eugenischen Maßnahmen der Nationalsozialisten waren rassistisch begründet. „Rasse" ist ein wissenschaftlich kaum zu definierender Begriff, weil Menschen unterschiedlicher Hautfarbe genetisch enger verwandt sein können als Menschen gleicher Hautfarbe. „Rassismus" beschreibt die Diskriminierung eines Menschen aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes, des „Phänotyps". In der Terminologie der Nationalsozialisten war von „Aufrassung" die Rede, indem kranke, behinderte oder aus anderen Gründen nicht der gewünschten Norm entsprechende Menschen von der Fortpflanzung ausgeschlossen wurden („negative Eugenik") beziehungsweise als ideale Deutsche angesehene Menschen jenseits überkommener moralischen Wertvorstellungen zur Fortpflanzung motiviert wurden („positive Eugenik").
In diese nationalsozialistische Ideologie passten keine Deutschen dunkler Hautfarbe. Diese lebten vor allem im Rheinland. Es handelte sich in der Regel um Jugendliche, die aus Verbindungen schwarzer französischer Soldaten mit deutschen Frauen während des Ersten Weltkriegs und in der nachfolgenden Besatzungszeit hervorgegangen waren. Gleichwohl war eine nichtweiße Hautfarbe auch nach den Bestimmungen des „Dritten Reichs" kein Grund für eine Zwangssterilisation. Wenn dennoch dunkelhäutige Menschen dieser Prozedur unterzogen wurden, war das selbst nach NS-Recht illegal. Deshalb entschlossen sich die Verantwortliches des NS-Regimes, für die bei der Durchsetzung ihrer Ideologie auch selbst gezogene gesetzliche Schranken selten ein Hemmnis darstellten, geheim vorzugehen.
Nach den vom Ministerialdirektor im Reichsinnenministerium Arthur Gütt (1891–1949) entwickelten Vorschlägen bildete die Gestapo eine „Sonderkommission III", der ihrerseits drei Kommissionen unterstanden, die im Einzelfall über Sterilisierungen zu entscheiden hatten. Notwendiger Schriftverkehr wurde per Einschreiben abgewickelt, was die Geheimhaltung erleichterte. Die jeweiligen Schriftstücke waren in der Regel nochmals „geheim" gestempelt. Diese Vorgehensweise machte den Beteiligten, auch den involvierten Ärzten, die Illegalität ihres Handelns bewusst. Ein solcher Arzt war der Direktor der Bonner Universitätsfrauenklinik Harald Siebke (1899–1964). Der Historiker Reiner Pommerin (geboren 1943) hat schon 1979 einen Fall exakt dokumentiert, in dem Siebke die ärztliche Rolle übernahm.
In den erhalten gebliebenen Akten des Reichsministeriums des Innern findet sich die Akte der C. M. B. aus Koblenz. Die am 7.4.1922 in Koblenz geborene B. war 15 Jahre alt, als Harald Siebke sie im Juni 1937 operierte. Mit einem formalisierten, von Siebke per Hand als „geheim" klassifizierten Schreiben teilte er am 17.6.1937 der „Sonderkommission III" folgendes mit: „Fräulein C[...] M[...] B[...], Koblenz [...] ist am 2.6.1937 in die Universitäts-Frauenklinik in Bonn aufgenommen worden. Der Beschluss der Unfruchtbarmachung hat mir vorgelegen. Bei der Operation wurde ein Keilausschnitt aus beiden Eileitern vorgenommen, die Stümpfe wurden in eine Tasche des Bauchfells versenkt. Die Operation und die Heilung sind ganz glatt verlaufen. Bei der Entlassung war der Leib weich, nicht schmerzhaft, die Wunde fest verheilt. Nach diesem glatten Verlauf sind irgendwelche Gesundheitsstörungen nicht zu erwarten. Fräulein B[...] wurde am 14. Juni 1937 durch das Jugendamt Koblenz abgeholt. Prof. Dr. Siebke".
B. wurde operiert, ohne dass sie krank gewesen wäre. Die Begründung der Koblenzer Kommission III für die „Unfruchtbarmachung" lautete allein, B. sei „Abkömmling eines Angehörigen der farbigen ehemaligen Besatzungstruppen" und weise „eindeutig entsprechende Merkmale auf". B. galt als „Rheinlandbastard" und fiel damit der geheimen Sonderaktion der Gestapo zum Opfer.
Insgesamt wurde die Zahl der Betroffenen von den Nationalsozialisten auf über 500 bis 600 geschätzt. Wie viele von ihnen sterilisiert wurden, lässt vor allem aufgrund der lückenhaften Aktenüberlieferung nicht sicher feststellen. Die diffuse nationalsozialistische Politik gegenüber Nichtweißen ist auch auf anderen Feldern zu beobachten. So wurden zwar mindestens 3.000 schwarze Soldaten im Zuge des Westfeldzugs der Wehrmacht vorsätzlich ermordet, doch war das Vorgehen der Deutschen uneinheitlich und nicht durch Gesetz oder militärischen Befehl geregelt.
