Schlagworte
Ende des 11. Jahrhunderts werden die Herren von Dyck zum ersten Mal genannt. Sie begegnen uns zumeist als Gefolgsleute der Kölner Erzbischöfe, und sind Besitzer der gleichnamigen Burg und Herrschaft, die wohl Bestandteil eines größeren Territoriums gewesen ist, zu dem ursprünglich auch Liedberg (Stadt Korschenbroich) gehört hatte.
1364 war Konrad von Dyck im Besitz von Burg, Land und Herrschaft Dyck mit der hohen und niederen Gerichtsbarkeit als geldrischem Lehen und dem gräflichen Gericht als kölnischem Lehen. Nach dem Tod seines Sohnes Gerhard fiel die Herrschaft 1394 an Johann von Reifferscheidt, der mit einer Tochter Konrads verheiratet war. 1401 gründete er das in der Nähe seiner Burg gelegene Männerkloster St. Nikolaus für Angehörige des dritten franziskanischen Ordens. Die Klosterkirche diente ab Ende des 15. Jahrhunderts als Grablege der Familie. Johanns ältester Sohn Johann II. (gestorben 1475) erlangte 1445 durch Heirat die nahe Bonn gelegene kurkölnische Unterherrschaft Alfter (Rhein-Sieg-Kreis) und das damit verbundene Erbmarschallsamt des Erzstifts Köln. Zehn Jahre später wurde ihm aufgrund eines Urteils des Herzogs von Burgund die Grafschaft Alt- oder Niedersalm in den Ardennen (heute in der belgischen Provinz Luxemburg) übertragen. Von nun an führte seine Familie den Grafentitel. Ab 1628 hießen sie Altgrafen.
Zur ca. 9 Quadratkilometer großen Herrschaft zählten das im 13. Jahrhundert erworbene Pfarrdorf Bedburdyck, Damm, Aldenhoven und Schlich (heute alle Gemeinde Jüchen), das Pfarrdorf Hemmerden (Stadt Grevenbroich) und seit 1400 ein Teil von Schelsen (Stadt Mönchengladbach). 1578 gelangte die kurkölnische Unterherrschaft Hackenbroich (Stadt Dormagen) zusätzlich in den Besitz der Grafen von Salm-Reifferscheid zu Dyck.
Unter Johann V. (1513-1559) fasste die Reformation in der Herrschaft Dyck Fuß. Um 1543 wies er die Pfarrer von Bedburdyck und Hemmerden an, sich nach der lutherischen Lehre zu richten. Johanns Witwe, die aus Thüringen stammende Elisabeth von Henneberg-Schleusingen (1517-1577), übernahm 1559 die Regentschaft für ihren Sohn Werner (1545-1629) und wandte sich schließlich dem Calvinismus zu. Ihr Hofprediger Thomas Merkelbach (um 1536/1537-1587), welcher der Reformation Eingang in die Herrschaft verschaffte, übernahm zeitweise die Pfarrstellen in Bedburdyck und Hemmerden, Um 1574 machte er Haus Neuenhoven, das an die Herrschaft grenzte und ein geldrisches Lehen war, zum Mittelpunkt der Reformierten. Neuenhoven besaß die adlige Familie Hundt. Sie verfügte über ein Kapelle, deren Geistliche sie uneingeschränkt berufen konnte. Werner von Salm-Reifferscheidt-Dyck war katholisch erzogen worden und schloss sich dem reformierten Bekenntnis nicht an. Als Parteigänger und Söldnerführer des Kölner Kurfürsten Ernst von Bayern wurde seine Herrschaft während des Kölnischen Kriegs (1583-1590) stark in Mitleidenschaft gezogen. Werner ließ Merkelbach gewähren, da er für ihn eine Art „Statthalterfunktion" ausübte (E. Krumme). Werners Enkel Graf Ernst Salentin (1621-1684) forderte aufgrund des Westfälischen Friedens seine Untertanen 1650 auf, wieder katholisch zu werden oder Dyck zu verlassen. Unter ihm wurde in den Jahren von 1656 bis 1667 die Dycker Burganlage zu einem Barockschloss umgebaut. Die Herrschaft Dyck war „ein Wildwuchs auf dem Boden" des Deutschen Reichs (J. Bremer). Seine Besitzer leisteten weder einen Lehenseid gegenüber dem Kaiser, noch zahlten sie Reichssteuern. Anders als bei der ihr gehörenden Grafschaft Reifferscheid, für die der Kölner Kurfürst die Reichssteuern entrichtete, lehnten sie es ab, dies auch für Dyck zu tun. Im 17. Jahrhundert stellte Ernst Salentin von Salm-Reifferscheidt einen Antrag, in den Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis aufgenommen zu werden. Doch scheiterte dies Unterfangen an der Uneinigkeit der Familie. 1732 wurde die Herrschaft in die Reichsmatrikel eingeschrieben. Doch zahlte sie auch weiterhin keine Steuern und Beiträge. 1794 ließ Graf Joseph von Salm-Reifferscheidt-Dyck (1773-1861) erklären, keinem Reichskreis anzugehören. Doch waren die Grafen ab dem 16. Jahrhundert am Wiener Hof vertreten. Durch den Friedensvertrag von Lunéville 1801 fiel Dyck an Frankreich. Als Entschädigung erhielt Joseph eine „immerwährende Rente" von 28.000 Gulden auf die Stadt Frankfurt a.M. 1816 wurde er durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen in den Fürstenstand erhoben.
Literatur
Allmang, Georg, Geschichte des ehemaligen Regularteriarierklosters St. Nikolaus, Essen 1911.
Bremer, Jakob, Die reichsunmittelbare Herrschaft Dyck der Grafen, jetzigen Fürsten von Salm-Reifferscheid, Grevenbroich 1959.
Fabricius, Wilhelm, Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band 2: Die Karte von 1789, Bonn 1898, Nachdruck 1965, S. 496-498.
Kirchhoff, Hans Georg, Heimatchronik des Kreises Grevenbroich, Köln 1971.
Krumme, Ekkehard, Thomas Merkelbach als Reformator der Reichsherrschaft Dyck, in: Monatshefte für evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 44 (1995), S. 95-116.
Bitte geben Sie beim Zitieren dieses Beitrags die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Löhr, Wolfgang, Reichsherrschaft Dyck, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Orte-und-Raeume/reichsherrschaft-dyck/DE-2086/lido/57d117b11b2ce7.62645709 (abgerufen am 05.12.2024)