4. Die NS-„Euthanasie"
Während die Zwangssterilisierungen weitgehend scheinlegal nach den öffentlich bekannten Gesetzen des NS-Staates erfolgten und auf keinen breiten Widerstand stießen, scheiterte in den dreißiger Jahren eine Propaganda, die auf die Tötung von Menschen mit Behinderungen zielte. Wohl auch deshalb fanden die Tötungen, die mit dem beschönigenden, aus dem Griechischen stammenden Begriff „Euthanasie" (eu = gut; thanatos = Tod) bezeichnet werden, im Schatten des Krieges und ohne gesetzliche Grundlage statt. Erhalten geblieben ist ein auf den Kriegsbeginn rückdatierter „Führerbefehl" Adolf Hitlers (1889–1945), in dem in wiederum beschönigender Sprache der „Chef der Kanzlei des Führers", Philipp Bouhler (1899–1945), und der chirurgischen Begleitarzt Hitlers, Karl Brandt (1904–1948), beauftragt wurden, Ärzte zu bestimmen, die „unheilbar Kranken" den „Gnadentod" gewähren durften.
Insgesamt fielen der „Euthanasie" den Erhebungen von Heinz Faulstich zufolge mehr als 216.400 Menschen zum Opfer, davon über 5.000 in der „Kindereuthanasie", 70.273 in der T 4-Aktion, und über 20.000, vielleicht sogar 30.000 in der KZ-Häftlinge betreffenden „Sonderbehandlung 14f13", die meisten aber außerhalb dieser Aktionen. Akut bedroht waren in der Rheinprovinz 24.000 Menschen, die sich ungefähr zur Hälfte in den sieben Heil- und Pflegeanstalten des gleichgeschalteten Provinzialverbands der Rheinprovinz und in den zahlreichen anderen, überwiegend kirchlichen Anstalten befanden. Der Provinzialverband wies in der Regel auch diesen anderen Anstalten die Psychiatriepatienten zu.
5. Die „Kindereuthanasie"
Anlass für die Tötung von etwa 5.000 Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 21 Jahren reichsweit war ein Brief, in dem Hitler gebeten wurde, einem behinderten Neugeborenen den „Gnadentod" zu gewähren. Hitler ließ seinen Begleitarzt Karl Brandt den Fall vor Ort untersuchen. Bald darauf wurde das Kind in der Leipziger Universitätskinderklinik getötet. In der Folge dieses Falls erging am 18.8.1939 ein streng vertraulicher Runderlass des Reichsinnenministeriums, nach dem Kinder mit „schweren angeborenen Leiden" wie „Idiotie", Mikrozephalie, Hydrozephalus, Missbildungen und Lähmungen den zuständigen Gesundheitsämtern von Hebammen und Ärzten zu melden seien. Nach den Forschungen Udo Benzenhöfers (geboren 1957) gingen bis zum Ende des NS-Regimes etwa 100.000 entsprechende Meldungen ein, die von den Gesundheitsämtern an den neuen, de facto der Kanzlei des Führers unterstehenden „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden" weitergeleitet wurden. Etwa ein Fünftel dieser Meldungen gelangte an die drei Gutachter des „Reichsausschusses". Diese entschieden, ob ein Kind fortan unbehelligt blieb („keine weiteren Maßnahmen"), in eine der knapp 30 „Fachabteilungen", die in der Regel psychiatrischen Anstalten angegliedert waren, zur „Beobachtung" eingeliefert, oder in einer solchen „Fachabteilung" sofort getötet („Behandlung") werden sollte. Die Tötung erfolgte in der Regel mit dem Schlafmittel Luminal.
Als nachgewiesen gelten 31 „Kinderfachabteilungen". Davon lag im Rheinland nur eine, und zwar in der Heil- und Pflegeanstalt in Waldniel-Hostert. Bei diesem Haus handelte es sich um eine Nebenstelle der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Süchteln auf dem Gebiet der heutigen Stadt Viersen. Wohl etwa im März 1942 begannen in Waldniel, das heute zu Schwalmtal (Niederrhein) gehört, die Tötungen. Von dem dortigen Abteilungsarzt Hermann Wesse (1912-1989) ist bekannt, dass er Kontakte zur Bonner Jugendpsychiatrie pflegte. Dies hat zu der Vermutung geführt, auch in Bonn habe es eine Kinderfachabteilung gegeben. Hierfür haben sich aber keinerlei Belege gefunden.
In Waldniel-Hostert wurde zum Zweck der Tötungen das ehemalige Schutzengelhaus der franziskanischen Klosteranlage umgebaut. Hier war Platz für etwa 200 Betten. Als Arzt übernahm zunächst Georg Renno (1907–1997) die Verantwortung. Zuvor in der Tötungsanstalt Hartheim tätig, sorgte er in Waldniel für eine klare ideologische Ausrichtung. Überliefert ist ein Brief Rennos vom 23.2.1942, in dem er die Vorgesetzten in Süchteln erfolgreich bat, die Pflegerin Anna Dratner aus Waldniel abzuziehen. Es sei „anzunehmen", dass die Pflegerin „über die in der Kinderabteilung durchzuführenden Aufgaben im Bilde ist". Weiter heißt es in dem Schreiben: „Trotzdem und trotz der Tatsache, dass sie seit längerer Zeit Parteigenossin ist, hat sie sich gegen die hier durchzuführenden Maßnahmen in direkt feindseliger Weise geäußert, indem sie im Verlauf des erwähnten Gespräches befriedigt erklärte, dass Herr von Galen das Volk diesbezüglich aufgeklärt habe."
Recht detaillierte Aussagen über das Geschehen hat Rennos Nachfolger, der aus Andernach stammende Hermann Wesse gemacht. Zunächst stand der unerfahrene Wesse noch unter der Aufsicht von Hans Aloys Schmitz (1899–1973), dem in Bonn tätigen ärztlichen Leiter der „Rheinischen Kinderanstalt für seelisch Abnorme" und der „Rheinischen Landesklinik für Jugendpsychiatrie".
1948 gab Wesse vor dem Schwurgericht Düsseldorf zu, in den neun Monaten seiner Tätigkeit in der „Kinderfachabteilung" mit Hilfe von zwei Krankenschwestern 30 behinderte Kinder durch die Gabe des Schlafmittels Luminal getötet zu haben. Nach seiner eigenen Darstellung hat Renno die Kinder untersucht, die Befunde festgehalten und für den Reichsausschuss verwertbare Diagnosen angefügt. Bei Fällen von „Schwachsinn" schweren Grades schrieb er beispielsweise: „Das Kind ist nicht bildungsfähig". Dies kam einem Todesurteil gleich, das in der beschönigenden Sprache des Reichsausschusse so lautete: „Das Kind ist der Therapie zuzuführen und Sie haben uns von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen."
Die zur Tötung bestimmten Kinder und Jugendlichen bekamen zunächst jeweils drei bis fünf Luminal-Tabletten. Sie schliefen ein und erhielten unmittelbar nach dem Erwachen wiederum die gleiche Dosis Luminal. Schließlich wurden sie bewusstlos, litten unter Atemnot, begannen zu röcheln und starben je nach Konstitution nach drei bis acht Tagen. Andere Kinder ließ man über Monate langsam verhungern, wie überlieferte Gewichtskarten belegen. Angehörige erhielten die Todesnachrichten unter Angabe falscher Erklärungen. Oft war von plötzlichen Erkrankungen wie Lungenentzündung die Rede.
Anfang Juli 1943 wurde die Tötungsabteilung aufgelöst, weil hier in der Anstalt wegen der zunehmenden Luftangriffe ein „Ausweichkrankenhaus“ entstehen sollte. Die verbliebenen 183 Kinder und Jugendlichen wurden in fünf andere Häuser gebracht, nach Görden, Uchtspringe, Lüneburg, Ueckermünde und Ansbach. Das im baldigen Tod mündende Schicksal einiger dieser Jungen und Mädchen ist von Andreas Kinast dokumentiert worden. Insgesamt starben während des Bestehens der „Kinderfachabteilung" in Waldniel-Hostert 99 Kinder und Jugendliche, zwei unter Renno, 91 unter Wesse und sechs in einer Übergangszeit, als Wesses Ehefrau Hildegard (1911-1997) die Verantwortung vor Ort trug. Wie viele rheinische Opfer der „Kindereuthanasie" in Häusern außerhalb der Rheinprovinz getötet wurden, ist bislang nicht ermittelt worden.
Wesse wechselte in die Landesheilanstalt Uchtspringe (Sachsen-Anhalt), wo die Tötungen bis 1944 fortgesetzt wurden. 1947 wurde Wesse in Idstein/Taunus zum Tode, 1948 in Düsseldorf zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und 1965 wegen Haftunfähigkeit entlassen. Renno verließ Waldniel noch in der ersten Jahreshälfte 1942 aufgrund einer offenen Lungentuberkulose. Ein Jahr später wurde er wieder in Hartheim tätig. 1961 begann das juristische Verfahren gegen ihn, 1975 wurde es wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt. Renno starb 1997.
6. Die Aktion T 4
Wie im Falle der so genannten „Kindereuthanasie" wurde die Rheinprovinz auch von der Menschen jeden Alters betreffenden Aktion T 4 „nur gestreift" (Heinz Faulstich). Diese nach der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 benannte Tötungsmaßnahme begann hier Ende April 1941, also erst knapp vier Monate vor dem Abbruch und etwa 16 Monate nach dem Beginn der akuten Phase. Gleichwohl wurden im Rahmen dieser Tötungsaktion mindestens 1.951 Anstaltspatienten aus der Rheinprovinz ermordet. Diese verhältnismäßig geringe Zahl von Opfern ist wohl auf organisatorische Erwägungen zurückzuführen. Die Annahme, der ärztliche Dezernent der Provinzialverwaltung Walter Creutz habe in widerständiger Absicht die „Euthanasie" verzögert, gilt als widerlegt.
Die Trennung von Kinder einerseits und Erwachsene andererseits betreffende „Euthanasieaktionen" ist insofern irreführend, als auch im Rahmen der Aktion T 4, die gemeinhin zur „Erwachseneneuthanasie" gezählt wird, wohl mehr als 4.000 Menschen unter 21 Jahren getötet worden sind. Auch ist die zeitliche Abfolge so eindeutig nicht, wissen wir doch von ansteigenden Sterbeziffern in Anstalten für erwachsene Psychiatriepatienten schon deutlich vor 1939 und auch von gezielten Tötungen im westfälischen Marsberg 1936. Der Massenmord an geistig kranken Erwachsenen begann 1939. Von Kriegsbeginn bis Mitte 1940 schätzt Udo Benzenhöfer die Zahl der Tötungen in den Anstalten der so genannten Ostgaue auf 10.000, oft durch Erschießungskommandos der SS, aber auch durch stationäre Gaskammern (Fort VII in Posen, zumindest November/Dezember 1939) und mobile Gaswagen. Doch nicht nur in den von der Wehrmacht besetzten Ostgebieten setzte mit dem Krieg ein massenhafter Patientenmord ein. Denn schon während der Planungen zur „Kindereuthanasie" waren in der Kanzlei des Führers Überlegungen zur Tötung erwachsener Psychiatriepatienten angestellt worden.
Auf der Grundlage von Hitlers rückdatierten, wohl Ende Oktober 1939 verfassten Geheimbefehl kam es noch 1939 zur Gründung von Tarnorganisationen, in denen der Massenmord organisiert wurde. Im April 1940 wurde die Villa Berliner Tiergartenstraße 4 zu einer Zentrale, die das reichsweite Begutachtungsverfahren organisierte. Über Leben und Tod entschieden etwa 40 auf ganz Deutschland verteilte Ärzte, die Meldebögen aus den Heil- und Pflegeanstalten begutachteten. In der Praxis war die Arbeitsfähigkeit der Menschen das wichtigste Selektionskriterium. Mit einem einzelnen Meldebogen befassten sich jeweils drei Gutachter, die ein Pluszeichen für Tötung, ein Minuszeichen für Verschonung und ein Fragezeichen für offene Fälle notierten. Die letzte Entscheidung lag bei einem Obergutachter. Auf dieser Basis erstellte die Gemeinnützige Kranken-Transport-GmbH (Gekrat), eine der erwähnten Tarnorganisationen, Transportlisten. Auf diesen wurden die Namen derjenigen verzeichnet, die mit grauen Bussen – oft über Zwischenstationen – in eine der Tötungsanstalten verbracht werden sollten. Vernichtungszentren waren Grafeneck (bei Reutlingen, Januar bis Dezember 1940), Brandenburg (Januar bis September 1940), Hartheim (bei Linz/Oberösterreich, ab Mai 1940), Sonnenstein (bei Pirna/Sachsen, ab Juni 1940), Hadamar (an der Lahn, ab Januar 1941) und Bernburg (an der Saale, ab September 1940).
Nach dem Eintreffen der Betroffenen in einer der Vernichtungsanstalten wurden sie in der Regel sofort in einen vermeintlichen Duschraum geführt und dort mit Kohlenmonoxyd vergiftet. Nachdem mehr als 70.000 Menschen auf diese Weise getötet worden waren, ließ Hitler die Aktion T 4 am 24.8.1941 abbrechen. Als ausschlaggebend gilt dafür primär die Unruhe in der Bevölkerung, die durch die Verbreitung der Predigten Graf Galens entstanden war, und die „krisenhafte Situationsbewertung" (Winfried Süß) durch Goebbels. Dieses Beispiel zeigt, dass das NS-Regime durchaus zurückwich, wenn es „gesellschaftlich verankerten Widerstand gegen die Krankenmorde" (Winfried Süß) vermutete. Ähnliches war im kleinen Maßstab bereits Ende 1940 in Grafeneck geschehen. Hier wurde das Morden 1940 eingestellt, weil eine deutliche Unruhe in der örtlichen Bevölkerung aufgekommen war.
In der Rheinprovinz wurde keine Tötungsanstalt eingerichtet. Der Name der hessischen Stadt Hadamar an der Lahn stand aber in weiten Teilen des Rheinlands für die Gefahr, die geistig Behinderten und psychisch Kranken drohte. Die für die Tötung vorgesehen Personen aus den rheinischen Heil- und Pflegeanstalten kamen in der Regel nicht direkt nach Hadamar, sondern zunächst in die Zwischenanstalten Andernach/Rhein und Langenfeld-Galkhausen. Dabei war Andernach für die südliche und Galkhausen für die nördliche Rheinprovinz zuständig. In den Zwischenanstalten konnten ausgewählte Personen nochmals untersucht und zurückgehalten werden, doch waren dies sicher Ausnahmen. Bisweilen verblieben die Menschen nur eine Nacht im Zwischenlager. Dies ist beispielsweise für einen am 10.2.1941 von Bonn nach Andernach verbrachten Transport von Juden dokumentiert, der bereits einen Tag später nach Hadamar gelangte.
Neben diesem geordneten Verfahren gab es immer wieder besondere Maßnahmen. So beanspruchte im November 1939 die Wehrmacht Teile der Provinzial-Heil-und Pflegenanstalt Bedburg-Hau nahe Kleve für ein Heereslazarett. 356 der etwa 3.300 Patienten wurden daraufhin in Anstalten der Provinz Hannover verlegt. Als zudem ein Marinereservelazarett errichtet werden sollte, die eigentliche T 4-Aktion in der Rheinprovinz aber noch nicht angelaufen war, kam es vom 26.2. bis 4.3.1940 zur Inspektion der Anstalt durch eine Ärztekommission unter dem Psychiater Werner Heyde (1902–1964), dessen Stellung der eines ärztlichen Leiters der T 4-Aktion gleichkam. 1.632 Bewohner der Anstalt wurden daraufhin an verschiedene Zielorte verbracht, davon viele direkt in Tötungsanstalten. Bekannt ist, dass 455 Patienten in die Tötungsanstalt Grafeneck transportiert und dort ermordet wurden. 138 der getöteten Patienten hatten den Umweg über die schwäbische Zwischenanstalt Zwiefalten nehmen müssen. Hier überlebten die einzigen zwei der insgesamt 457 aus Bedburg-Hau kommenden Menschen. Ähnlich verlief der Transport in die Tötungsanstalt Brandenburg. Von den 516 Personen mit diesem Zielort kamen 181 zuvor in die nahe Zwischenanstalt Görden. Nur aus dieser Gruppe konnten einige wenige überleben. Weitere 150 Patienten aus Bedburg-Hau gelangten zunächst in die Zwischenanstalt Waldheim/Sachsen, wo wohl einige durch Überdosierung von Medikamenten umgebracht wurden; die übrigen kamen zur Tötung ebenfalls nach Brandenburg oder nach Pirna-Sonnenstein. Zu den Eigentümlichkeiten des Vorgehens gehört es, dass im Sommer 1941 einige Räumlichkeiten in Bedburg-Hau leer standen. Daraufhin wurden im August/September 1941 138 zuvor verlegte Patienten aus ökonomischen Gründen zurückgeholt.
Schon zur Jahreswende 1939/1940 hatte der Abtransport jüdischer Anstaltspatienten begonnen. Alle nach dem 1.10.1940 aufgenommenen Juden gelangten in die jüdische Anstalt Bendorf-Sayn, von wo sie spätestens Anfang 1941 deportiert worden sind. Alle übrigen, wenn nicht schon im Rahmen anderer Transporte verlegten jüdischen Anstaltspatienten wurden bis zum 13.2.1941 in Andernach (südliche Rheinprovinz) und in (Düsseldorf-)Grafenberg (nördliche Rheinprovinz) konzentriert. Von dort gelangten sie in die Tötungsanstalten.
Die Leidenswege der meisten Psychiatrie-Patienten im „Dritten Reich" lassen sich durch vielfältige Quellenfunde heute recht detailliert nachzeichnen. Das gilt auch für die eigentliche T 4-Aktion. So weiß man zum Beispiel für Bonn, dass von Februar bis Juni 1941 aus der dortigen Anstalt 184 Personen in die Zwischenstation Andernach gebracht worden sind. Die Namen von 176 Personen mit Bezug zu Bonn finden sich heute in der Datenbank der Gedenkstätte Hadamar; darunter sind freilich auch die Namen von Personen, die nicht mit einem der Transporte von 1941 nach Hadamar gelangt sind.
Vom 13.1. bis 24.8.1941 starben insgesamt 10.113 Menschen in der Hadamarer Gaskammer. Davon kamen 1.951 direkt aus der Rheinprovinz, etwa 1.700 im Rahmen der T 4-Aktion im engeren Sinn und über 200 als Folge der Verlegungen von Bedburg-Hau in hessische Anstalten 1940.
7. „Euthanasie" nach dem August 1941
Der Stopp der Aktion T 4 führte in manchen Anstalten zu einer dramatischen Überbelegung. Bekannt ist dies besonders aus der vormaligen Zwischenanstalt Galkhausen. Zugleich beanspruchten angesichts des Luftkriegs und der damit einhergehenden Zerstörung von Unterbringungsmöglichkeiten neben der Wehrmacht immer mehr zivile Behörden die Räumlichkeiten der Heil- und Pflegeanstalten. Sie sollten verletzten und „ausgebombten" Personen zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund sind die Verlegungen der Patienten zu sehen, die am 1.3.1942 mit einem ersten, 50 Personen betreffenden Transport von Düren ins schlesische Plagwitz begannen. Es folgten Verlegungen von Gangelt an der niederländischen Grenze nach Niedernhart nahe Linz/Oberösterreich am 21.3.1942 (51 Personen), von Bonn in den Osten am 12.8.1942 (wenige Personen) und von Kloster Hoven (Zülpich) nach Hadamar (368 Personen).
Nach dem „Tausendbomberangriff" auf Köln vom 31.5.1942 dachte der NS-Gauleiter Josef Grohé offenbar daran, die Anstalt im nahen Kloster Hoven völlig aufzulösen. Konkret forderte er im November 1942 weitere 3.000 Betten. Im Januar 1943 wurde dann zwischen dem Reichsbeauftragten für die Heil- und Pflegeanstalten, Herbert Linden (1899–1945), und dem rheinischen Psychiatrie-Dezernenten Walter Creutz vereinbart, dass außerhalb des Rheinlands 1.500 Anstaltsplätze bereit gestellt würden, in die rheinische Patienten verlegt werden könnten. In der Folge fanden weitere hochrangig besetzte Besprechungen statt, so am 9.4.1943 in Essen, als die Gauleiter mit Joseph Goebbels konferierten, und als Karl Brandt im Juni 1943 das von Bomberangriffen heimgesuchte Ruhrgebiet besuchte. Brandt gilt als Hauptverantwortlicher der von ihm energisch vorangetriebenen Deportationen von Psychiatrie-Patienten, die nicht nur die Rheinprovinz, sondern auch Westfalen, Brandenburg und Hamburg betrafen. Deshalb ist gelegentlich von der „Aktion Brandt" die Rede.
Insgesamt hat es nach den Ermittlungen von Heinz Faulstich 107 Evakuierungstransporte mit insgesamt 8.077 Psychiatriepatienten aus der Rheinprovinz gegeben. Zielregionen waren vor allem Pommern (1.754) mit den Anstalten Meseritz-Obrawalde (1.578) und Ueckermünde (176), die Provinz Sachsen (1.731) mit Altscherbitz (1.008), Uchtspringe (346) und Pfafferode (377) sowie Hessen-Nassau (947) mit Hadamar (368), Eichberg (270), Idstein (39), Scheuern (160) und Weilmünster (110). Bei den Verlegungen kam es zu dramatischen Zwischenfällen. So ist überliefert, dass am 28.6.1943 ein von Grafenberg ins bayerische Ansbach geplanter Bahntransport am Kölner Hauptbahnhof bombardiert wurde. Etwa 30 der 50 Personen verbrannten.
In den Aufnahmeanstalten außerhalb des Rheinlands waren die Überlebenschancen für die Psychiatrie-Patienten gering. Zur Zeit der Weimarer Republik starben im Reichsdurchschnitt pro Jahr etwa 5 Prozent der Anstaltspatienten, im NS-Staat nach Kostreduzierungen 1936/1938 zwischen 6 und 7 Prozent der Anstaltspatienten. Nach dem Ende der Aktion T 4 und parallel zu den Deportationen aus dem Rheinland stiegen die Sterberaten massiv an. Die Todesquote lag beispielsweise in Hadamar 1942 bei 59,9 Prozent, 1943 bei 75,2 Prozent und 1944 bei 75,8 Prozent. Den Menschen wurde in vielen Fällen Nahrung vorenthalten („Hungersterben"), in manchen kam es zu gezielten Einzeltötungen durch Gift und Medikamente. Für aus Andernach in den Osten gelangte Psychiatriepatienten ist bekannt, dass in der Anstalt Kulparkow/Galizien von 250 aus Andernach Deportierten bis Kriegsende 107 gestorben waren (42,8 Prozent), in Landsberg/Warthe von 100 genau 88 (88,0 Prozent), in Lüben/Schlesien von 160 117 (73,1 Prozent) und in Meseritz von 100 42 (42,0 Prozent). Die ungewöhnlich niedrige Todesrate von Meseritz wird in der Geschichtswissenschaft angezweifelt. Insgesamt sind von den aus der Rheinprovinz nach dem Ende der T 4-Aktion Deportierten etwa 5.700 bis 6.000 Menschen gestorben.
Auch unter den im Rheinland zurückgebliebenen Anstaltspatienten stieg die Sterberate. Dass sie dennoch auf einem niedrigeren Niveau verblieb, wird auf die Selektionskriterien zurückgeführt. Die arbeitsfähigen, körperlich gesunden und heilbaren Patienten hatten die Anstaltsleitungen behalten wollen, die übrigen deportieren lassen. Die folgenden Zahlen beruhen in erster Linie auf den Ermittlungen des Psychiatriehistorikers Heinz Faulstich. Sie basieren teilweise auf Schätzungen und Rundungen. Dennoch wird deutlich, dass den Tötungen durch Verhungernlassen, Giftspritzen und falschen Medikamentengaben in der Rheinprovinz deutlich mehr Menschen zum Opfer gefallen sind als der „Kindereuthanasie" und der Aktion T 4.
In der Provinzialanstalt (Langenfeld-)Galkhausen waren von 1940 bis 1943 zum Jahresanfang knapp 1.400 Patienten untergebracht, 1944 nach den Deportationen 677. Die Sterberate vor 1939 lag in Galkhausen höher als im Reichsdurchschnitt, bei knapp 10 Prozent. Nun, von 1940 und 1944, lagen die Werte zwischen 11,9 Prozent im Jahr 1941, als die T 4-Tötungsanstalten in Betrieb waren, und 21,2 Prozent 1942. Man kann von 660 Menschen ausgehen, die nur aufgrund der besonderen verbrecherischen Umstände der NS-Zeit ums Leben gekommen sind.
In der Provinzialanstalt (Düsseldorf-)Grafenberg waren von 1940 bis 1942 rund 1.200 Patienten untergebracht, 1943 691 und 1944 noch 603. Die Sterberate lag hier ursprünglich bei 6,6 Prozent, 1944 erreichte sie 20,8 Prozent. Es ergibt sich eine Zahl von 1.150 NS-Opfern.
Für die Provinzialanstalt Bonn hat Raimund Hillebrand nach einem anderen Verfahren errechnet, dass man hier von über 1.000 NS-Opfern ausgehen muss. Die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Bonn blieb bis Kriegsende stark belegt. Am Stichtag 29.8.1944 waren 933 Patienten registriert, weitere 100 in ein Lazarett abgegeben. 1939 hatte die Belegungsstärke bei 1.080 gelegen. Diese ungewöhnliche Entwicklung hat möglicherweise mit der Sonderstellung Bonns als einer Art rheinischem Zentrum der NS-Psychiatrie zu tun. Hier agierten mit Kurt Pohlisch (1893–1955) und Friedrich Panse (1899–1973) zwei zeitweilige T 4-Gutachter. Panse bemühte sich zudem um eine Renaissance der Elektroschockbehandlung für „Kriegsneurotiker". Auch die institutionelle Dichte war mit dem Erbforschungsinstitut und der Rheinischen Landesklinik für Jugendpsychiatrie, die eng mit der Mordstätte der „Kinderfachabteilung" Waldniel zusammenarbeitete, höher als irgendwo anders im Rheinland.
Die Quellenlage für die Provinzialanstalt Andernach ist schlecht. Bekannt ist, dass die Sterberate von 6,5 Prozent 1938 auf 16,3 Prozent 1945 angestiegen ist.
Auch zur Provinzialanstalt Düren sind keine Quellen bekannt, die Schätzungen über die Zahl der dortigen NS-Opfer erlauben würden. Ende August 1944 befanden sich dort noch 844 Patienten. Von diesen galten 500 als arbeitsfähig.
In der Provinzialanstalt (Viersen-)Süchteln fiel die Zahl der Bewohner von 2.500 (1.940) kontinuierlich auf 637 (1.945). Die Sterberate, die 1937 bis 1939 bei durchschnittlich 6,2 Prozent gelegen hatte, schwankte von 1940 bis 1944 zwischen 12,7 und 17,3 Prozent. Die NS-Opferzahl wird mit 1.163 angegeben. Sie schließt die Toten der angegliederten Kinderfachabteilung Waldniel, die von Oktober 1941 bis August 1943 bestand, mit ein.
Aus der Provinzialanstalt Bedburg-Hau wurden nach dem Ende der T 4-Aktion 2.779 Menschen deportiert; die meisten von ihnen sind außerhalb des Rheinlands getötet worden. Von den verbliebenen 1.569 Patienten starben bis zur Ankunft der alliierten Truppen 363 Menschen (23,1 Prozent). Die Sterberaten waren damit vergleichsweise niedrig (1940: 9,4 Prozent; 1941: 3,8 Prozent; 1942: 9,8 Prozent; 1943: 6,9 Prozent). Dies wird damit begründet, dass in Bedburg-Hau in besonderem Maße nur leistungsstarke körperliche gesunde Menschen verblieben sind.
Als Beispiel für ein nicht dem Provinzialverband unterstehendes Haus zur psychiatrischen Versorgung hat Uwe Kaminsky die Unterlagen der evangelischen Stiftung Tannenhof in Remscheid analysiert. Hier sank der Patientenstand von 642 Anfang 1940 auf 286 fünf Jahre später. Die Zahl der NS-Opfer wird mit 425 angegeben.
8. Widerstand
Es gab keinen breitenwirksamen Widerstand, der den Psychiatriepatienten im Rheinland zur Hilfe hätte werden können. Als der mutige Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen (1878–1946, Episkopat 1933-1946) die Tötung von Arbeitsunfähigen offen anprangerte, war dies ein wesentlicher Grund für den Abbruch der T 4-Aktion. Im NS-Regime und vor allem bei Joseph Goebbels wuchs die Einsicht, dass diese rassenhygienischen Maßnahmen unpopulär waren und den Machthabern schaden konnten. Doch mit dem Ende der T 4-Aktion endete nicht der Patientenmord. Es wurde allerdings versucht, ihn nun besser vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Gerade in der Rheinprovinz, die erst spät von der T 4-Aktion erfasst wurde, dann aber in besonderer Weise von den Zwangsdeportationen zur Räumung der Anstalten betroffen war, spielte der Widerstand Galens eine untergeordnete Rolle. Er änderte wahrscheinlich nur die Art und Weise, auf die Menschen getötet wurden. Dies gilt auch für die Wirkung des Widerstands auf evangelischer Seite, der in erster Linie aus den Bodelschwinghschen Anstalten in Bielefeld-Bethel (Friedrich von Bodelschwingh der Jüngere, 1877–1946) und Lobetal/Brandenburg (Paul Gerhard Braune, 1887–1954) laut wurde. Es ist wahrscheinlich in einigen, nur schwer bezifferbaren Fällen gelungen, Psychiatriepatienten durch Anstellungen in Dienstverhältnisse oder durch Entlassungen zu den Angehörigen vor dem Tod im Rahmen der NS-„Euthanasie" zu retten. Belegt ist dies für die katholischen Anstalten Maria Hilf in Gangelt und St. Josef in (Düsseldorf-)Unterrath. An den Zwangssterilisierungen verweigerte die katholische im Gegensatz zur evangelischen Kirche ihre Beteiligung.
Erstaunlicherweise haben sich nach dem Ende des „Dritten Reichs" sogar T 4-Gutachter als widerständig präsentiert. Exemplarisch für diese Gruppe stehen die Bonner Professoren Kurt Pohlisch und Friedrich Panse. Beide haben nach eigenen Angaben etwa 1.000 Meldebögen aus schlesischen und österreichischen Anstalten beschieden, Pohlisch bis zu 400, Panse etwa 600. Pohlisch gelangte nach eigenen Angaben in 1 bis 2 Prozent der Fälle zu Tötungsentscheidungen. Tatsächlich lag die Quote höher. Selbst das Landgericht Düsseldorf ging trotz deutlich skeptischerer Schätzungen der Staatsanwaltschaft von zehn Tötungsentscheidungen Pohlischs und 15 Tötungsentscheidungen Panses aus. Gleichwohl entsprach die Gutachtertätigkeit Pohlischs und Panses nicht den Erwartungen der Berliner T 4-Zentrale. Wahrscheinlich deshalb wurden beide zur Jahreswende 1940/1941 aus dem Kreis der 40 außerhalb der Tötungsanstalten tätigen T 4-Gutachter ausgeschlossen. Pohlisch und Panse haben in Gerichtsprozessen nach dem Krieg immer wieder ihr vergleichsweise gemäßigtes Verhalten als T 4-Gutachter in den Vordergrund zu rücken versucht. Pohlisch betonte beispielsweise, Geheimnisverrat begangen zu haben. Er sei mit dem lange Zeit als oppositionell geltenden Landesrat in der Gesundheitsverwaltung der Rheinprovinz, Walter Creutz, in Verbindung getreten. Auch Provinzialobermedizinarat Josef Geller, zwei Pfarrern und Chefarzt Phillips von der Anstalt Tannenhof in Remscheid habe er über die „Vernichtungsaktion von Geisteskranken" trotz drohender Todesstrafe berichtet, „sodass die Aktion sabotiert werden konnte". Auch habe er auf dem 7. Internationalen Genetikertag kurz vor Kriegsbeginn in Edinburgh gegen die „Euthanasie" Stellung bezogen. Diese und andere Entlastungskonstrukte erweisen sich aber bei genauerer Prüfung als wenig stabil. So wurde der Edinburgher Kongress abgebrochen, Pohlischs Vortrag gar nicht gehalten. Es mag sein, dass an der Stelle Pohlischs und Panses gutachtende Psychiater mehr Menschen in den Tod geschickt hätten. Freilich wird man kaum Ärzte als Widerständler bezeichnen wollen, die per Federstrich und ohne Not die Tötung von Menschen veranlasst haben.
Hingegen war es zweifellos eine Widerstandsleistung, dass einzelne kirchlich geführte Anstalten die T 4-Aktion boykottierten, indem sie die im Sommer 1940 aus Berlin eingegangenen Meldebögen zur systematischen Erfassung der Psychiatriepatienten unbearbeitet ließen. Teilweise findet sich in den Akten sogar der ausdrückliche Hinweis, dass dieser Erfassungsversuch zur Ermordung der Patienten führen solle. Belegt ist eine solche Haltung für die evangelischen Anstalten Tannenhof Remscheid und Hephatas Rheydt.
Zu den Widerstandsleistungen zählt das mutige Auftreten von Angehörigem, die sich mit offenkundig unzutreffenden Mitteilungen aus den Anstalten nicht zufrieden gaben, vorsprachen und sogar Todesanzeigen veröffentlichten, deren Text auf die Umstände des Todes schließen ließ. Von der Pflegerin Anna Dratner in der Kinderfachabteilung Waldniel war bereits die Rede. Sie äußerte sich lobend über den die „Euthanasie" öffentlich ablehnenden Bischof Galen. Nach einer entsprechenden Meldung ihres vorgesetzten Arztes Georg Renno wurde sie umgehend in die Anstalt Süchteln zurückversetzt.
Zugestimmt hat dieser Rückversetzung auch Walter Creutz, der für die „Irrenpflege" zuständige Dezernent in der Rheinprovinz. Die Haltung von Creutz im Umfeld von T 4 und der späteren Verlegungen ist lange Zeit belobigt worden. Dies lag wohl weniger an Creutz’ Freispruch durch die Nachkriegsjustiz – auch Pohlisch und Panse wurden frei gesprochen und fanden Anstellungen an der Universität Bonn beziehungsweise der Medizinischen Akademie Düsseldorf – als vielmehr an Creutz’ positiver früher Würdigung durch Alice Platen-Hallermund in ihrem grundsätzlich verdienstvollen Aufklärungsbuch „Die Tötung Geisteskranker in Deutschland" (1948). Diese Sicht ist seit den 1980er Jahren durch Autoren wie Ernst Klee, Matthias Leipert, Wolfgang Franz Werner und Ludwig Hermeler in Frage gestellt worden. Selbst wenn Creutz im Januar 1941 eine gegenüber der „Euthanasie" kritisch eingestellte Denkschrift verfasst hat (deren Echtheit wird bestritten), so lassen seine Taten nicht erkennen, dass er Widerstand auch nur stillschweigend hingenommen hätte. Creutz übte vielmehr „enormen Druck" (Ludwig Hermeler) aus, damit die teilweise in den Tod führenden Verlegungen im Sinne des NS-Staats korrekt ausgeführt wurden. Aus der Korrespondenz Creutz’ ergibt sich, dass er zumindest im Frühjahr 1944 eine große Zahl von Deportationen ausdrücklich wünschte. Im direkten Zusammenhang damit wurde die Frage erörtert, wer die Beerdigungskosten zu tragen habe. Creutz war sich also der für die Patienten tödlichen Konsequenzen der Deportationen bewusst.
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Literatur
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Kinast, Andreas: „Das Kind ist nicht abrichtfähig…“ Euthanasie in der Kinderfachabteilung Waldniel 1941-1943, Köln 2010 (= Rheinprovinz, Bd. 18).
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Online
Das Denkmal der Grauen Busse - Erinnerung an die Opfer und die Tatverantwortlichen [Online]
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Forsbach, Ralf, „Euthanasie" und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945), in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/euthanasie%2522-und-zwangssterilisierungen-im-rheinland-1933%25E2%2580%25931945/DE-2086/lido/57d1351705eaa2.40921674 (abgerufen am 12.12.2024)